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Wie kann ich 14-jährigen von Korsettnotwendigkeit überzeugen
Verfasst: Mo, 21.12.2009 - 17:03
von nelly1966
Hallo,
wie kann ich meinen 14-jährigen von einer Korsettherapie überzeugen?
Er hat total Angst vor Schmerzen, davor dass er in der Schule ausgelacht wird, keine Freudin findet etc.
Der Arzt hat ihm deutlich gesagt, dass er ein Korsett tragen muss, um Spätfolgen abzuwenden.
Wie kann ich ihm helfen? Ich weiß nicht mehr weiter?
Wie habt Ihr eure Entscheidung getroffen? Hier im Forum möchte er nicht schreiben, weil er momentan alles ablehnt. (Hurra die Pubertät)
Und noch eine Frage: Muss der Arzt eine Schroth KG extra verordnen? Ich glaub wir sind beim falschen Orthopäden. Weder Schroth noch Reha etc. mal erwähnt oder ähnliches. Nur alle 12 Wochen ein REzpet mit 6x KG verordnet und das wars. Und jetzt auf einmal ein Korsett.
Bei uns steht gerade die Welt Kopf!
Wer kann mir weiterhelfen?
Besorgte, traurige und mittlerweile genervte Grüße
von Nelly
Re: Wie kann ich 14-jährigen von Korsettnotwendigkeit überze
Verfasst: Mo, 21.12.2009 - 17:34
von sloopy
Hallo Nelly,
herzlich willkommen im Forum!
Mir hat es als Jugendliche geholfen, "ganz schlimme Fälle" zu sehen, damit ich wußte, wohin ich NICHT möchte. Austausch mit anderen Betroffenen wäre überhaupt in jedem Fall sehr gut für deinen Sohn.
Schroth KG muss als solche auf dem Rezept stehen, da sie anders abgerechnet wird als"normale" KG. Dass Euer Arzt weder Schroth noch Reha erwähnt, ist sehr schade, aber wenig verwunderlich. Umso erfreulicher, dass er jetzt eine Korsett-Therapie eingeleitet hat.
Wichtig und gut für deinen Sohn wäre eine Reha in Bad Sobernheim, dort würde er viele Gleichaltrige mit den gleicher Diagnose und gleichen Sorgen und Unsicherheiten kennenlernen. Vielleicht wäre das ein möglicher erster Schritt. Dort würde er andere Korsett-Träger kennenlernen und merken, dass es sich doch ganz gut leben lässt mit diesen Plastikpanzern.
Wie schlimm ist denn die Skoliose oder Kyphose deines Sohnes?
Ich wünsche dir ganz viel Kraft und gute Nerven!!!
sloopy
Verfasst: Mo, 21.12.2009 - 17:59
von Lady S
Schroth KG muss als solche auf dem Rezept stehen, da sie anders abgerechnet wird als"normale" KG.
Hallo sloopy, das ist mir jetzt aber völlig neu - kannst Du das nochmal überprüfen?
Bisher stand im Forum immer, dass das abrechnungstechnisch dasselbe ist und man deshalb mit jedem KG-Rezept Schroth-KG machen kann.
Ich selbst habe diese Erfahrung auch gemacht.
@nelly: hast Du neulich schon unter einem anderen Benutzernamen geschrieben? Dort sind nämlich auch Antworten drin - vielleicht kann ein Admin das dann zusammenfügen.
Grüsse, Lady S
Verfasst: Mo, 21.12.2009 - 18:37
von minimine
Schroth KG muss als solche auf dem Rezept stehen, da sie anders abgerechnet wird als"normale" KG.
Das ist mir auch neu

, vielleicht verwechselt Sloopy da etwas?! Also auf meinen Rezepten steht es manchmal drauf und manchmal nicht, die KG-Praxis hat sich darüber aber noch nie beschwert.
Hallo Nelly,
in deinem anderen Thread hast du ja geschrieben, dass dein Sohn eine 50° Kyphose hat. Ich will dir jetzt keine falsche Hoffnung machen, aber wie sicher ist es denn eigentlich, dass das eine absolute Korsett-Indikation ist? Ich muss aber zugeben, dass ich mich im Bereich der Kyphose nicht so gut auskenne. Aber vielleicht wäre es einen Versuch wert, wirklich erstmal eine Schroth-Reha in Sobernheim zu machen. Und selbst wenn dann doch ein Korsett notwendig ist, sieht dein Sohn dort andere Betroffene mit Korsett und kann sich austauschen.
Wenn du mit dem Arzt unsicher bist, dann mach doch wirklich mal einen Termin bei Dr. Hoffmann. Für euch ist das ja ein Katzensprung. Er wird euch auch sagen, wenn unbedingt ein Korsett notwendig ist und kann euch sicherlich auch mit dem Abwehrverhalten ggü. dem Korsett weiterhelfen. Siehe hierzu z.B. diesen Erfahrungsbericht:
http://www.qype.com/place/20173-Orthopa ... n-Leonberg
LG
Minimine
Verfasst: Mo, 21.12.2009 - 20:14
von Gerhard1963
Das Risiko halt Ich für Untragbar grad bei erst 14 Jahren wenn Ich Mir allein die Kyphosewerte die normal sind auf diesem Diagram für Erwachsene anschaue.
Ich werd Sie mal raus kramen.
So da haben Wir Sie

Verfasst: Mo, 21.12.2009 - 21:52
von sloopy
minimine hat geschrieben:Also auf meinen Rezepten steht es manchmal drauf und manchmal nicht, die KG-Praxis hat sich darüber aber noch nie beschwert
Meine KG-Praxis besteht auf das KG
nach Schroth. Mein Physio sagt mir seit Jahren (Jahrzehnten?), dass das auf dem Rezept stehen muss, weil's anders abgerechnet wird. Vielleicht sind die nicht auf dem Laufenden, keine Ahnung. ?!?
Verfasst: Di, 22.12.2009 - 10:05
von Klaus
sloopy hat geschrieben:Meine KG-Praxis besteht auf das KG nach Schroth.
Nach der Heilmittelverordnung gibt es diese Art von KG eindeutig nicht !
Es wird als ganz normale KG abgerechnet. Der Zusatz auf der Verordnung ist bestenfalls ein Hinweis für den Therapeuten, dass Schroth KG gemacht werden soll.
Was steht denn konkret auf der Verordnung?
Diagnose Schlüssel ? WS 2 a oder ähnliches ?
Gruss
Klaus
Verfasst: Di, 22.12.2009 - 10:29
von minimine
Der Zusatz auf der Verordnung ist bestenfalls ein Hinweis für den Therapeuten, dass Schroth KG gemacht werden soll.
Ich dachte bisher, Schroth muss nicht unbedingt drauf stehen, aber wenn es auf dem Rezept steht, dann darf auch nichts anderes gemacht werden. Bei mir war es nämlich ab und an schon so, dass man mich zu einem anderen Therapeuten schieben wollte und wenn Schroth drauf stand, dann ging das nicht
LG
Minimine