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Kostenübernahme Reha bei Beihilfeberechtigung
Verfasst: Di, 06.11.2012 - 09:34
von Momo71
Hallo
wie läuft eigentlich der Antrag, Kostenübernahme, wenn man beihilfeberechtigt ist und Restkosten dann über eine PKV lauft?
Dazu finde ich leider im Download oben nichts...
Wäre toll, wenn mir dazu jemand was erzählen kann.
Danke und Grüße von
Momo71
Re: Kostenübernahme Reha bei Beihilfeberechtigung
Verfasst: Di, 06.11.2012 - 11:29
von Skolimama
Hallo Momo71,
bei uns (Bayeren) lief das so: die Beihilfestelle braucht ein amtsärztliches Attest (kostet 50 € - wird aber nach Beendigung der Reha erstattet!). Dafür musste meine Tochter zum Gesundheitsamt. Wir hatten ein Schreiben von Dr. Hoffmann dabei und die aktuellen Röntgenbilder. Ausstellung ging immer problemlos und die Beihilfestelle genehmigte die Rehas anstandslos.
Bei den restlichen Kosten musst du bei deiner privaten Krankenkasse nachfragen, wie Rehas dort versichert sind. Manchmal zahlen sie nur direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Melde dich, wenn du noch Fragen hast.
LG Skolimama
Re: Kostenübernahme Reha bei Beihilfeberechtigung
Verfasst: Di, 06.11.2012 - 14:34
von Momo71
Hallo Skolimama,
ok. Danke.
Die Praxis hat mir gesagt das liefe über eine Krankenhauseinweisung, die die mir ausstellen und ggf. würde die Beihilfe und PKV dann ein Gutachten anfordern. ??? Nur wenn die meine Tochter einweisen sollen, dann müssen sie doch wissen für wann, muss ich mir also erst einen termin bei der Klinik holen, dann eine Einweisung zu diesem termin und dann das alles einreichen und genehmigen lassen? Und wenn aj wie lange vorher?
Ich kapier gar nicht wie ich vorgehen soll??? Rätselraten? Und einen entsprechenden Antrag auf der beihilfeseite finde ich auch nicht...
Vielleicht rufe ich da morgen mal an.
Grüße
Re: Kostenübernahme Reha bei Beihilfeberechtigung
Verfasst: Di, 06.11.2012 - 14:53
von Momo71
Hallo
ich habe nun doch einen "Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendung für eine stationäre Rehamaßnahme" gefunden. Es gibt da auch ein Blatt zur "Bescheinigung der Notwendigkeit für den Facharzt" Klingt ja schonmal gut. Bleibt also nur die Nachfrage bei der PKV- dann habe ich ja mal wieder was zu tun. Es wird einem auch nie langweilig...
Wie lange hat denn die Anerkennugn gedauert? Ich will das weder zu früh noch zu spät beantragen. Sie soll ja nicht jetzt fahren, sondern entweder im frühjahr oder Sommer (so kurz vor den Ferien und auch einen Teil in den Ferien wäre super, dann verpasst man nicht so viel in der Schule). Oder wie macht ihr das immer?
Grüße
Momo
Re: Kostenübernahme Reha bei Beihilfeberechtigung
Verfasst: Di, 06.11.2012 - 15:15
von Skolimama
Hallo Momo71,
Momo71 hat geschrieben:Die Praxis hat mir gesagt das liefe über eine Krankenhauseinweisung, die die mir ausstellen
Nach Bad Sobernheim, bzw. Bad Salzungen kann man meines Wissens nicht über eine Krankenhauseinweisung. Meine Tochter war dort als Selbstzahlerin und wir hatten den Termin dort vorab mit denen abgestimmt und dann dementsprechend das amtsärztliche Attest für die Beihilfestelle ca. einviertel Jahr vorher ausstellen lassen. Ich hatte mir vorher das ok von der Beihilfestelle geben lassen. Für die Kostenzusage der privaten Krankenkasse war ein ärztliches Attest nötig.
Momo71 hat geschrieben:Sie soll ja nicht jetzt fahren, sondern entweder im frühjahr oder Sommer (so kurz vor den Ferien und auch einen Teil in den Ferien wäre super, dann verpasst man nicht so viel in der Schule). Oder wie macht ihr das immer?
In Bad Salzungen war meine Tochter einmal über die Weihnachtsferien und zweimal in den Sommerferien. In Bad Sobernheim bekommt man keinen reinen Ferientermin; nur halb Ferien und halb Schule, da es dort so viele Schulkinder gibt. Aber nutze auf jeden Fall jetzt die Schulzeit für Rehas. Bei meiner Tochter geht das seit diesem Jahr leider nicht mehr, da sie eine Ausbildung begonnen hat und erstmal 3 Jahre keine Unterbrechung möglich ist.
LG Skolimama
Re: Kostenübernahme Reha bei Beihilfeberechtigung
Verfasst: Di, 01.01.2013 - 11:52
von Chris204
Momo71 hat geschrieben:ggf. würde die Beihilfe und PKV dann ein Gutachten anfordern. ???
Die Beihilfestelle wird mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit ein Gutachten anfordern, natürlich abhängig davon, wie hoch die zu erwartenden Kosten sind. Was deine PKV angeht, kommt es sehr stark auf deinen Versicherer an. Die
Debeka hat sich bei unserem Sohn kein eigenes Gutachten mehr angefordert, sondern die positive Entscheidung der Beihilfestelle (nach Gutachten vom hiesigen Amtsarzt) damals quasi "abgenickt" und auch geleistet. Wie es bei anderen Anbietern aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, da musst du evtl. auch direkt bei deiner PKV nachfragen. Wichtig ist vor allem, dass du die vom Versicherer geforderten Antragsfristen einhälst.
Re: Kostenübernahme Reha bei Beihilfeberechtigung
Verfasst: Mi, 09.01.2013 - 12:30
von eric
ich kann nur berichten wie es bei mir (RLP) mit der beihilfe und dem aufenthalt in bad salzungen war:
die beihilfe zahlte nicht für unterkunft und verpflegung - nur die pkv.
sodass ich bei meinem kuraufenthalt ca. 1000,- euro zuzahlen musste!
ps: entschuldigt die kleinschreibung, aber ich habe z. zt. nur eine hand zur verfügung.
gruß eric