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Widerspruch einreichen

Verfasst: So, 18.04.2010 - 23:35
von ethomas
Hallo,
ich hatte einen Antrag für die stationäre Kur gestellt und er wurde von der Krankenkasse abgelehnt.
Jetzt werde ich einen Wiederspruch einreichen. Habe mir schon die Sammlung von Widerspruchstexten angeschaut.
Frage: Sollte man Röntgenbilder zusenden oder reicht es, wenn der Orthopäde schreibt, Krümmund sei so und so. Beim Antrag habe ich kein Röntgenbild mitgeschickt. Muss der Orthopäde das Widerspruchsschreiben irgendwie unterschreiben bzw. sollte ich micht an noch jemanden wenden oder eher nochmal auf eigene Faust versuchen?
Will auf jeden Fall zur Kur.
Danke.

Re: Widerspruch einreichen

Verfasst: So, 18.04.2010 - 23:46
von sloopy
Hallo ethomas,

es reicht, wenn im ärztlichen Bericht die Krümmungswinkel drinstehen.

Wichtig ist, dass Du einen Widerspruch schreibst und zusätzlich dein Arzt einen schreibt oder zumindest ein Attest, in dem er Bezug nimmt auf den Ablehnungsbescheid deines Kostenträgers. Ihr sollt beide aus Eurer Sicht begründen, warum ihr mit der Ablehnung nicht einverstanden seid.

Scheinbar werden mittlerweile die meisten Anträge erst mal abgelehnt :(

Viel Erfolg wünscht
sloopy

Verfasst: So, 18.04.2010 - 23:48
von Lady S
Handelt es sich um eine Reha wegen Skoliose?

Mit welcher Begründung wurde der Antrag abgelehnt? Du solltest beim Widerspruch darauf schon irgendwie Bezug nehmen.
Den Widerspruch musst Du selbst einlegen, evtl. ist es aber hilfreich, wenn der Orthopäde auch noch was dazu schreibt.

Grüsse, Lady S

Verfasst: Mo, 19.04.2010 - 23:33
von ethomas
Danke sloopy und Lady S.

Ja, es handelt sich um eine Kur wegen Skoliose. Den Krümmungswinkel kenne ich nicht genau, weil ich mich schon ewig nicht mehr röntgen ließ. Vor ca. 13 Jahren wurden 52 Grad gemessen. Jetzt dürften es über 60 Grad sein (oder wahrscheinlich über 70).

Die Absage der KK ist irgendwie lächerlich, finde ich:
"Der MDK sieht die medizinische Notwendigkeit für eine stationäre Kur bei Ihnen nicht. Vielmehr hält er ambulante Behandlung am Wohnort für ausreichend und zweckmäßig. Die vom Orthopäden vorgeschlagene gezielte Krankengymnastik sowie das Selbsthilfetraining können uneingeschränkt am Wohnort erfolgen."
Und kein Wort mehr. Seit 2 Jahren (seitdem mein Sohn im KiGa ist) mache ich Krankengymnastik, so oft sie von der KK bezahlt wird. Und das ist nur 3 mal je 6 Einheiten, und dann eine 3-monatige Pause. Ist doch lächerlich. Deswegen verstehe ich nich, was "uneingeschränkt" im letzten Satz bedeuten soll.
Die im letzten Monat vom Orthopäden verschriebene KG habe ich nicht mehr gemacht, weil es echt einfach Zeit- und Geldverschwendung ist. Ich mache Pilates und gehe schwimmen. Meint Ihr, ich kann es im Widerspruch so schreiben? Ich meine, nach 2 Jahren weiß man doch, ob die KG am Wohnort was bringt oder nicht.
Kann es sein, das die KK sich gar nicht die Mühe gemacht hat nachzuschauen, was ich in den letzten Jahren an KG gemacht habe?

Jetzt habe ich noch eine Frage:
Habe jetzt hier und da gelesen, dass die beiden Kliniken auf Jugendliche spezialisiert sind. Nun, ich bin 35. Welche Klinik wäre für mich besser?

Danke. Gruß.

Verfasst: Di, 20.04.2010 - 08:39
von sloopy
Hallo ethomas!
ethomas hat geschrieben:Vor ca. 13 Jahren wurden 52 Grad gemessen. Jetzt dürften es über 60 Grad sein (oder wahrscheinlich über 70).
Wie kommst du denn darauf???

"Der MDK sieht die medizinische Notwendigkeit für eine stationäre Kur bei Ihnen nicht. Vielmehr hält er ambulante Behandlung am Wohnort für ausreichend und zweckmäßig.

Ich denke, das ist so ein Standardtext, bei mir schrieben Sie kürzlich "[...]dass eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch nicht begründet und ambulante Behandlung am Wohnort in Form von Schmerztherapeie, manuelle Trainingstherapie und KG vorrangig und ausreichend ist." So und jetzt bist du gefragt ;) Machst du KG nach Schroth?

Schreib ihnen,
- dass ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind.
- dass eine Skoliose eine chronisch progrediente Krankheit ist, bei der die Gefahr einer permanenten Krümmungszunahme und Verschlechterung der Begleit­erscheinungen wie z.B. Schmerzen besteht.
- dass bei Krümmungswerten über 50° im Erwachsenenalter mit Zunahme der Krümmung gerechnet werden muss
- dass der progrediente Verlauf durch wieder­holte Skoliose-Intensiv-Rehabilitationen verlangsamt, gestoppt oder sogar verbessert werden.
- dass dies in der einschlägigen Literatur mehrfach und ausgiebig belegt ist, wogegen für lediglich ambulante Behandlungen keine entsprechenden Nachweise existieren.
- dass gelegentliche ambulante KG-Behandlung, wie vom MDK vorgeschlagen, nicht ausreicht, die Gefahr des Fortschreitens aufzuhalten.
- dass die Behandlung nicht wohnortnah erfolgen kann, weil KG nach Schroth nur während einer mehrwöchigen Skoliose-Intenisiv-Reha nach Schroth in Bad Salzungen oder Bad Sobernheim richtig erlernt werden kann

Kann es sein, das die KK sich gar nicht die Mühe gemacht hat nachzuschauen, was ich in den letzten Jahren an KG gemacht habe?
Ja, ich denke schon. Die machen sich gar nicht erst die Mühe, den Fall zu klären, sondern schicken pauschal eine Ablehnung in der Hoffnung, dass viele Patienten dann aufgeben.

Habe jetzt hier und da gelesen, dass die beiden Kliniken auf Jugendliche spezialisiert sind. Nun, ich bin 35. Welche Klinik wäre für mich besser?
In beiden Kliniken werden Jugendliche und Erwachsene behandelt. In den Ferienzeiten mehr Jugendliche, drumrum mehr Erwachsene. In beiden Kliniken bist du aber als Erwachsene nie alleine. Dass in den Kliniken überhaupt so viele Jugendliche sind, liegt daran, dass man Skoliosen und Kyphosen vor Ende der Wachstumsphase am effektivsten behandeln kann.

Gruß, sloopy

Verfasst: Di, 20.04.2010 - 23:40
von ethomas
Hallo sloopy,
Wie kommst du denn darauf???
Ich habe so einige Anhaltspunkte diesbezüglich, dass die Skoliose um einiges schlimmer geworden ist. Aber nächste Woche lasse ich mich röntgen und dann weiß ich auch den Krümmungswinkel.
Machst du KG nach Schroth?
Ich kenne diese KG überhaupt nicht, habe das erste mal davon erst vor kurzem hier bzw. auf der Homepage von Asklepios-Kliniken gelesen und will es unbedingt kennenlernen. Ich war auch noch nie in einer Kur.

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Gruß

Verfasst: Mi, 21.04.2010 - 12:38
von sloopy
Hallo ethomas!
ethomas hat geschrieben:Ich habe so einige Anhaltspunkte diesbezüglich, dass die Skoliose um einiges schlimmer geworden ist.
Welche Anhaltspunkte?

Ich kenne diese KG überhaupt nicht, habe das erste mal davon erst vor kurzem hier bzw. auf der Homepage von Asklepios-Kliniken gelesen und will es unbedingt kennenlernen.
Wir reden hier von REHA, nicht von Kur, aber das nur nebenbei ;)
Wenn du noch nie KG nach SCHROTH gemacht hast, sind ambulante Maßnahmen erst Recht nicht ausreichend, weil man Schroth-KG nur während einer mind. dreiwöchigen Reha richtig erlernen kann. Das könntest du dann auch noch irgendwie in deinen Widerspruch reinpacken.

Was ich aber nicht ganz verstehe, welche Diagnose hast du bzw. dein Arzt denn in den Antrag geschrieben, wenn du noch nicht mal ein aktuelles Röntgenbild mit Angaben der aktuellen Gradzahlen hast?

Gruß,
sloopy

Verfasst: Mi, 21.04.2010 - 14:19
von ethomas
Hallo sloopy,
auf dem Röntgenbild vom Jahr 1993 wurden 52 Grad vermessen. Meine Anhaltspunkte sind Schmerzen, mit bloßem Auge sieht man auch einen gewaltigen Unterschied zu früher, und die Tatsachen, dass dazwischen ein Studium, eine Schwangerschaft (und alles was danach kommt), und wenig KG (bis auf die letzten 2 Jahre) liegen.
Wie schon geschrieben, nächste Woche lasse ich mich röntgen.
In den Antrag hat der Arzt Skoliose über 60° geschrieben.
Also einige schreiben hier REHA und einige Kur. Werde mich mal schlau machen, was der Unterschied ist.
Gruß

Verfasst: Mi, 21.04.2010 - 14:54
von minimine
Hallo ethomas,
Wie schon geschrieben, nächste Woche lasse ich mich röntgen.
In den Antrag hat der Arzt Skoliose über 60° geschrieben.
:confused: Wie? Hat er das mit seinem Röntgenblick so pi mal Daumen einfach geschätzt??? Zu welchem Zweck hat er denn erst den Reha-Antrag gestellt und will erst jetzt röntgen??? :eek:
Wenn es tatsächlich eine Verschlechterung gibt, dann hätte er doch wunderbar den Antrag begründen können.
Achte beim Röntgen darauf, dass der Arzt auch eine Wirbelsäulen-Ganzaufnahme machen kann und nicht diese Teilbilder. Das können aber die meisten niedergelassenen Ärzte nicht!!
Also einige schreiben hier REHA und einige Kur. Werde mich mal schlau machen, was der Unterschied ist.
Es gibt keinen Unterschied, der richtige Begriff dafür ist "Reha". Mit Kur bringen viele einfach nur Erholungsmaßnahmen etc. in Verbindung.

LG
Minimine

Verfasst: Mi, 21.04.2010 - 15:25
von sloopy
Hallo ethomas,

na da kannst du ja gespannt sein auf dein Röntgenbild. Hast du geklärt, ob Wirbelsäulenganzaufnahmen bei diesem Orthopäden möglich sind?
Das Wort Rehabilitation kommt aus dem lateinischen und bedeutet: Wiederherstellung, Wiedereinsetzen, Wiederbefähigen. Im medizinischen Sinne bedeutet es, dass der ursprüngliche Gesundheitszustand mit der vollen Leistungsfähigkeit des Patienten wieder hergestellt werden soll – für das persönliche und gesellschaftliche wie auch das berufliche Leben. Dies gilt für körperliche und geistige Defizite, die z.B. durch einen Unfall oder Krankheit aufgetreten sind.

Was ist der Unterschied zwischen Rehabilitation und Kur?

Rehabilitation ist nicht mit der Kur zu verwechseln. Während bei einer Kur der Patient eher passiv ist, setzt die Rehabilitation die aktive Bereitschaft des Versicherten voraus. Bei einer Kur stehen Regeneration der geschwächten Gesundheit, Anwendungen der örtlichen Kurmittel, passive Maßnahmen der Physiotherapie und zunehmend auch die Gesundheitsbildung im Mittelpunkt. Kostenträger ist meist Krankenversicherung oder die Beihilfe der Beamten.

Unter Rehabilitation versteht man alle Maßnahmen, die notwendig sind, dass behinderte und chronisch kranke Menschen bestmögliche körperliche, geistige und soziale Bedingungen wiedererlangen und diese anschließend sichern können. Die Patienten sollen im Anschluss selbstständig einen möglichst normalen Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben einnehmen, aber auch lernen, mit der chronischen Erkrankung zu leben.

Die Reha-Maßnahmen werden in vier Bereiche untergliedert: die medizinische -, berufliche -, soziale Rehabilitation und in ergänzende Leistungen. Kostenträger ist meist der Rentenversicherungsträger, ggf. aber auch die Krankenversicherung bzw. sekundäre Leistungsträger (Sozialamt).

Quelle: http://www.ms-life.de/mslife/ms-recht_u ... 32899.html


Gruß, sloopy

Verfasst: Mi, 21.04.2010 - 22:21
von ethomas
Hallo minimine,
Zu welchem Zweck hat er denn erst den Reha-Antrag gestellt und will erst jetzt röntgen???
Das wollte ich, und nicht er. Ich lasse mich nämlich seit einiger Zeit sehr ungern röntgen. Und jetzt lasse ich das auch nur machen, um Erfolg beim Widerspruch zu haben.

Gruß,
ethomas

Verfasst: Do, 22.04.2010 - 22:11
von Sabona
Hallo,


auch mir wurde seinerzeit die erste Reha von der KK abgelehnt, obwohl Dr. Steffan den Antrag ausfüllte und ich 90 Grad habe.
Ich habe dann das abfotografierte Röntgenbild und einen Flyer von Bad Salzungen persönlich eingereicht, und dann ging alles ganz schnell. Innerhalb von 3 Tagen hatte ich die Genehmigung. Außerdem erwähnte ich, daß ich nur mit dieser Reha eine OP verhindern kann.
Alle weiteren Rehas (Abstand 2 Jahre) wurden ohne Probleme genehmigt.

Viel Erfolg bei deinem Widerspruch und LG

Verfasst: Di, 27.04.2010 - 20:29
von ethomas
Hallo Sabona,
Danke für deine Antwort. Ich habe auch schon die alten Röntgenbilder abfotografiert. Hat dein Orhtopäde dein Widerspruchsschreiben mitunterschrieben oder so? Hier wurde mir empfohlen, dass der Arzt mitunterschreibt oder sogar auch ein Schreiben aufsetzt, jedoch sagt mein Orthopäde, das sei nicht üblich, Widerspruch kommt vom Patienten, und er könne nicht mitunterschreiben, was er gar nicht geschrieben hat.
Gruß,
ethomas

Verfasst: Di, 27.04.2010 - 20:45
von minimine
Hallo ethomas,

wie kommst du denn darauf, dass der Orthopäde dein eigen verfasstes Widerspruchsschreiben unterschreibt? :gruebel:
Nein, du musst bei der Krankenkasse Widerspruch einreichen. Im Prinzip reicht da der Satz: Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom .... Nur ist es besser, wenn du aus deiner Sicht auch begründest, warum die Entscheidung des Kostenträgers nicht richtig war.
Zusätzlich brauchst du aber noch vom Arzt ein Attest, aus dem hervorgeht, dass die Reha unbedingt notwendig ist. Ohne ärztliche Unterstützung wird das nichts. Und diese beiden Schreiben reichst du dann beim Kostenträger ein.

LG
Minimine

Verfasst: Di, 27.04.2010 - 21:14
von ethomas
Hallo Minimine,
ich kriege aber kein Attest. Der Arzt hatte den Antrag ausgefüllt. Er meint, zum Widerspruch braucht er nichts dazuzuschreiben oder mitbeilegen.
Gruß

Verfasst: Di, 27.04.2010 - 23:20
von sloopy
Hallo ethomas!
ethomas hat geschrieben:Er meint, zum Widerspruch braucht er nichts dazuzuschreiben oder mitbeilegen.
Er braucht nicht, es ist aber förderlich.

Du kannst sogar Widerspruch einlegen ohne diesen zu begründen, macht aber wenig Sinn. In meinem Ablehnungsbescheid steht "Eine Begründung ihres Widerspruchs ist nicht notwendig, aber empfehlenswert"

Wichtig ist, dass du einen guten Widerspruch formulierst- was unbedingt drinstehen sollte, hab ich dir ja schon weiter oben geschrieben. Dann ist der Kostenträger erstmal gezwungen, deinen Antrag nochmals zu überprüfen. Achte darauf, dass die Frist eingehalten wird, einen ärztlichen Bericht kannst du zur Not auch noch nachträglich einreichen.

Gruß, sloopy

Verfasst: Mi, 28.04.2010 - 11:12
von Leipzigerin
Hallo ethomas!
Uns hat Klinik bad Sobernheim geholfen ein Widerspruch zu erstellen. Ruf dort an und frage nach.
Viel Glück!

Verfasst: Mi, 28.04.2010 - 12:27
von ethomas
Hallo sloopy, hallo Leipzigerin,
Danke für eure Tipps.

Eigentlich verstehe ich nicht ganz, warum ich noch einen ärztlichen Bericht oder Attest brauche, wenn der Arzt bereits den Antrag ausgefüllt hat. Daraus geht doch die Notwendigkeit der Reha hervor.

Morgen werde ich noch mit Fr. Traue in Bad Sobernheim telefonieren, die sich damit auskennen soll. Heute ist sie nicht da.

Grüße

Verfasst: Mi, 28.04.2010 - 18:14
von minimine
Hallo ethomas,
Eigentlich verstehe ich nicht ganz, warum ich noch einen ärztlichen Bericht oder Attest brauche, wenn der Arzt bereits den Antrag ausgefüllt hat. Daraus geht doch die Notwendigkeit der Reha hervor.
also bei meiner letzten Reha-Ablehnung wurde mir gesagt, ein Widerspruch hat nur Sinn, wenn er ärztlich unterstützt wird.
Klar hat der Arzt im Antrag schonmal begründet, aber diese Begründung reicht dem Kostenträger offenbar noch nicht aus, also muss nochmal eindringlicher begründet werden. ;)

LG
Minimine

Verfasst: Mi, 28.04.2010 - 19:07
von Sabona
Hallo ethomas,

ich hatte bei meiner KK seinerzeit etwas mehr Glück. Ich brauchte nicht schriftlich den Widerspruch einreichen. Es genügte die pers. Vorsprache mit Röbi und die Erklärung warum Bad Salzungen. (Dr. Steffan hätte mir aber schon noch was schriftliches gegeben) Die Sachbearbeiterin hat sich aber telefonisch mit Dr. Steffan in Verbindung gesetzt und sich aufklären lassen.
Es gibt wirklich noch KK die fähige Mitarbeiter haben.

Ich hoffe du bekommst da auch hin.

LG