2. Wiederspruch wurde auch abgelehnt
- Tweety0032
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2. Wiederspruch wurde auch abgelehnt
Hallo....ich hoffe hier kann mir noch jemand einen Tipp geben, habe für meine Tochter, 12 J. und 60°( im Korsett auf 30° korrigiert) bereits im November einen Antrag zur Reha gestellt. Bekamen Anfang Jan. die Bewilligung für 5 Wochen zur Reha...allerdings in Bad Elster.
Habe daraufhin Widerspruch eingelegt und um Umstellung gebeten, mit dem Hinweis auf die INTENSIVE Notwendigkeit, in Bad Elster sind es nur ein paar Stunden am Tag! Jedenfalls nicht so intensiv wie in Sobi!
Bekam Mitte Februar eine Ablehnung mit der Begründung das in Soberheim so "zeitnah" keine freien Rehabilitationsplätze zur Verfügung stünden und es ja wohl in meinem Interesse sei, das meine Tochter so schnell wie möglich mit der Reha anfängt.
Auf Nachfrage in Sobernheim wurde mir gesagt das dies nicht den Tatsachen entspreche und meine Tochter zum 22.4. dort aufgenommen werden könnte und ich nochmals mit diesem Hinweis der Unwahrheit Einspruch einlegen sollte! ( Habe außerdem noch den Hinweis gegeben das Herr Nahr, der Ihr das Korsett ja auch angefertigt hat, nun auch 2 x die Woche dort ist, was zur besseren Korrekturkontrolle sicherlich auch nicht ausser acht gelassen werden sollte) Was ich auch am gleichen Tag persönlich bei der Rentenversicherung tat!
Nach 14 Tagen fragte ich erstmalig nach, mit der Antwort das noch geprüft wird!
Nochmal 14 Tage später wurde mir gesagt ...wird bearbeitet.
2 Tage nach dem letzten Anruf erhielt ich wieder eine Ablehnung....können meinen Wunsch nicht entsprechen. Anderenfalls könnte sie noch nach Charlottenhall in Bad Salzungen!!!
Nochmaligen Widerspruch kann ich ja wohl nicht einlegen.......kann nicht nachvollziehen warum die sich so Querstellen!!!!?????
Hat eventuell noch jemand einen Tipp???
Vielen Dank schon mal im voraus.
Habe daraufhin Widerspruch eingelegt und um Umstellung gebeten, mit dem Hinweis auf die INTENSIVE Notwendigkeit, in Bad Elster sind es nur ein paar Stunden am Tag! Jedenfalls nicht so intensiv wie in Sobi!
Bekam Mitte Februar eine Ablehnung mit der Begründung das in Soberheim so "zeitnah" keine freien Rehabilitationsplätze zur Verfügung stünden und es ja wohl in meinem Interesse sei, das meine Tochter so schnell wie möglich mit der Reha anfängt.
Auf Nachfrage in Sobernheim wurde mir gesagt das dies nicht den Tatsachen entspreche und meine Tochter zum 22.4. dort aufgenommen werden könnte und ich nochmals mit diesem Hinweis der Unwahrheit Einspruch einlegen sollte! ( Habe außerdem noch den Hinweis gegeben das Herr Nahr, der Ihr das Korsett ja auch angefertigt hat, nun auch 2 x die Woche dort ist, was zur besseren Korrekturkontrolle sicherlich auch nicht ausser acht gelassen werden sollte) Was ich auch am gleichen Tag persönlich bei der Rentenversicherung tat!
Nach 14 Tagen fragte ich erstmalig nach, mit der Antwort das noch geprüft wird!
Nochmal 14 Tage später wurde mir gesagt ...wird bearbeitet.
2 Tage nach dem letzten Anruf erhielt ich wieder eine Ablehnung....können meinen Wunsch nicht entsprechen. Anderenfalls könnte sie noch nach Charlottenhall in Bad Salzungen!!!
Nochmaligen Widerspruch kann ich ja wohl nicht einlegen.......kann nicht nachvollziehen warum die sich so Querstellen!!!!?????
Hat eventuell noch jemand einen Tipp???
Vielen Dank schon mal im voraus.
Re: 2. Wiederspruch wurde auch abgelehnt
Du könntest dir die Namen der verantwortlichen Bearbeiter geben lassen, und Namen und Telefonnummern deren Vorgesetzter, und dann dort anrufen und dich beschweren.
Generell solltet ihr eure Reha-Anträge für Kinder aber besser gar nicht bei der Rentenverssicherung stellen, sondern bei der Krankenkasse, denn ihr wollt ja nicht ständig irgend einen Termin in den nächsten Monaten nach Genehmigung, ganz zu schweigen von der gewünschten Klinik, die es noch nicht mal gibt, sondern einen passenden in den Ferien haben.
Für die Sommerferien muss dafür die Reha knapp ein Jahr vorher beantragt werden, und bei der Rentenversicherung ist nicht vorgesehen, dass eine Reha derart spät nach Genehmigung angetreten wird. Die Krankenkassen haben solche Terminzwänge nicht.
Ich weiß auch nicht, ob du mit der Beantragung der Reha bei der Rentenversicherung jetzt dazu geführt hast oder dazu führst, dass alle zukünftigen Rehas bei der Rentenversicherung beantragt werden müssen. Wäre ziemlich bescheiden, weil deine Tochter mit den Graden ja jedes Jahr zur Reha kommen wird/sollte, und das sollte dann möglichst Anfang der Sommerferien sein, wo sie am wenigsten in der Schule versäumt. Wie man über die Rentenversicherung zu dieser Zeit einen Termin bekommen kann außer über die Warteliste und damit per Zufall ist mir schleierhaft.
Vielleicht solltest du die Reha neu beantragen bei der Krankenkasse, und wenn sie deinen Antrag weiter schicken wollen, hast du einen guten Grund warum sie die Reha genehmigen müssen, weil die Rentenversicherung es halt nicht macht.
p.s. Die Primärkorrektur ist, bei der Gradzahl und in dem kritischen Alter, nicht gut genug. Ihr solltet ausdrücklich auf mehr Korrektur auch unter Inkaufnahme von vorrübergehenden Schmerzen bestehen, und nach Änderung des Korsetts am Besten noch mal im Korsett röntgen lassen um die aktuelle Korrektur zu überprüfen.
Generell solltet ihr eure Reha-Anträge für Kinder aber besser gar nicht bei der Rentenverssicherung stellen, sondern bei der Krankenkasse, denn ihr wollt ja nicht ständig irgend einen Termin in den nächsten Monaten nach Genehmigung, ganz zu schweigen von der gewünschten Klinik, die es noch nicht mal gibt, sondern einen passenden in den Ferien haben.
Für die Sommerferien muss dafür die Reha knapp ein Jahr vorher beantragt werden, und bei der Rentenversicherung ist nicht vorgesehen, dass eine Reha derart spät nach Genehmigung angetreten wird. Die Krankenkassen haben solche Terminzwänge nicht.
Ich weiß auch nicht, ob du mit der Beantragung der Reha bei der Rentenversicherung jetzt dazu geführt hast oder dazu führst, dass alle zukünftigen Rehas bei der Rentenversicherung beantragt werden müssen. Wäre ziemlich bescheiden, weil deine Tochter mit den Graden ja jedes Jahr zur Reha kommen wird/sollte, und das sollte dann möglichst Anfang der Sommerferien sein, wo sie am wenigsten in der Schule versäumt. Wie man über die Rentenversicherung zu dieser Zeit einen Termin bekommen kann außer über die Warteliste und damit per Zufall ist mir schleierhaft.
Vielleicht solltest du die Reha neu beantragen bei der Krankenkasse, und wenn sie deinen Antrag weiter schicken wollen, hast du einen guten Grund warum sie die Reha genehmigen müssen, weil die Rentenversicherung es halt nicht macht.
p.s. Die Primärkorrektur ist, bei der Gradzahl und in dem kritischen Alter, nicht gut genug. Ihr solltet ausdrücklich auf mehr Korrektur auch unter Inkaufnahme von vorrübergehenden Schmerzen bestehen, und nach Änderung des Korsetts am Besten noch mal im Korsett röntgen lassen um die aktuelle Korrektur zu überprüfen.
- Hanti
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@BZebra
Hallo! Ist es denn nicht so, dass in einigen Fällen (z. B. bei berufstätigen Müttern, die ihre Kinder mitversichern) der Antrag bei der Rentenkasse gestellt werden muss? Ich habe die Papiere von meiner Krankenkasse zugeschickt bekommen, um sie dann bei der Rentenversicherung einzureichen.
Für meine Tochter wäre es mir natürlich auch lieber, ich könnte in Zukunft bei den Terminen ein bisschen mitentscheiden! Wie ist denn da die Rechtslage? Weißt du das?
Hallo! Ist es denn nicht so, dass in einigen Fällen (z. B. bei berufstätigen Müttern, die ihre Kinder mitversichern) der Antrag bei der Rentenkasse gestellt werden muss? Ich habe die Papiere von meiner Krankenkasse zugeschickt bekommen, um sie dann bei der Rentenversicherung einzureichen.
Für meine Tochter wäre es mir natürlich auch lieber, ich könnte in Zukunft bei den Terminen ein bisschen mitentscheiden! Wie ist denn da die Rechtslage? Weißt du das?
Gruß,
Hanti

Kokos Geschichte:
Quetschalarm,
Bilder vom Gipsen und Korsettaussuchen,
Die erste Reha in Sobi
Hanti

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- Therapie: 3x Reha (2005, 2007, 2009),
Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015 - Kontaktdaten:
Hallo Tweety,
schau mal hier, vielleicht hilft das weiter:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... -1288.html
Hat denn der Arzt Bad Sobernheim im Antrag empfohlen und dies auch begründet? Vielleicht hilft ja ein zusätzliches Attest noch weiter? Evtl. könntest du auch direkt in Bad Sobernheim mal anrufen.
Hier noch ein Link:
http://www.experto.de/finanzen-versiche ... -5177.html
@Hanti:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Prinzip der Beibehaltung des Kostenträgers bei Rehabilitationen gilt, soweit die gleichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
LG
Minimine
schau mal hier, vielleicht hilft das weiter:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... -1288.html
Hat denn der Arzt Bad Sobernheim im Antrag empfohlen und dies auch begründet? Vielleicht hilft ja ein zusätzliches Attest noch weiter? Evtl. könntest du auch direkt in Bad Sobernheim mal anrufen.
Hier noch ein Link:
http://www.experto.de/finanzen-versiche ... -5177.html
@Hanti:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Prinzip der Beibehaltung des Kostenträgers bei Rehabilitationen gilt, soweit die gleichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
LG
Minimine
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Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Minimine
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Das machen die so, die schicken das weiter an den Rentenversicherungsträger. Dr. Steffan hat aber glaube ich mal geschrieben, dass bei Kindern sowohl die KK als auch der Rentenversicherungsträger in Frage kommt, und dann derjenige die Kosten tragen muss, bei dem der Antrag gestellt wird. Darauf würde ich verweisen, auch mit dem Hinweis, dass wegen Terminproblemen eine Reha in der gewünschten Klinik durch die Rentenversicherung eben nicht genehmigt werden kann.Hanti hat geschrieben:Hallo! Ist es denn nicht so, dass in einigen Fällen (z. B. bei berufstätigen Müttern, die ihre Kinder mitversichern) der Antrag bei der Rentenkasse gestellt werden muss? Ich habe die Papiere von meiner Krankenkasse zugeschickt bekommen, um sie dann bei der Rentenversicherung einzureichen.
Die genaue Rechtslage kenne ich nicht, vielleicht steht sie in der Kostenübernahme Broschüre hier kb.php?mode=article&k=8 drin, keine Ahnung. In jedem Fall werden viele Rehas für Kinder von den Krankenkassen genehmigt, ich war auch bei berufstätigen Eltern familienversichert und habe meine immer von der Krankenkasse bezahlt bekommen.Für meine Tochter wäre es mir natürlich auch lieber, ich könnte in Zukunft bei den Terminen ein bisschen mitentscheiden! Wie ist denn da die Rechtslage? Weißt du das?
Ja, so was habe ich auch schon gehört, deswegen solltet ihr besser gar nicht erst eine einzige Reha über die Rentenversicherung laufen lassen.minimine hat geschrieben:Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Prinzip der Beibehaltung des Kostenträgers bei Rehabilitationen gilt, soweit die gleichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Wenn ihr mal die genaue Gesetzeslage herausfinden könntet, und die genauen Zeiten in denen nach Genehmigung der Reha durch die Rentenversicherung die Reha dann angetrete werden muss, dann könnten wir hier mal einen Hinweis verfassen und den über die Linkseite verlinken.
- Tweety0032
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Erst mal vielen Dank für Eure Hinweise......,
ich habe bevor ich einen Antrag gestellt habe auch bei meiner Krankenkasse nachgefragt und bekam die Antwort das ich die Reha bei der Rentenversicherung stellen müsste.
Hätte ich davon gewusst, hätte ich vermutlich gleich den Antrag bei der Kasse gestellt.Aber so ist das eben in unserem Behörden- Dschungel!!!
Nach einem Telefonat in Sobernheim, sollte ich meine ganzen bisherigen Unterlagen hin schicken und sie prüfen das dort noch mal wie man mir evtl. helfen kann.
Finde es einfach nur so unglaublich, das oft von schnellstmöglich und zeitnah gesprochen wird, da meiner Tochter ja die Zeit weg rennt, und man aber bei all diesem blöden Behörden Kram wertvolle Zeit verliert!!!!
ich habe bevor ich einen Antrag gestellt habe auch bei meiner Krankenkasse nachgefragt und bekam die Antwort das ich die Reha bei der Rentenversicherung stellen müsste.
Hätte ich davon gewusst, hätte ich vermutlich gleich den Antrag bei der Kasse gestellt.Aber so ist das eben in unserem Behörden- Dschungel!!!
Nach einem Telefonat in Sobernheim, sollte ich meine ganzen bisherigen Unterlagen hin schicken und sie prüfen das dort noch mal wie man mir evtl. helfen kann.
Finde es einfach nur so unglaublich, das oft von schnellstmöglich und zeitnah gesprochen wird, da meiner Tochter ja die Zeit weg rennt, und man aber bei all diesem blöden Behörden Kram wertvolle Zeit verliert!!!!
Hallo und guten Abend,
meine Tochter (fast 15) war letztes Jahr 4 Wochen in Sobi.
Für den Antrag habe ich bei der KK angerufen, die haben mir dann einen Reha-Antrag von der Rentenversicherung zugeschickt.
Jetzt haben wir wieder eine Reha beantragt, natürlich ABGELEHNT weil noch keine 4 Jahre um sind.
Wir haben jetzt Widerspruch eingelegt und noch einen ärztl. Bericht beigefügt.
Nun heißt es warten................. .
Wenn nochmal abgelehnt wird werden wir wohl einen Rechtsanwalt einschalten.
Es kann doch nicht sein , daß gerade in der Wachstumsphase eine Reha- Wiederholung abgelehnt wird.
Bei anderen geht es ja anscheinend auch.
lg
KellyB
meine Tochter (fast 15) war letztes Jahr 4 Wochen in Sobi.
Für den Antrag habe ich bei der KK angerufen, die haben mir dann einen Reha-Antrag von der Rentenversicherung zugeschickt.
Jetzt haben wir wieder eine Reha beantragt, natürlich ABGELEHNT weil noch keine 4 Jahre um sind.
Wir haben jetzt Widerspruch eingelegt und noch einen ärztl. Bericht beigefügt.
Nun heißt es warten................. .
Wenn nochmal abgelehnt wird werden wir wohl einen Rechtsanwalt einschalten.
Es kann doch nicht sein , daß gerade in der Wachstumsphase eine Reha- Wiederholung abgelehnt wird.
Bei anderen geht es ja anscheinend auch.
lg
KellyB
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Nachdem die Frage des Verhältnisses zwischen Rentenversicherung und Krankenversicherung bei der Bezahlung von Reha-Maßnahmen aufgeworfen wurde möchte ich die Rechtslage mal kurz – und hoffentlich verständlich – zusammenfassen:
Zusammengefasst sind für Erwachsene, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vorrangig die Rentenversicherungsträger zuständig. Nur wenn die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen des SGB VI nicht vorliegen treten nachrangig die Krankenkassen ein. Stellt man den Antrag bei der Krankenkasse prüft diese gemeinsam mit dem entsprechenden Rentenversicherungsträger die Zuständigkeit und gibt das Verfahren ggf. an den Rentenversicherungsträger ab.
Für Kinder von Rentenversicherten sind sowohl die Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkassen zuständig. Eine vorrangige Zuständigkeit besteht nicht. Man kann und sollte sich also den Kostenträger aussuchen, der weniger Ärger zu machen droht. Hier ist es ratsam, auf Erfahrungen (anderer) zurückzugreifen.
----------------------
Grundsätzlich erbringen die Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI (SGB VI = Rentenversicherung). Voraussetzung dafür ist das Bestehen der rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere also das Bestehen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Dies wird bei Kindern indes meist nicht vorliegen. Hierfür gibt es die Vorschrift des § 31 SGB VI (sonstige Leistungen). Darin heißt es in Abs. 1 Nr. 4:
„Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden stationäre Heilbehandlung für Kinder von Versicherten, [...] wenn hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.„
In der Kommentierung zu dieser Vorschrift in Kreikebohm, SGB VI, 3. Auflage 2008 heißt es hierzu:
„Ausreichend für die Bewilligung ist, dass voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Der Begriff „Kind“ entspricht dem der §§ 46 Abs 2 und 48 Abs 3 und 4. Für die Leistung muss ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Leistungen nach § 11 Abs 1 und 2 erfüllen. Kinderheilbehandlungen können gem § 31 Abs 1 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs 2 nicht vor Ablauf von vier Jahren wiederholt werden.“
Details zu den Voraussetzungen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung- ... ungen.html
Das bedeutet, dass unter den genannten Voraussetzungen bei den Rentenversicherungsträgern ein Antrag auf Bewilligung einer Reha für Kinder von Versicherten gestellt werden kann.
----------------------------
Daneben sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch in § 40 SGB V (SGB V = Krankenversicherung) geregelt. Diese Vorschrift ist sehr lang, ziemlich unübersichtlich, aber für jeden Betroffenen sehr interessant. In Abs. 4 heißt es:
„Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 [ambulante Rehabilitationsleistungen bzw. stationäre Rehabilitation] werden nur erbracht, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 31 des Sechsten Buches solche Leistungen nicht erbracht werden können.“
Das wiederum bedeutet, dass die Krankenversicherung grundsätzlich nachrangig für Reha-Maßnahmen zuständig ist, mit Ausnahme des Leistungen nach § 31 SGB VI, also die oben genannten stationären Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten: Hier sind beide, Rentenversicherungsträger und Krankenversicherungen nebeneinander zuständig.
--------------------
Eine Anmerkung noch zu den Bearbeitungsfristen der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen: In § 14 SGB IX (http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__14.html)
finden sich zahlreiche Fristen, die man den entsprechenden Behörden durchaus mal entgegenhalten kann, wenn sie sich zu viel Zeit lassen.
--------------------
Hat die Krankenkasse über die Genehmigung einer Reha zu entscheiden sind die beiden anliegenden Richtlinien ganz interessant.
---------------------------
Was den Antritt der Reha nach Bewilligung durch den Kostenträger betrifft: Mit der Erteilung des Bescheids ist die akute Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt worden. Aus diesem Grund stimmen die Kostenträger (Rentenversicherungsträger und Krankenkassen) einer Verschiebung des Anreisetermins auf einen Zeitpunkt nach dem nächstmöglichen Antrittstermin grundsätzlich nicht zu. Ausnahmsweise können andere akute Erkrankungen oder Probleme in der Kinderbetreuung eine Verschiebung rechtfertigen. Keine Gründe für eine Verschiebung sind dagegen Familienfeiern oder ein gebuchter Urlaub usw. Auch Terminänderungen aus schulischen Gründen werden grundsätzlich nicht vorgenommen.
Ich hoffe, der vorstehende Text war halbwegs verständlich, ansonsten einfach nachhaken...
Zusammengefasst sind für Erwachsene, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vorrangig die Rentenversicherungsträger zuständig. Nur wenn die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen des SGB VI nicht vorliegen treten nachrangig die Krankenkassen ein. Stellt man den Antrag bei der Krankenkasse prüft diese gemeinsam mit dem entsprechenden Rentenversicherungsträger die Zuständigkeit und gibt das Verfahren ggf. an den Rentenversicherungsträger ab.
Für Kinder von Rentenversicherten sind sowohl die Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkassen zuständig. Eine vorrangige Zuständigkeit besteht nicht. Man kann und sollte sich also den Kostenträger aussuchen, der weniger Ärger zu machen droht. Hier ist es ratsam, auf Erfahrungen (anderer) zurückzugreifen.
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Grundsätzlich erbringen die Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI (SGB VI = Rentenversicherung). Voraussetzung dafür ist das Bestehen der rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere also das Bestehen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Dies wird bei Kindern indes meist nicht vorliegen. Hierfür gibt es die Vorschrift des § 31 SGB VI (sonstige Leistungen). Darin heißt es in Abs. 1 Nr. 4:
„Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden stationäre Heilbehandlung für Kinder von Versicherten, [...] wenn hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.„
In der Kommentierung zu dieser Vorschrift in Kreikebohm, SGB VI, 3. Auflage 2008 heißt es hierzu:
„Ausreichend für die Bewilligung ist, dass voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Der Begriff „Kind“ entspricht dem der §§ 46 Abs 2 und 48 Abs 3 und 4. Für die Leistung muss ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Leistungen nach § 11 Abs 1 und 2 erfüllen. Kinderheilbehandlungen können gem § 31 Abs 1 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs 2 nicht vor Ablauf von vier Jahren wiederholt werden.“
Details zu den Voraussetzungen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung- ... ungen.html
Das bedeutet, dass unter den genannten Voraussetzungen bei den Rentenversicherungsträgern ein Antrag auf Bewilligung einer Reha für Kinder von Versicherten gestellt werden kann.
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Daneben sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch in § 40 SGB V (SGB V = Krankenversicherung) geregelt. Diese Vorschrift ist sehr lang, ziemlich unübersichtlich, aber für jeden Betroffenen sehr interessant. In Abs. 4 heißt es:
„Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 [ambulante Rehabilitationsleistungen bzw. stationäre Rehabilitation] werden nur erbracht, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 31 des Sechsten Buches solche Leistungen nicht erbracht werden können.“
Das wiederum bedeutet, dass die Krankenversicherung grundsätzlich nachrangig für Reha-Maßnahmen zuständig ist, mit Ausnahme des Leistungen nach § 31 SGB VI, also die oben genannten stationären Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten: Hier sind beide, Rentenversicherungsträger und Krankenversicherungen nebeneinander zuständig.
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Eine Anmerkung noch zu den Bearbeitungsfristen der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen: In § 14 SGB IX (http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__14.html)
finden sich zahlreiche Fristen, die man den entsprechenden Behörden durchaus mal entgegenhalten kann, wenn sie sich zu viel Zeit lassen.
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Hat die Krankenkasse über die Genehmigung einer Reha zu entscheiden sind die beiden anliegenden Richtlinien ganz interessant.
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Was den Antritt der Reha nach Bewilligung durch den Kostenträger betrifft: Mit der Erteilung des Bescheids ist die akute Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt worden. Aus diesem Grund stimmen die Kostenträger (Rentenversicherungsträger und Krankenkassen) einer Verschiebung des Anreisetermins auf einen Zeitpunkt nach dem nächstmöglichen Antrittstermin grundsätzlich nicht zu. Ausnahmsweise können andere akute Erkrankungen oder Probleme in der Kinderbetreuung eine Verschiebung rechtfertigen. Keine Gründe für eine Verschiebung sind dagegen Familienfeiern oder ein gebuchter Urlaub usw. Auch Terminänderungen aus schulischen Gründen werden grundsätzlich nicht vorgenommen.
Ich hoffe, der vorstehende Text war halbwegs verständlich, ansonsten einfach nachhaken...
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- MDK-Richtlinie_02072008_1551.pdf
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- RL-Reha-2008_979.pdf
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum manche Leute versuchen
SELBST einen Widerspruch oder eine Klage gegen die Krankenkasse oder die Rentenversicherung zu führen.
Das kann nur scheitern. Da lauern so viele Fallstricke und als Laie kann man nur Fehler machen.
Besser wäre hier sich Hilfe bei einem Sozialverband (VDK/SovD ) zu holen. Dieser berät u n d vertritt ihre Mitglieder (gegen eine sehr geringe Jahresgebühr ). .
Persönlich würde ich aber immer gleich zu einem Fachrechtsanwalt für Sozialrecht gehen.
Das sind absolute Spezialisten auf diesem Gebiet und kriegen mit Sicherheit fast jede Reha durchgedrückt.
Und wenn man dann noch eine Rechtsschutzversicherung hat, entstehen noch nicht mal Kosten.
SELBST einen Widerspruch oder eine Klage gegen die Krankenkasse oder die Rentenversicherung zu führen.
Das kann nur scheitern. Da lauern so viele Fallstricke und als Laie kann man nur Fehler machen.
Besser wäre hier sich Hilfe bei einem Sozialverband (VDK/SovD ) zu holen. Dieser berät u n d vertritt ihre Mitglieder (gegen eine sehr geringe Jahresgebühr ). .
Persönlich würde ich aber immer gleich zu einem Fachrechtsanwalt für Sozialrecht gehen.
Das sind absolute Spezialisten auf diesem Gebiet und kriegen mit Sicherheit fast jede Reha durchgedrückt.
Und wenn man dann noch eine Rechtsschutzversicherung hat, entstehen noch nicht mal Kosten.
- Klaus
- Moderator/in
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- Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
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Weil die Erfahrungen hier im Forum zeigen, dass in vielen Fällen ein Widerspruch bereits ausgereicht hat.Melman hat geschrieben:Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum manche Leute versuchen
SELBST einen Widerspruch oder eine Klage gegen die Krankenkasse oder die Rentenversicherung zu führen.
Gerade bei der Schroth REHA kommt es auf gezielte Formulierungen bezüglich Ort und besondere Art der Behandlung an. Darüber hinaus rechnen die Kostenträger offensichtlich mit wenigen Widersprüchen, weil eine Ablehnung bei vielen leider etwas Endgültiges bedeutet.
Gruss
Klaus
- Tweety0032
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Wollte nur noch mal eine kurze "Zwischenstandsmeldung " machen...
Habe zusätzlich noch Unterstützung aus der Klinik in Sobernheim erhalten und dazu noch mal selber hingeschrieben.
Arbeite zur Zeit im Büro der Patientenbeauftragten in Berlin, und habe von dort noch zusätzlich große Unterstützung erhalten.So sieht das ganze auch viel "interessanter" aus.
Bei der Prüfung der Unterlagen fiel schon mal auf, das kein "gültiger Rechtsbehelf" dabei war....., das verlängert schon mal die Fristen!
Die ganze Form war seitens der Rentenversicherung nicht als wirkliche "Ablehnung des Widerspruchs"die müssen eine andere " Form " haben um "rechtswirksam" zu sein.
Alles in allem sieht es also noch ganz gut aus die Reha in Sobernheim doch noch durchzubekommen.
Aber abwarten.Wenn ich hier lese das die Termine schon im Oktober sind.
Teile Euch dann das Ergebnis noch mal mit!
Zumindest hab ich gelernt das man sich doch noch "professionelle" Hilfe holen sollte.....einfach schon um das ganze abzukürzen und nicht so viel wertvolle Zeit zu verlieren.
Bis dahin erstmal
LG Tweety
Habe zusätzlich noch Unterstützung aus der Klinik in Sobernheim erhalten und dazu noch mal selber hingeschrieben.
Arbeite zur Zeit im Büro der Patientenbeauftragten in Berlin, und habe von dort noch zusätzlich große Unterstützung erhalten.So sieht das ganze auch viel "interessanter" aus.
Bei der Prüfung der Unterlagen fiel schon mal auf, das kein "gültiger Rechtsbehelf" dabei war....., das verlängert schon mal die Fristen!
Die ganze Form war seitens der Rentenversicherung nicht als wirkliche "Ablehnung des Widerspruchs"die müssen eine andere " Form " haben um "rechtswirksam" zu sein.
Alles in allem sieht es also noch ganz gut aus die Reha in Sobernheim doch noch durchzubekommen.
Aber abwarten.Wenn ich hier lese das die Termine schon im Oktober sind.
Teile Euch dann das Ergebnis noch mal mit!
Zumindest hab ich gelernt das man sich doch noch "professionelle" Hilfe holen sollte.....einfach schon um das ganze abzukürzen und nicht so viel wertvolle Zeit zu verlieren.
Bis dahin erstmal
LG Tweety