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Den Kassen mal parolli bitten!!!

Verfasst: Do, 23.08.2007 - 22:35
von Wolm
Hallo,

also ich finde da was Fahrtkosten angeht sollten wir mal genauer nachhacken.
Die gesetzliche Lage ist:
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.

Die Ausnahme:

Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.

Bei genehmigten Fahrkosten müssen 10 Prozent, aber höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Fahrkosten.


Was ist ein medizinischer Grund???
Eigentlich müsste der medizinische Grund vermeidung operativen Verfahrens reichen wie katrin in einem Beitrag erwähnt hat. Was ich aber bei unserem "Sozialsystem" bezweifel.

Nun ja mit dem Cheneau-Korsett ist es so ne Sache, bei mir steht auf dem Bestätigungsschreiben der Krankenkasse "Derotierndde Rumpforthese nach Rahmouni"
Fazit Rahmouni ist eine eigene Korsettgruppe, und kann nur in Stuttgart kontrolliert werden.
Mit mehreren Einsprüchen bei der Krankenkasse musst da doch was zu machen sein.

Gruß Wolm