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Ablehnung REHA

Verfasst: Do, 03.04.2008 - 14:38
von Annegret
Hallo,
unsere Tochter hatte ein Skoliose von 44 Grad, die sich durch das Tragen eines Rahmouni-Korsetts sehr verbessert hat. Letzten Sommer war sie zur Kur in Bad Salzungen, auch sehr erfolgreich. Inzwischen ist sie 17 Jahre alt und im Laufe des Sommers soll das Korsett abgeschult werden. Dr. Hoffman meinte nun, zur endgültigen Stabilisierung wäre eine Kur im Sommer nochmals gut. Heute kam jetzt die Ablehnung mit der Begründung , eine neue Reha gäbe es erst nach dem Ablauf von 4 Jahren. Unsere Tochter könne Heilmittelanwendungen am Wohnort besuchen.. Ich erwäge jetzt Widerspruch einzulegen. Kann mir jemand Tipps geben, wie man den Widerspruch am besten formuliert, um Erfolg zu haben

Verfasst: Do, 03.04.2008 - 16:49
von Dr. Steffan
Sie können den Einspruch begründen indem sie und Dr. Hoffmann schreiben, dass ihre Tochter das Korsett unter stationären Bedingungen abschulen soll. Andernfalls kommt es zu einem unnötig hohen Korrekturverlust.

Verfasst: Mo, 07.04.2008 - 08:50
von lisalein
Was Wiedersprüche angeht, muss man einfach wie soll ich sagen auch genauso frech wie die Krankenkassen sein. Wir mussten das letzte mal 3-4 Mal Wiederspruch einlegen (es kam auch mit der 4 Jahresfrist ständig was zurück). Meine Eltern hatten keine Lust mehr, dann hatte ich etwas entsprechendes formuliert ;D und danach hatte es ohne wenn und aber geklappt...

Wir hatten ihnen mit Presse und Gericht gedroht und plötztlich ging das alles!! Die Gradzahl und Probleme sollte man da auch einbringen. Wegen Gericht und Presse, ob man es dann tatsächlich macht muss man danach selber entscheiden ;) ist ja nur ein kleiner "Ansporn" an die Krankenkasse, weil sie dann doch Bammel kriegen, noch mehr bezahlen zu müssen... Wenn ein Orthopäde dann noch etwas dazulegt und es gut formuliert, klappt es denke ich mal noch besser... ( Wie Dr. Steffan oben schon schrieb)

lg Lisa

Unnötig hoher Korrekturverlust vermeiden

Verfasst: Di, 08.04.2008 - 22:13
von Skoli48
DrSteffan hat geschrieben:Andernfalls kommt es zu einem unnötig hohen Korrekturverlust.
Das ist ja schon eine sehr konkrete Formulierungshilfe, die ein Orthopäde nur noch mit zwei Sätzen umschreiben muss, damit der Einspruch gut begründet erscheint.

Verfasst: Mi, 09.04.2008 - 09:04
von Annegret
Vielen Dank für die Antworten.
Ich hab inzwischen schon mit Dr. Hoffmann telefoniert und er schreibt mir eine Begründung im Sinne von Dr. Stefan. Die werde ich dann zusammen mit meinem Widerspruch einreichen. Mal sehen, wie's weitergeht.
Lg Annegret