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HARTZ IV und medizinisch notwendige Termine

Verfasst: Mi, 31.10.2007 - 18:39
von Dalia
Wer arbeitslos ist und von HARTZ IV lebt, muss jeden Cent umdrehen und verzichtet vielleicht auf gesundheitlich bedingte Termine, die einen Tag und länger beanspruchen, aus Angst, dass das Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum gestrichen werden könnte.

Hier kann ich sagen, wer eine Krankschreibung vom Arzt vorlegen kann, muss keine Streichung von ALGII befürchten. Wer eine Reha antritt oder ins Krankenhaus muss, bekommt auch weiterhin ALGII, allerdings wird das Geld um eine bestimmte Summe pro Tag (ca. 2 bis 3 €) gekürzt, weil man in dieser Zeit nicht für Mahlzeiten aufkommen musste.

Sachbearbeiter von ARGEs sind sehr kooperativ, wenn man die Notwendigkeit von Arztterminen u.ä. beweisen kann, ehrlich ist und aktiv Arbeit sucht.