Ablauf Verordnung eines Korsetts

Alles zur Korsett-Therapie für Jugendliche und Erwachsene bei Skoliose, Morbus Scheuermann, Kyphose ...
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Friederike

Ablauf Verordnung eines Korsetts

Beitrag von Friederike »

Hallo zusammen,

ich wende mich mit rein "ablaufstechnischen" Fragen an Euch:

Und zwar soll unsere Tochter wegen ihres Rückens ein Korrekturkorsett tragen und die Krankenkasse hat der Behandlung auch schon grundsätzlich zugestimmt. Meine Frage ist nun, wie so eine Verordnung nun abläuft.

Bekommen wir zusätzlich zum Rezept eine genaue Beschreibung von unserem Orthopäden mit seiner Diagnose und wie das Korsett genau aussehen und beschaffen sein soll, welche Korrekturwirkungen erzielt werden sollen usw.?

Oder ist die Verschreibung eher allgemein gehalten und es bereits die Aufgabe des Orthopädietechnikers, diese Detailfragen aufgrund seiner eigenen Untersuchungen, Gipsabdruck, langjähriger Erfahrung usw. zu klären und letztendlich zu entscheiden, wie eine optimale Versorgung aussehen könnte?

Sind wir Eltern dabei die Ansprechpartner für den Orthopädietechniker oder sprechen er und der Orthopäde auch direkt miteinander?

Kurz gefragt: Wie ist das Verhältnis bzw. die Aufgabenteilung zwischen dem Orthopäden und dem Orthopädietechniker in diesem Fall?


Viele Grüße und vielen Dank fürs Aufschlauen!

Friederike
minimine
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Beitrag von minimine »

Hallo Friederike,
also grundsätzlich erstmal sollte man die Skoliosebehandlung, insb. die Korsettbehandlung von einem erfahrenen Behandlungsteam durchführen lassen.
In der Regel läuft es so ab, dass Orthopäden mit bestimmten Orthopädietechniken präferieren bzw. in Kliniken meist eine orthopädische Werkstatt vertreten ist.
Der Arzt stellt also die Diagnose und bei Korsettindikation bekommt ihr ein Rezept über ein Korsett. Damit geht man dann zur Orthopädietechnik, die einem empfohlen wurde bzw. zu der man gerne möchte und gibt das Rezept ab, meist folgt dann auch bereits ein Gespräch dort.
Der Techniker erstellt dann einen Kostenvoranschlag und schickt diesen an die Krankenkasse, die diesen genehmigen muss. Wenn dies erfolgt ist, wird ein Termin zum Gipsen vereinbart (manchmal erfolgt das gleich bei Abgabe des Rezeptes) und dann ein Termin zur Abholung des Korsetts.


LG
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Ramses
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Beitrag von Ramses »

Hallo Friederike,

die Korrekturwirkung des Korsetts hängt von der Erfahrung und dem Können des Orthopädietechnikers ab. Meist wird die maximal mögliche Korrektur angestrebt. Um eine Skoliose aufhalten zu können muss eine Korrekturwirkung von mindestens 50% erreicht werden und um eine dauerhafte Verbesserung zu erzielen muss die Korrekturwirkung deutlich mehr als 50% betragen.

Im Idealfall bietet der Orthopäde sogenannte Korsettsprechstunden an, bei denen der Orthopädietechniker ebenfalls anwesend ist. So können Probleme und Verbesserungsvorschläge und Änderungen am Korsett mit allen Beteiligten zusammen besprochen werden.

Der Orthopädietechniker stellt das Korsett anhand der Diagnose, der Röntgenbilder und der Verordnung in Eigenregie her. Nach der Anpassung des Korsetts sollte gegen Ende der Eingewöhnungszeit eine Kontrollröntgenaufnahme im Korsett gemacht werden um die Wirksamkeit des Korsetts beurteilen zu können.

Prinzipiell könnt ihr mit dem Rezept für das Korsett zu jedem Orthopädietechniker gehen, nur gibt es in Deutschland leider nur eine handvoll Techniker, welche ein wirksames Korsett herstellen können.

Gruß

Ramses
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