Kur abgelehnt- hat jmd. schon mal geklagt?
Kur abgelehnt- hat jmd. schon mal geklagt?
Auch bei uns hat die Privatkasse Barmenia jetzt den Antrag auf eine weitere Kur in Sobi abgelehnt und auch den Widerspruch abgelehnt, allerdings eingeräumt, dass sie das noch einmal auf Kulanz zahlen, weil das "die letzte Chance sei vor dem Wachstumsschub". Die Leute haben null Ahnung!!! Unsrer Tochter wird im Sept. 16 und trägt seit Dezember ein Korsett. Vor dem Korsett wurden die Kuranträge ohne Probleme bewilligt, jetzt soll die ambulante KG reichen.
Ich habe zwei Fragen: Hat schon einmal jemand deswegen tatsächlich vor dem Sozialgericht geklagt? Und wie funktioniert das?
Und: Wenn wir jetzt auf die Kulanz eingehen, wird natürlich im nächsten und den folgenen Jahren keine Kur mehr bewilligt. Das ist ja Sinn der Begründung. Ist das eine Falle - wenn wir das annehmen, dass wir uns dann quasi stillschwiegend damit einverstanden erklären?
Ich bin so sauer und würde auch den gerichtlichen Weg nicht scheuen, wenn das was bringt, einfach weil das ungerecht ist und da offenbar Leute entscheiden, die wirklich von Skoliose überhaupt nichts verstehen!
Wäre dankbar für Erfahrungen.
LG, Huberta
Ich habe zwei Fragen: Hat schon einmal jemand deswegen tatsächlich vor dem Sozialgericht geklagt? Und wie funktioniert das?
Und: Wenn wir jetzt auf die Kulanz eingehen, wird natürlich im nächsten und den folgenen Jahren keine Kur mehr bewilligt. Das ist ja Sinn der Begründung. Ist das eine Falle - wenn wir das annehmen, dass wir uns dann quasi stillschwiegend damit einverstanden erklären?
Ich bin so sauer und würde auch den gerichtlichen Weg nicht scheuen, wenn das was bringt, einfach weil das ungerecht ist und da offenbar Leute entscheiden, die wirklich von Skoliose überhaupt nichts verstehen!
Wäre dankbar für Erfahrungen.
LG, Huberta
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- Co-Admin
- Beiträge: 6145
- Registriert: So, 17.02.2008 - 13:21
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: Skoliose
- Therapie: 3x Reha (2005, 2007, 2009),
Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015 - Kontaktdaten:
Hallo Huberta,
bei privaten Versicherungen ist das Sozialgericht nicht zuständig!
Im Übrigen würde ich schon die "Kulanz" annehmen. Woher will denn die Versicherung jetzt schon wissen, wie die Skoliose deiner Tochter nächstes Jahr aussieht. Die könnte sich ja bis dahin noch weiter verschlechtert haben und dann hätte sie ja auch wieder keinen Grund, die Reha abzulehnen (vorausgesetzt sie sind Vertragsbestandteil). Ich würde mir deswegen jetzt erstmal keine Sorgen machen.
Aber sag mal, wieso ist denn die Rentenversicherung nicht zuständig? Oder zahlt ihr als Eltern keine Beiträge dazu?
LG
Minimine
bei privaten Versicherungen ist das Sozialgericht nicht zuständig!
Im Übrigen würde ich schon die "Kulanz" annehmen. Woher will denn die Versicherung jetzt schon wissen, wie die Skoliose deiner Tochter nächstes Jahr aussieht. Die könnte sich ja bis dahin noch weiter verschlechtert haben und dann hätte sie ja auch wieder keinen Grund, die Reha abzulehnen (vorausgesetzt sie sind Vertragsbestandteil). Ich würde mir deswegen jetzt erstmal keine Sorgen machen.
Aber sag mal, wieso ist denn die Rentenversicherung nicht zuständig? Oder zahlt ihr als Eltern keine Beiträge dazu?
LG
Minimine
LG
Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Hallo Minimine,
danke für deine Antwort.
Wir haben die Anträge bisher immer bei der PK gestellt, von Rentenversicherung war nie die rede. Bisher ja auch erfolgreich. Es ist überhaupt nicht verständlich, warum die sich jetzt quer stellen.
Unsere Tochter ist beitragspflichtig bei meinem Mann mitversichert, falls du das mit den Beiträgen meintest.
Wenn aber nicht das Sozialgericht zuständig ist, wer dann?
Manchmal muss ja einer das mal angehen und durchkämpfen, ich wäre dazu bereit, wenn es hart auf hart kommt, weil mich das richtig wütend macht.
Es reicht ja, dass die Kids, Teens, Twens etc. die Skoliose wuppen, da braucht man nicht noch solche Luschen bei der Kasse, die von nichts ne Ahnung haben und einem dann noch Knüppel zwischen die Beine werfen. Allein die Begründung mit dem Wachstumsschub zeugt schon von totaler Laienhaftigkeit, unsere Tochter ist natürlich so gut wie ausgewachsen, und das hat ja auch gar nichts mit der Kur zu tun.
So Luft gemacht.
Erst mal viele Grüße,
Huberta
.
danke für deine Antwort.
Wir haben die Anträge bisher immer bei der PK gestellt, von Rentenversicherung war nie die rede. Bisher ja auch erfolgreich. Es ist überhaupt nicht verständlich, warum die sich jetzt quer stellen.
Unsere Tochter ist beitragspflichtig bei meinem Mann mitversichert, falls du das mit den Beiträgen meintest.
Wenn aber nicht das Sozialgericht zuständig ist, wer dann?
Manchmal muss ja einer das mal angehen und durchkämpfen, ich wäre dazu bereit, wenn es hart auf hart kommt, weil mich das richtig wütend macht.
Es reicht ja, dass die Kids, Teens, Twens etc. die Skoliose wuppen, da braucht man nicht noch solche Luschen bei der Kasse, die von nichts ne Ahnung haben und einem dann noch Knüppel zwischen die Beine werfen. Allein die Begründung mit dem Wachstumsschub zeugt schon von totaler Laienhaftigkeit, unsere Tochter ist natürlich so gut wie ausgewachsen, und das hat ja auch gar nichts mit der Kur zu tun.
So Luft gemacht.
Erst mal viele Grüße,
Huberta
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Hallo Huberta,
nein, mit den Beiträgen meinte ich, ob ihr, du und dein Mann, Beiträge in die Rentenversicherung zahlt?! Dann gibt es nämlich die Möglichkeit einer Kinderheilbehandlung über die Versicherung der Eltern.
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, welches Gericht da zuständig ist, ich würde spontan mal Amtsgericht sagen. Grundsätzlich kannst du ja aber eh erst klagen, wenn du einen Ablehnungsbescheid hast und auch erfolglos Widerspruch eingelegt hast. Nun hattet ihr ja aber "Erfolg", wenn auch mit einer Einschränkung.
Das Sozialgericht ist jedenfalls nicht zuständig, das ist nur für die gesetzlichen Sozialversicherungen zuständig.
Du kannst dich ja bis nächstes Jahr erkundigen, dann wieder einen Antrag stellen und notfalls dann rechtliche Schritte einleiten, aber wie gesagt, woher will die Versicherung jetzt schon wissen, wie der Gesundheitszustand deiner Tochter nächstes Jahr aussieht.
LG
Minimine
nein, mit den Beiträgen meinte ich, ob ihr, du und dein Mann, Beiträge in die Rentenversicherung zahlt?! Dann gibt es nämlich die Möglichkeit einer Kinderheilbehandlung über die Versicherung der Eltern.
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, welches Gericht da zuständig ist, ich würde spontan mal Amtsgericht sagen. Grundsätzlich kannst du ja aber eh erst klagen, wenn du einen Ablehnungsbescheid hast und auch erfolglos Widerspruch eingelegt hast. Nun hattet ihr ja aber "Erfolg", wenn auch mit einer Einschränkung.
Das Sozialgericht ist jedenfalls nicht zuständig, das ist nur für die gesetzlichen Sozialversicherungen zuständig.
Du kannst dich ja bis nächstes Jahr erkundigen, dann wieder einen Antrag stellen und notfalls dann rechtliche Schritte einleiten, aber wie gesagt, woher will die Versicherung jetzt schon wissen, wie der Gesundheitszustand deiner Tochter nächstes Jahr aussieht.
LG
Minimine