Für mich habe ich damals mit 18 Jahren auch einen Antrag bei der Rentenversicherung gestellt. Die Schwester der Skoliosesprechstunde sagten aber gleich, dass sie den Antrag für meinen Sohn bei der Krankenkasse stellen. Wenn der Widerspruch nicht durchgeht, dann würde ich es nochmal bei der Rentenversicherung versuchen.
Was genau Fr. Dr. Herchet oder ihr Team in den Antrag reingeschrieben haben, weiß ich nicht.
Ich habe gestern mit der der Vertretung von Fr. Dr Herchet telefoniert. Ich soll ihr das Schreiben der KK per Mail schicken, dann schreiben sie parallel zu meinem Widerspruch auch noch etwas für die KK.
Klaus hat geschrieben: ↑Do, 20.06.2024 - 17:51
Ich war bislang davon ausgegangen, dass die Klinik sich erst nach Genehmigung meldet ?
Hast Du mal in der Klinik nachgefragt?
Ich werde morgen mal anrufen. Ich denke das lief parallel, während der MDK zur Stellungnahme aufgefordert wurde, hat sich die Bearbeiterin der KK schonmal eine Reservierungsvoranfrage gestellt. Daraufhin hat mich die Klinik angerufen und wir haben einen Termin abgestimmt. Voll verwirrend, ich dachte damit auch, dass wir einen Zusage haben.
Klaus hat geschrieben: ↑Do, 20.06.2024 - 17:51
bei Deinem Sohn ein Rundrücken/Hohlkreuz ausgeschlossen worden?
Nicht das ich wüsste. Ich muss mir unbedingt den Arztbericht mal vom Kinderarzt kopieren lassen.
Klaus hat geschrieben: ↑Do, 20.06.2024 - 17:51
Was bedeutet denn das "ED"?
Wenn ich das wüsste
Das Zitat von der Klinik Seite werde ich nutzen. Vielen Dank Klaus. Auch das Argument, dass eine Verschlechterung aufgrund der gerade erst 6 Monate alten Diagnose klar noch nicht dokumentiert wurde.
Ich würde außerdem auf die Compliance (bezogen auf KG zu Hause und Korsett tragen) meines Sohnes eingehen und argumentieren, dass diese wesentlich verbessert werden könnte durch den Kontakt mit gleichaltrigen Leidensgenossen.
Ebenso käme die Vermittlung des Wissens um die eigene Erkrankung und der Umgang damit (Psyhoedulation) bei ambulanten Maßnahmen wohl nicht annähernd so zum tragen wie bei einer stationären Reha.
Und dann muss ich wohl noch etwas Flunkern was Beschwerden betrifft. Er hatte zu Anfang keine und das hatte ich bei der KK auch in so einem Zusatzbogen angegeben. Nun sind schon einige Monate vergangen. Er hatvzumindest einmal geäußert, dass sein Rücken in der Vorbeuge weh tut.
Klaus hat geschrieben: ↑Do, 20.06.2024 - 17:51
Sollte es um die Verordnung von ambulanter Schroth KG gehen, bin ich etwas ratlos.
Macht ihr die in der Praxis der Klinik?
Wie sieht diese Verordnung aus?
Ist die mit dem ICD-10 Code M41.0 oder M41.1 versehen, die beliebig viele Verordnungen bei Kindern und Jugendlichen ab 20° zulässt?
Auf unserer ersten Verodnung steht M41.19G. War nicht so einfach da beim Kinderarzt dran zukommen. Da dieser auf den Facharzt und Budgets verwies. Ich Trampel hatte aber beim letzten Termin bei Fr Dr. Herchet geträumt und gesagt wir holen eine beim Kinderarzt, als sie fragte ob wir für die Verordnungen immer nach BaSa kommen wollen. Das ist wohl ihr Standardsatz wegen der vielen Patienten von weiter weg. Aber wir haben es ja nicht weit (24km). Aber da habe ich nicht reagiert. Und dann ist sie länger ausgefallen.
Wir haben die Verordnung noch nicht eingelöst, da ich ja jetzt zeitnah mit der Reha gerechnet habe. In Eisenach (etwas näher als BaSa) gibt es drei Schroththerapeuten, wieviel Erfahrubg und Übung die haben, weiß ich aber nicht. Ich spiele aber schon eher mit dem Gedanken nach BaSa mit Doppelstunden zu fahren, damit er auch mit Gewissheit das selbe wie zur Reha lernt.
Und ja, irgendwie sieht es so aus, als ob uns die Krankenkasse daraus ein Schnippchen ziehen will, dass wir so nah an Bad Salzungen wohnen. Aber auch wenn wir dort qualitativ hochwertige Krankengymnastik per Verordnung machen können, ersetzt das ja keine stationäre Reha, wo man die Krankengymnastik gerade für den Hausgebrauch erstmal viel intensiver lernen kann als in einer Doppelstunde pro Woche.