Kurantrag. BfA lehnt ab, nicht mehr zuständig?
Verfasst: Mi, 23.03.2005 - 21:31
Hallo zusammen,
Wir haben heute folgende Antwort von der BfA auf den Kurantrag für unsere Tochter erhalten:
„Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben wir heute zuständigkeitshalber an die BEK (unsere KK) weitergeleitet.
Diese Stelle ist für die weitere Bearbeitung zuständig, da die beantragte Leistung in unserem Leistungskatalog nicht enthalten ist.
Intervallintensivbehandlungen gehören nicht zum Leistungskatalog der BfA.“
Ein weiterer Fall im Bekanntenkreis:
Die BfA hat auf die LVA verwiesen.
Und die LVA hat diese Woche den Antrag abgelehnt, Grund: ... Behandlung nicht dringend erforderlich, erst in 4 Jahren wieder.
Es handelt sich hier in beiden Fällen um Jugendliche, Mädchen im Alter von 14 bzw. 15.
In beiden Fällen hat die BfA letztes Jahr eine Kur genehmigt.
Die Anträge wurden genauso gestellt, wie letztes Jahr.
Ich verstehe das nicht.
Weiß jemand, ob die Richtlinien für Kurgenehmigung bei der BfA für Kinder/Jugendliche geändert wurden???
Wir haben heute folgende Antwort von der BfA auf den Kurantrag für unsere Tochter erhalten:
„Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben wir heute zuständigkeitshalber an die BEK (unsere KK) weitergeleitet.
Diese Stelle ist für die weitere Bearbeitung zuständig, da die beantragte Leistung in unserem Leistungskatalog nicht enthalten ist.
Intervallintensivbehandlungen gehören nicht zum Leistungskatalog der BfA.“
Ein weiterer Fall im Bekanntenkreis:
Die BfA hat auf die LVA verwiesen.
Und die LVA hat diese Woche den Antrag abgelehnt, Grund: ... Behandlung nicht dringend erforderlich, erst in 4 Jahren wieder.
Es handelt sich hier in beiden Fällen um Jugendliche, Mädchen im Alter von 14 bzw. 15.
In beiden Fällen hat die BfA letztes Jahr eine Kur genehmigt.
Die Anträge wurden genauso gestellt, wie letztes Jahr.
Ich verstehe das nicht.
Weiß jemand, ob die Richtlinien für Kurgenehmigung bei der BfA für Kinder/Jugendliche geändert wurden???