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Wann Rehaantrag stellen?

Verfasst: Fr, 07.08.2009 - 18:11
von tom91
Hallo,

im März dieses Jahres war ich bereits auf Kur (Bad Sobernheim) und würde nächstes Jahr gerne noch einmal hinfahren (trage ein Korsett - sollte daher kein Problem sein, meinte zumindest eine Ärztin in Sobernheim).

Da ich nach den Sommerferien in die 12 Klasse gehe und mir kaum Fehlstunden leisten kann, kann ich nicht noch einmal einen Monat während der Schulzeit fehlen.

Am liebsten wären mir drei Wochen Kur, davon zwei während der Osterferien.
Wann sollte man dann circa einen Rehaantrag stellen?
Weiß da zufällig jemand was?

Verfasst: Fr, 07.08.2009 - 20:23
von benipat
Mhh, ich habe letztes Jahr im April meinen Antrag gestellt und im Juni die Zusage für August ( Sommerferien bekommen).
Denke mal so im November/Dezember würde ich schon nach dem Antrag schauen. Ostern ist ja recht früh im Jahr.

Viel Erfolg !

Grüßle

benipat

Verfasst: Do, 12.11.2009 - 20:41
von tom91
So, da jetzt November ist, melde ich mich hier doch nochmal.

Wenn ich Ende dieses Monats einen Termin bei meinem Orthopäden vereinbaren lasse und dieser mir nun einen Kurantrag stellt und ich auch eine Kur bekomme - aber nicht in den Ferien - wie gehe ich dann vor?

Als erstes würde ich natürlich fragen, ob ich den Termin verschieben lassen könne, was ist nun aber, wenn das nicht geht?

Kann ich meine Reha dann auch in den Sommerferien antreten?
Oder gibt´s da einen bestimmten Zeitraum.

Und wenn das dann auch nicht geht: Kann ich dann auch sagen, dass ich dann in diesem Jahr lieber keine erneute Reha antrete?

Verfasst: Di, 17.11.2009 - 22:54
von Sandy94
Hallo...
Hätte da auch mal ne Frage dazu.
War im Mai/Juni auf Reha und würd eben wieder gern nächstes jahr so um die Zeit fahren. Wenn ich jetzt schon den Antrag stellen würde, wäre das noch zu früh, weil die Reha ist ja jetzt gerade mal ein halbes Jahr her?

Und wenns genehmigt werden würde, dann bekommt man mit Korsett ja normalerweise 5 Wochen. Könnte ich dann auch nur 3 oder 4 Wochen gehen? Will nämlich möglichst wenig von der Schule verpassen...

@tom91: Ich bin mir nicht sicher, aber es ist glaube ich so, dass die Reha dann, wenn es genehmigt ist, innerhalb von einem bestimmten Zeitraum angetreten werden muss.

LG Sandra

Verfasst: So, 22.11.2009 - 19:24
von tom91
Weiß da niemand genaueres?

Verfasst: Mo, 23.11.2009 - 13:25
von Cranberry
Mich hat damals die Sachbearbeiterin selbst angerufen und gefragt, ob ich noch zur Schule gehe und ob ich zeitliche Einschränkungen habe.(das ist aber eine außnahme) Ich hatte welche, deswegen musste ich erstmal selbst in BaSa und Sobi anrufen und fragen ab wann sie die Plätze frei haben, und das dann weiter an die Sachbearbeiterin sagen und sie hat das genehmigt, was mir am meisten passte.
Mein Vorschlag für dich ist: lege doch dem Kurantrag ein Anschreiben bei, in dem du deine Situation schilderst und dein Wunschtermin angibst. Ich denke, dass die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung das berücksichtigen wird.

LG

Verfasst: Di, 24.11.2009 - 12:00
von Martina Bö.
Bei unsere Genehmigung des Rentenvers. Bundes stand gleich drauf, dass
alle Kinder lieber in den Ferien wollen, das aber eben nicht geht und dass
man den Termin so nehmen muss, wie von der Klinik angegeben.
Somit muss meine Tochter (8.Klasse) leider 5 Wochen in der Schulzeit
zur Reha.

Viele Grüße

Martina

Verfasst: Di, 24.11.2009 - 16:14
von Cranberry
@Martina Bö.
Das sind 2 verschiedene Deminsionen.
Für Kinder ist das ok. 8 Klasse kann man ohne ende schwenzen, man wird ehe versetzt, es sei denn man hat nur 4en und 5en im Zeugniss, das hat aber wenig mit Reha zu tun. Außerdem ist man entschuldig durch Krankenhausaufenthalt.
Aber wenn man erwachsen ist und Abitur macht, ist das etwas anderes, denn außer Nothen zählt auch die Anwesenheitspflicht. Wenn man 50% des Semesters (Halbjahres) nicht da war- müsste man theoretisch das ganze Jahr wiederhollen, egal ob wegen Krankheit oder nicht, und den Stoff der 12 Klasse kann man nicht so leicht mal eben neben der Reha selbst lernen. In der Oberstuffe sammelt man 2 Jahre lang Punkte, aus denen sich die Abiturnote zusammensetzt, in der Mittelstufe geht es nur um die Versetzung in die nächste Klasse.

Als ich zur Reha musste habe ich gleich gesagt, dass ich nur in der Vorlesungsfreien Zeit kann, weil ich auf Bachelor studiere und sonst wegen 3 Wochen abwesenheit das ganze Jahr wiederhollen müsste. Änlich sollst du auch argumentieren.

LG

Verfasst: Mi, 25.11.2009 - 10:50
von Martina Bö.
Hallo Cranberry,

das wusste ich nicht.

Ich hoffe für Dich, dass der Termin so liegt, wie es für Dich
am besten ist.

LG
Martina ;D