Kostenübernahme bei Reha in Bad Salzungen
Verfasst: Fr, 25.01.2008 - 17:23
Guten Tag,
ich habe eine Kyphose von 60 Grad nach Cobb. War daher bei Dr. Hoffmann, der mir ein Attest ausgestellt hat, in dem er eine Reha befürwortet. Ich bin zu 50% privat versichert und erhalte 50% Beihilfe vom Kommunalen Versorgungsverband, da ich Beamter bin. Nun ist folgendes der Fall: Aufgrund des Attestes hat mir der Kommunale Versorgungsverband nach § 7 der Beihilfeverordnung (Beihilfe bei Behandlung in einer nicht als Krankenhaus zugelassenen Einrichtung) einen Aufenthalt in Bad Salzungen zugesagt. Meine private Krankenversicherung sagt, dass der Begriff der Reha für sie unbedeutend wäre (der Begriff komme aus der gestzlichen Krankenversicherung). Sie unterscheide nur zwischen einer notwendigen Krankenausbehandlung und einer Kur-/Sanatoriumsbehandlung.
Das Attest würde nicht hergeben, dass eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre. Und somit komme nur die Kur-/Sanatoriumsbehandlung in Betracht.
Der Zuschuss dafür beträgt pro Tag für ärztliche Aufwendungen 11,-- € und dann noch ein Tagegeld von 22,.-- €.
Macht also von der privaten Krankenversicherung für drei Wochen (die wurden mir zugesagt) einen Zuschuss von 693,-- € (21 Tage x 33,-- €). Möchte nach Bad Salzungen auf jeden Fall gehen, auch wenn ich auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibe.
Kann mir jemand aus dem Forum vielleicht sagen, der ebenfalls Beamtin/Beamter ist, wie es bei ihm bei der privaten Krankenversicherung und beim Kommunalen Versorgungsverband gelaufen ist und wie hoch die Kosten sind, die bei einem hängen bleiben, bzw. was erstattet wurde.
Vielleicht kann mir ja einer aus dem Forum weiterhelfen.
Nächste Woche werde ich mal in Bad Salzungen wegen einem Termin fragen und wie hoch der Tagessatz ist.
Viele Grüße
Hemme
ich habe eine Kyphose von 60 Grad nach Cobb. War daher bei Dr. Hoffmann, der mir ein Attest ausgestellt hat, in dem er eine Reha befürwortet. Ich bin zu 50% privat versichert und erhalte 50% Beihilfe vom Kommunalen Versorgungsverband, da ich Beamter bin. Nun ist folgendes der Fall: Aufgrund des Attestes hat mir der Kommunale Versorgungsverband nach § 7 der Beihilfeverordnung (Beihilfe bei Behandlung in einer nicht als Krankenhaus zugelassenen Einrichtung) einen Aufenthalt in Bad Salzungen zugesagt. Meine private Krankenversicherung sagt, dass der Begriff der Reha für sie unbedeutend wäre (der Begriff komme aus der gestzlichen Krankenversicherung). Sie unterscheide nur zwischen einer notwendigen Krankenausbehandlung und einer Kur-/Sanatoriumsbehandlung.
Das Attest würde nicht hergeben, dass eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre. Und somit komme nur die Kur-/Sanatoriumsbehandlung in Betracht.
Der Zuschuss dafür beträgt pro Tag für ärztliche Aufwendungen 11,-- € und dann noch ein Tagegeld von 22,.-- €.
Macht also von der privaten Krankenversicherung für drei Wochen (die wurden mir zugesagt) einen Zuschuss von 693,-- € (21 Tage x 33,-- €). Möchte nach Bad Salzungen auf jeden Fall gehen, auch wenn ich auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibe.
Kann mir jemand aus dem Forum vielleicht sagen, der ebenfalls Beamtin/Beamter ist, wie es bei ihm bei der privaten Krankenversicherung und beim Kommunalen Versorgungsverband gelaufen ist und wie hoch die Kosten sind, die bei einem hängen bleiben, bzw. was erstattet wurde.
Vielleicht kann mir ja einer aus dem Forum weiterhelfen.
Nächste Woche werde ich mal in Bad Salzungen wegen einem Termin fragen und wie hoch der Tagessatz ist.
Viele Grüße
Hemme