Kur-Termin - kann ich Einfluss nehmen?

Fragen und Antworten zu den SCHROTH-Rehabilitationszentren für Wirbelsäulendeformitäten
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schnuffi
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Re: Kur-Termin - kann ich Einfluss nehmen?

Beitrag von schnuffi »

Hallo,

also ich habe den Antrag für meine Tochter im August gestellt, habe 3 Wochen später den Bescheid erhalten. Aber die falsche Klinik, "Charlottenhall"-Bad Salzungen. Habe dann Widerspruch eingelegt, begründet das nur Salzungen oder Sobernheim - Aesklep. Kliniken für Skoliose geeinget sind und hatte Mitte Oktober die Bewilligung für Salzungen. Erst mit Bescheid kann man dann einen Termin telefonisch abklären. Vorher bekommt man in beiden Kliniken keinen Termin, als gesetzlich Rentenversicherter!!!Bei Beamten ganz anders, da die Abrechnung anders erfolgt, siehe Antwort mamsi71. Sobernheim wurde nicht bewilligt, da zuviel Reservierungen vorlagen und innerhalb der 3-Monats-Frist kein Antritt möglich war. Beim Anruf in Salzungen bekam ich verschiedene Termine genannt und konnte anhand unseres Terminplanes bzw.Ferienplanes den Termin mit beeinflussen. Wenn der Bescheid vorliegt, bei Bewilligung steht Klinik + Tel.Nr.dabei, dann sofort anrufen und nicht warten, bis die Einladung von der Klinik kommt.
Wir wollten auch die Ferienzeit mit verbinden, da bei 4 Wochen Reha doch sehr viel ausfällt. Meine Tochter besucht das Gymnasium 8.Klasse, Bayern. Wir haben nun die Weihnachtsferien ausgewählt, da ja der Bescheid der RV nur für 3 Monate gültig ist. Innerhalb Bescheiderteilung und Reha-beginn dürfen nur 3 Monate liegen.
So ist es schwer den geeigneten Zeitpunkt für die Antragstellung zu finden. Denn man muss eventl.einen Widerspruch mit einkalkulieren. Für die Sommerfrien ist aber definitiv April zu spät zum stellen, da die Reservierungen von Privatpatienten, oder weil die KK der Kostenträger ist, vorliegen.

Die Antragsformulare bekommst du bei einer Auskunfts-u.Beratungsstelle der RV, viele Krankenaksse habe diese auch ausliegen, im Internet kann man sie auch downloaden. Das Rezept/Verordnung vom Arzt ist nicht erforderlich. Er muss dann aber einen Befundbericht ausfüllen. Bei gesetzlRentenvers.ist die Begelitperson auch nur bis Vollend.8.Lbj gegeben, außer das Kind ist schwerbehindert o.ä., also solltest Du auf jeden Fall einen Antrag auch selbst stellen.

Drück Dir die Daumen, viele Grüße
Der Wissende weiss und erkundigt sich, aber der Unwissende
weiss nicht einmal, wonach er sich erkundigen soll.
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Galupymaus
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Re: Kur-Termin - kann ich Einfluss nehmen?

Beitrag von Galupymaus »

Hallo an alle netten Leute, die so schnell antworten!

Ich werde jetzt einfach mal die TK anrufen und da fragen. Im Januar haben wir einen Termin beim Orthopäden und ich werde vorher auch noch mal dort anrufen, damit der Arzt vielleicht schon mal was vorbereiten kann.

Ich mache mir echt viele viele Sorgen bzw. Gedanken mit der Schule, Heimweh usw.

Ich werde aber versuchen, etwas lockerer zu werden, da es ja auch schon viele andere geschafft haben..... Auch in der Schulzeit bzw. auch ohne Eltern.

Obwohl ich es schon eine Zumutung finde, dass Kinder ab 8 ohne Begleitung kommen müssen/sollen. Ich dachte, bis 12 kann man die Kinder begleiten.

Ich werde außerdem meine Hausärztin fragen, ob sie auch noch etwas zu meiner Tochter schreibt.....

Bis bald.
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schnuffi
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Re: Kur-Termin - kann ich Einfluss nehmen?

Beitrag von schnuffi »

Hallo,

ich habe mal in den Richtlinien der RV gestöbert und folgendes gefunden:


Anwendungsempfehlungen zu den Gemeinsamen Richtlinien
der Träger der Rentenversicherung
für Kinderheilbehandlungen (KiHB-Richtlinien)
vom 21. April 1993

Zu § 5 Absatz 2:
1.
Bei der Entscheidung über die Frage der Unterbringung einer Begleitperson steht die Rehabilitationsbedürftigkeit des Kindes im Mittelpunkt.

In der Regel kommt die Begleitung durch eine Person in Frage.
2.1
Bei Kindern im Vorschulalter
besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies aufgrund der Erkrankung bzw. des Verlaufs der Erkrankung nicht kontra-indiziert ist.
2.2
Bei älteren Kindern
besteht ebenfalls grundsätzlich die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies medizinisch indiziert ist.
Dies gilt insbesondere dann, wenn
• das Erfordernis des Erlernens von Verhaltenstechniken für die (Nach-)behandlung des Kindes am Wohnort besteht,
• das Kind selbst sich nicht artikulieren kann (Vermittlerrolle der Begleitperson),
• bei behinderten Kindern die unterstützende Hilfe der Begleitperson zur Erreichung des Rehabilitationserfolges erforderlich ist.
3.
Im Einzelfall kann indikationsbezogen auch eine zeitweise Begleitung in Betracht kommen.

zum Befundbericht: Es wird durch die RV nur einer bezahlt, wenn Dir dein Hausarzt bzw.Orthopäde etwas "kostenlos" noch mitgibt, kein Thema.
Im Reha-Antrag liegt eine Befundbericht mit bei, diesen kannst DU doch bereits an den Arzt schicken, so dass das Ausfüllen dann nicht noch mal einige Zeit in Anspruch nimmt.

Wenn DU/Ihr nicht verbeamtet seit und im Berufsleben steht, ist auf jeden Fall die RV zuständig. Die KK nimmt eventl.den Antrag an, wird ihn aber an die RV weiterleiten.

Schönen Samstag,
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