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Rehaantrag

Verfasst: Do, 06.08.2009 - 07:53
von piet
hallo zusammen,
wir sind gerade dabei für unsere tochter eine reha zu beantragen,
wie lange wird es ca. dauern bis man mit einer genehmigung des kostenträgers rechnen kann, wochen, monate oder geht das ganze rel. zügig?
wie lange nach genehmigung darf man mit dem antritt der reha-maßnahme warten, habe irgendwo gehört dass man innerhalb von 3 monaten nach genehmigung die reha antreten muß.
finde das recht schwierig da man ja nach genehmigung auch einen freien platz bekommen muss und da meine tochter schülerin ist möchten wir natürlich (wahrscheinlich wie alle anderen eltern auch) einen teil der reha während der ferien wahrnehmen.

liebe grüße
piet

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Verfasst: Do, 06.08.2009 - 15:00
von darisaNGB
Bei uns wurde es innerhlab von einer Woche entschieden und genehmigt, allerdings habe ich etwas Druck gemacht.

Normalerweise muss die Reha 4 Monate nach der GEnehmigung angetreten werden, die KK kann aber von Vornhereein die Frist auf 6 Monate verlängern, kann man telefonisch mit denen vereinbaren.

Grüße

Isa

Verfasst: Do, 06.08.2009 - 17:38
von piet
hallo isa,

du hast geschrieben die krankenkasse kann die frist verlängern,
aber so wie das aussieht ist der rententräger kostenträger, der antrag den man mir von der kk zugesandt hat geht dann ausgefüllt an den rentenversicherungsträger.

Verfasst: Fr, 07.08.2009 - 10:19
von Klaus
piet hat geschrieben:aber so wie das aussieht ist der rententräger kostenträger
Da sollte man schon mindestens 4 Wochen einplanen. Ich selbst habe aufgrund einer offensichtlichen internen Panne 3 Monate gewartet, hatte allerdings keine Eile und deshalb nicht nachgefragt.

Gruss
Klaus

Verfasst: Fr, 07.08.2009 - 21:43
von Agrimon
Hallo,

bei mir hat mein Reha Antrag letztes Jahr auch ca. 3 Monate gedauert. der wurde auch nach Berlin geschickt und von Berlin wieder nach Landshut (Niederbayern). Warum mein Rentenversicherungsträger immer noch in Landshut ist, weiß ich nicht genau. Anscheinend übernimmt Landshut die Regionen Niederbayern und die Oberpfalz. Ich wohne etwas außerhalb von Regensburg und das liegt in der Oberpfalz. Also von Pontius zu Pilatus. Ziemich verworren. :D

Gruß Agrimon

Verfasst: So, 09.08.2009 - 18:26
von Ramses
Hallo Piet,

wieviel Zeit bis zum Antritt der Reha verstreichen darf hängt auch davon ab als wie dringend die Rentenversicherung die Maßnahme ansieht. Bei mir vor 3 Jahren hat der Kostenträger eine besondere Dringlichkeit gesehen und mir eine Frist von 2 Wochen zum Antritt der Reha gesetzt. Da ich dies aus beruflichen Gründen nicht einhalten konnte, wurde die Frist dann nach Rücksprache mit dem Kostenträger verlängert, dies ist bestimmt auch bei der normalen Frist von 3 Monaten möglich.

Gruß

Ramses