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Wer genehmigt Kur für Kind mit Skoliose von 10 Grad?

Verfasst: Mi, 14.04.2004 - 21:21
von Scout
Mein Sohn ist 6 Jahre alt und hat eine leichte Skoliose mit Bögen von z.zt.
10 Grad oben und 9 Grad im Lendenbereich. Mir wurde eine Reha in Bad
Salzungen genehmigt (habe starke Skoliose). Meinen Sohn wollte ich nun
als Patienten mitnehmen, doch niemand will den Antrag genehmigen. In
der BfA wird mir gesagt, die Krankenkasse sei zustängig, bei unserer
Krankenkasse (Barmer) wurde mir mitgeteilt, daß die BfA bei Skoliosen
zuständig sei. Die Widerspruchsfrist bei der BfA habe ich nun versäumt,
da ich dem Angestellten glaubte, dass es sich um eine Gesundheitsvor-
sorgemaßnahme handelt, die nur durch die Krankenkasse genehmigt werdern kann. Nun habe ich die Krankenkasse gewechselt, in der Hoffnung, daß mein Sohn nun trotzdem behandelt werden kann.
Wer hat Erfahrungen mir Kindern, mit ähnlichen Krümmungswinkeln?
Wer war zusammen mit seinem Kind in Bad Salzungen oder Sobernheim?

Verfasst: Do, 15.04.2004 - 10:33
von Dr. Steffan
Definitiv ist die Kasse zuständig

Verfasst: Do, 15.04.2004 - 11:02
von micros
Warst du schon mal in bad Sobernheim?

Fühlst du dich imstande deine Therapie und die deines Sohnes zu verfolgen? Dein Sohn wird eine ständige Begleitung brauchen ( er ist ja erst 6) und wenn du diese Begleitung bist, wird die Reha wahrscheinlich deinerseits viel weniger bringen, da du deinen Sohn ja nicht alleine lassen willst, wenn du Therapie hat und dann vielleicht auch gar nicht so viel turnen lassen kannst.
Meinst du, dass er schon in der Lage ist Schroth zu lernen ( wird ja ab 8 Jahren empfohlen)?
Macht ihr schon zu Hause Schroth?
Damit ihr beide die Kur erfolgreich durchführen könnt, brächtet ihr wahrscheinlich noch eine Begleitung ( ob das die KK zahlt?).

Verfasst: Do, 15.04.2004 - 12:43
von Ulli
Hallo, ich war mit meiner Tochter - 6 - in Salzungen. Wir waren beide in Behandlung. Naja, was soll ich sagen. Es hat natürlich was gebracht. Sie ist auch in der Lage die Übungen zu machen. Wir haben auch beide die gleiche Skoliose. Wenn dein Sohn nun aber eine andere Skoli hat als du, dann werdet ihr in den Gruppen getrennt. Mit 6 Jahren also unmöglich. Wenn ihr die gleiche Skoli habt, dann ist es besser, du machst die Kur alleine und lernst es daheim deinem Sohn. Dann hast du dort die nötige Ruhe und du kannst viel mehr Behandlungen machen, als wenn er mit ist.
Ausserdem haben die Kinder mit 6 noch nicht sehr viel Ausdauer. Wenn du dort oft lange auf dem Rücken liegst und alles erfühlen sollst, dann kann es dein Kind nicht. Er wird sich langweilen und du hast nicht die Ruhe, das zu fühlen, was du sollst.
Ich würde versuchen, herauszufinden, ob ihr die gleiche Skoli habt. Wenn ja, dann fahr alleine und genieße die Zeit. Wenn nein, dann mach mit ihm zuhause die Übungen, die für alle passen. Warte noch 2 Jahre und fahre dann als Begleitperson mit.
Wenn du noch Fragen hast, dann kannst du melden.
Ulli

Verunsicherung bei Kur mit Kind

Verfasst: Do, 15.04.2004 - 22:40
von Scout
Hallo Dr. Steffan,
Sie haben sicher auch den Beitrag von Ulli gelesen. Nun bin ich total ver-
unsichert, ob ich den neuen Kurantrag für meinen Sohn wegschicken soll.
Am Telefon wurde mir gesagt, dass die Kinder in Turngruppen turnen würden und deshalb meine eigene Reha nicht gestört werden würde. Ich
nahm an, dass mein Sohn während der gesamten Übungszeit kindgerecht
von Therapeuten angeleitet wird. Dazu gehört in diesem Alter natürlich
auch mal zwischenzeitliches Austoben dürfen.
Ich habe eine starke Skoliose, die ordentlich behandelt werden muss, da
mir bereits eine OP angedroht wurde.
Andererseits möchte ich eine Verschlechterung der Skoliose meines Sohnes natürlich bestmöglichst vorbeugen.
Was soll ich nun tun? Ich könnte ja während meiner Übungszeit nicht
gleichzeitig meinen Sohn betreuen.
Viele Grüße
Scout

Verfasst: Fr, 16.04.2004 - 13:20
von micros
In Bad Sobernheim haben Kinder nur halbes Übungsprogramm, d.h. sie sind nur die hälfte der gesamten Übungszeit betreut ( es wäre ja auch sonst zu viel für sie).
Wie ist das denn in Bad Salzungen?

Gib nicht auf, vielleicht könnt ihr eine Begleitung organisieren??
Die erste Woche werdet ihr wahrscheinlich zusammen in der Anfängergruppe sein, das würde ja dann wahrscheinlich auch gehn.
Eine Begleitung für euch wäre ideal, da du auch bedenken musst, dass du ja durch die Therapie erschöpft bist und wenn du dann noch Programm für deinen Kleinen hast......
Vielleicht findet ihr ja eine Begleitung oder es gibt diese vielleicht in Bad Salzungen selbst??

Verfasst: Fr, 16.04.2004 - 19:25
von Sabi
micros hat geschrieben:Vielleicht findet ihr ja eine Begleitung oder es gibt diese vielleicht in Bad Salzungen selbst??
Ich wage mal zu bezweifeln, dass die Krankenkasse, die ja, wie Dr.Steffan bereits schön ausgeführt hat, zuständig ist, wenn sie eine Reha für den Sohn von Scout genehmigt, auch noch bereit ist, die Kosten für eine zusätzliche Begleitperson zu übenehmen.

@Dr Steffan
Haben Sie schon die neueste Version des SGB?
In dem Paragraphen, den Sie oben zitiert haben, geht es nämlich in der Ausgabe Stand 1.1.2004 um die vertragsärztliche Versorgung. ;)
Bitte nicht als Kritik auffassen,aber ich wollte gleich nachschlagen, was Sie zitiert haben und dabei fiel mir eben oben erwähntes auf.

Verfasst: Sa, 17.04.2004 - 10:12
von Ulli
Hallo Scout,
wenn noch zusätzlich eine Begleitperson mitkommt, dann wäre es ideal!!
Betreuung gibt es dort nämlich keine!! Meine Tochter war in der selben Gruppe wie Erwachsene, aber sie war auch das einzige Kind. Vielleicht lässt es sich organisieren, dass ihr den Termin so bekommt, wann noch ein anderes Kind dort ist. Das wäre eine riesen Erleichterung!!
Das Kind alleine in einer Gruppe - vergiss es!! Das hat nur Sinn mit Begleitperson!!
Es gibt auch keine Zeit zum Austoben. Wenn du den Plan voll durchziehst, dann kommst du vor 17 Uhr nicht mal raus! Das hält kein Kind aus - in diesem Alter.
Ich musste auch alle Behandlungen am Nachmittag auslassen, weil meine Tochter vom Vormittag total geschafft war.
Ulli

Verfasst: Di, 20.04.2004 - 20:57
von Dr. Steffan
Sabi hat geschrieben:
micros hat geschrieben:Vielleicht findet ihr ja eine Begleitung oder es gibt diese vielleicht in Bad Salzungen selbst??
Ich wage mal zu bezweifeln, dass die Krankenkasse, die ja, wie Dr.Steffan bereits schön ausgeführt hat, zuständig ist, wenn sie eine Reha für den Sohn von Scout genehmigt, auch noch bereit ist, die Kosten für eine zusätzliche Begleitperson zu übenehmen.

@Dr Steffan
Haben Sie schon die neueste Version des SGB?
In dem Paragraphen, den Sie oben zitiert haben, geht es nämlich in der Ausgabe Stand 1.1.2004 um die vertragsärztliche Versorgung. ;)
Bitte nicht als Kritik auffassen,aber ich wollte gleich nachschlagen, was Sie zitiert haben und dabei fiel mir eben oben erwähntes auf.
Stimmt, habe leider den falschen zitiert. Werde es bei Gelegenheit ändern.

Verfasst: Di, 20.04.2004 - 21:00
von Dr. Steffan
6 jährige Kinder können nicht alleine in einer Gruppe üben da sie die Schrothübungen nicht verstehen können. Es muß immer eine Begleitperson anwesend sein. In der Regel wird die auch von der Kasse gezahlt. Sie können aber nicht gleichzeitig auch eine Reha machen da sie sonst keine Zeit für sich und ihre Übungen hätten.

Verfasst: Do, 22.04.2004 - 09:26
von Dr. Steffan
Ich hatte mich verschrieben

§ 23 SGB V
Medizinische Vorsorgeleistungen
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
(2) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 nicht aus, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuß von bis zu 13 Euro täglich vorsehen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss nach Satz 2 auf bis zu 21 Euro erhöht werden.
(4) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 und 2 nicht aus, kann die Krankenkasse Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht.

(7) Medizinisch notwendige stationäre Vorsorgemaßnahmen für versicherte Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen in der Regel für vier bis sechs Wochen erbracht werden.

Verfasst: Do, 22.04.2004 - 20:08
von Sabi
DrSteffan hat geschrieben:Ich hatte mich verschrieben

§ 23 SGB V
Medizinische Vorsorgeleistungen
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
(2) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 nicht aus, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuß von bis zu 13 Euro täglich vorsehen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss nach Satz 2 auf bis zu 21 Euro erhöht werden.
(4) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 und 2 nicht aus, kann die Krankenkasse Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht.

(7) Medizinisch notwendige stationäre Vorsorgemaßnahmen für versicherte Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen in der Regel für vier bis sechs Wochen erbracht werden.

Das war jetzt dafür sehr ausführlich .

Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Genehmigt ;D :top:

Lieber Gruß nach BaSa,

Sabi

Verfasst: Di, 27.04.2004 - 08:14
von Dr. Steffan
Danke

:flehan: