Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

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uhu
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Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

Hallo,

trotz sehr viel Lesens habe ich eher eine grundlegende Ahnung als fundiertes Wissen. Daher möchte ich ganz konkret an die Erfahrenen fragen, wie das genau in der Praxis funktioniert.

Bisher hat sich kein Orthopäde getraut, Cobb-Winkel auf der Basis meines Röbi zu errechnen.
Demnächst gebe ich einem weiteren Orthopäden die Chance.

Mal angekommen er rechnet wirtlich mehr als 50° aus, was im Rahmen der Möglichkeit liegt, und ich ihn daraufhin auf eine Langzeitverordnung für Manuelle Therapie frage:
- Wer muß was wie beantragen?
- Wie lange dauert die Genehmigung?
- Wie lange gilt diese?
- Wie wird die Zuzahlung abgerechnet?
- Geht einmal die Woche? Oder muß häufiger? (wenn ich mal ein Rezept bekommen habe, haben wir immer einmal die Woche angesetzt und häufiger würden die mich wahrscheinlich auch gar nicht unterkriegen, da sie übervoll sind und eine endlose Warteliste vorweisen können).

Meine Physio-Praxis hat nicht einen einzigen Patient und kann daher nichts Produktives beitragen, da habe ich schon nachgefragt.

Besten Dank im Voraus.
uhu
Dongping
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Dongping »

Hallo Uhu,

Bei einem Cobb Winkel über 50 Grad brauchst du keinen Antrag mehr bei der Krankenkasse stellen.

Meine Orthopädin gibt unten im Rezept an "Skoliose Cobb Winkel über 50 Grad" dann öffnet sich automatisch die Möglichkeit mehr Behandlungen zu verschreiben.
Ich glaube bis zu 24 Einheiten pro Rezept sind möglich.
Und es gibt keine Begrenzung pro Quartal. Sobald das alte voll ist, kann ich mir ein neues Rezept holen.
Ab dem nächsten Rezept bekomme ich Doppelstunden.

Ich habe damals bei meiner Krankenkasse nachgefragt, die haben mir sehr gut weitergeholfen. (Barmer)

Viel Erfolg!
Guten Abend, Maria
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Klaus
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo uhu,

es gibt hier einen grundsätzlichen Thread zum Thema Langzeitverordnung, der im Dezember 2020 angefangen wurde:
http://www.skoliose-info-forum.de/viewt ... =6&t=32886
Dongping hat geschrieben:Meine Orthopädin gibt unten im Rezept an "Skoliose Cobb Winkel über 50 Grad" dann öffnet sich automatisch die Möglichkeit mehr Behandlungen zu verschreiben.
Das ist der "besondere Verordnungsbedarf", der zwar nicht genehmigt werden muss, aber trotzdem bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Rolle spielen kann. Dann muss der Arzt eine besondere Begründung erstellen, was dazu führen kann, dass solche Verordnungen ungern ausgestellt werden.
Dongping hat geschrieben:Ich glaube bis zu 24 Einheiten pro Rezept sind möglich.
Das ist zwar richtig, aber da die Rückseite nur 20 Zeilen für die Unterschriften enthält, sollten es aus praktischen Gründen max 20 Einheiten pro Verordnung sein. Standard ist 1-3x wöchentlich, also auch nur 1x in der Woche.

Gruß
Klaus
kuddelmuddel123
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo,

ich hatte auch schon Rezepte mit 24 Einheiten. Die Physiopraxis hat dann ein Unterschriftenblatt ergänzt - es muss also nicht auf 20 begrenzt werden.
Je mehr Einheiten auf einem Rezept sind, desto geringer ist die Zuzahlung (10€ + 10%).

Wenn man die Termine als Doppeleinheit machen will, dann muss das inzwischen wohl auf dem Rezept mit drauf stehen. Ich empfinde die 40 Minuten-Termine als sehr hilfreich. Dann bleibt ernsthaft Zeit, die Übungen konzentriert und mit Korrektur durch die Therapeutin zu machen. Der Zeitanteil für die Orga reduziert sich.
Ich habe meine Termine in größeren Abständen, mache jedoch täglich die Übungen zu Hause -Ausnahme: im Urlaub mach ich sie nicht.
--> hab grade entdeckt, dass es bei dir um manuelle Therapie geht und nicht um Schroth. Da weiß ich nicht, welcher Rhythmus und welche Dauer gut ist.

Formal muss ein Rezept innerhalb eines Quartals "abgearbeitet" sein. Daraus ergibt sich auch die maximal mögliche Anzahl von Einheiten auf dem Rezept. Bei 24 Stück steht dann 1-3 x pro Woche dabei. Rechnerisch müsste auch 1-2x möglich sein.
Praktisch läuft es bei mir so, dass ich je Einheit unterschreibe und die Praxis später Datümer dazu schreibt.

Ich habe bei weniger als 50 Grad eine Genehmigung der KK auf langfristige Verordnung von Physiotherapie.
Die habe ich bei der KK beantragt. Dazu hatte ich ein entsprechendes Schreiben meines Orthopäden + Kopie eines Rezepts und eine Bescheinigung meiner Physiotherapeutin.
In meinem Antrag habe ich begründet, warum ich diese langfristige Verordnung benötige. Dabei habe ich erläutert, warum meine Situation vergleichbar ist mit den Fällen, die auch ohne weitere Genehmigung dauerhaft Physio bekommen, und warum es zur Erhaltung meiner Arbeitsfähigkeit und meiner Teilhabe am normalen gesellschftlichrn Leben dient. Bisher hatte ich damit Erfolg. Die KK hat zwischen 1 und 1,5 Jahren jeweils die Genehmigung erteilt.
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Klaus
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo kuddelmuddel,
Die Physiopraxis hat dann ein Unterschriftenblatt ergänzt - es muss also nicht auf 20 begrenzt werden.
Ja, ich hatte deswegen auch von praktischen Gründen gesprochen, weil das ein bischen zusätzliche Arbeit bedeutet. :)
Ich habe bei weniger als 50 Grad eine Genehmigung der KK auf langfristige Verordnung von Physiotherapie.
Das ist die 2. Möglichkeit, die mit der Genehmigung der KK den Arzt sofort entlastet. So eine Verordnung habe ich auch schon länger.

Dazu habe ich hier aber schon öfter gelesen und auch von meinem Schmerztherapeuten bestätigen lassen, dass sich die KK wegen der Kosten zunehmend schwer tun. Angefangen hatte ich mit einem Diagnose Schlüssel auf der Verordnung. Dann vor ein paar Jahren wurde von der KK ein zweiter Diagnose Schlüssel für die Genehmigung zur Bedingung gemacht. Dieser Schlüssel bezieht sich auf chronische Schmerzen.
Insgesamt also der organisatorische Ausdruck einer komplexen Situation, die wie Du auch geschrieben hast, mit der Situation aus der Liste (z.Bsp. Skoliose > 50°) vergleichbar ist.
Die KK hat zwischen 1 und 1,5 Jahren jeweils die Genehmigung erteilt.
Nachdem bei mir der medizinsche Dienst eingeschaltet wurde, gab es Genehmigungen sogar für 3 Jahre.
Formal muss ein Rezept innerhalb eines Quartals "abgearbeitet" sein
Das bezieht sich nur auf die maximale Therapiefrequenz, also bei 1-3 x liegt man immer richtig, auch wenn man nur 1x in der Woche nutzt und damit ins nächste Quartal kommt. Davon unabhängig ist die Bedingung, dass man 1x im Quartal den Arzt aufsuchen sollte, insbesondere wenn man als chronisch krank gilt.

Das gilt natürlich für die beiden Möglichkeiten der Langfristverordnung.
hab grade entdeckt, dass es bei dir um manuelle Therapie geht und nicht um Schroth. Da weiß ich nicht, welcher Rhythmus und welche Dauer gut ist.
Es gilt das gleiche, wie bei der KG. Dazu zählen noch weitere sogenannte vorrangige Heilmittel und ergänzende Heilmittel, wie z. Bsp. Wärmebehandlung.

Gruß
Klaus
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uhu
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

:danke: Euch allen!

@Klaus: Ich wollte den allgemeinen Thread mit meinen vielleicht zu speziellen Fragen nicht zumüllen. Falls Du jedoch meinst, das alles sei dort besser aufgehoben, kannst Du gerne fusionieren.

Ich finde die Variante ohne Arzt-Budget-Belastung symphatischer.

@Klaus: Du schreibst von quartalsweisen Arztbesuch. Wenn die Genehmigung bei der KK durch ist, braucht es dann jedes Quartal (= Anlaß des Quartalsbesuchs?) irgendein neues Stück Papier? Oder kann es auch ein anderer Arzt bspw. der HA sein?
Nur ich frage mich, was sollte ich dort (egal ob Ortho oder HA) jedes Quartal in punkto meiner Skoliose?
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Klaus
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo uhu,
@Klaus: Ich wollte den allgemeinen Thread mit meinen vielleicht zu speziellen Fragen nicht zumüllen. Falls Du jedoch meinst, das alles sei dort besser aufgehoben, kannst Du gerne fusionieren.
Nein, Du bist hier schon richtig, auch wenn es aufgrund des bislang fehlenden Winkels zu ausführlich wird.
Ich finde die Variante ohne Arzt-Budget-Belastung symphatischer.
Also eine Belastung des Budgets (seit einiger Zeit heißt das Richtgröße) findet auch bei dem "besonderen Verordnungsbedarf" grundsätzlich nicht statt. Es muss eben im Fall des Falles eine gesonderte Begründung erstellt werden.
Abgesehen davon, geht es nicht darum, was man besser findet und passt das möglicherweise mit dem entsprechenden Winkel an. So wirkt das im Augenblick auf mich, weil ohne konkreten Winkel eine solche Detail-Diskussion keinen Sinn macht.
Wenn es die Möglichkeit eines "besonderen Verordnungsbedarfs" gibt, ist das immer vorzuziehen !! Und darauf beziehe mich jetzt.
Mit Skoliose >50° wird die KK sowieso nur diese Lösung akzeptieren.

Das kann jeder Arzt machen. Allerdings wird das bei einem Hausarzt schwierig, weil der das geringste Budget bezüglicher orthopädischer Leistung hat. Das bedeutet, sein Budget/Richtgröße wird so überschritten, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sehr wahrscheinlich wird. Dann wird es schwierig mit der Begründung. Besser ist ein Orthopäde oder noch besser, ein Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Nur ich frage mich, was sollte ich dort (egal ob Ortho oder HA) jedes Quartal in punkto meiner Skoliose?
Grundsätzlich sollte ein Arzt den Patienten auch sehen bzw. sich ein Bild vom Zustand machen, wenn er eine neue Verordnung ausstellt. Bei Skoliose ist das sicherlich nur ein formeller Akt, der die Notwendigkeit einer solchen Verordnung erneut bestätigt.

Gruß
Klaus
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1980 Entfernung des Stabes.
vor OP BWS 105°,nach OP BWS 90°, LWS 30°
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Malve »

Hallo Uhu,

hast du schon mal geprüft, ob diese Regelung auch für uns Operierte gilt? Ich denke, durch die Physiotherapie soll einer möglichen Verschlechterung vorgebeugt werden. Das ist bei uns aber anders.

Gruß
Elisabeth
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Klaus
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo Malve,

daran hatte ich gar nicht gedacht.

in 6/2005 hatte uhu geschrieben:
uhu hat geschrieben:1993 OP (in Rostock) – alles gut gelaufen.........- Gradzahlen oder ähnliches kann ich Euch leider nicht anbieten (nach OP sollten es ca. 21° gewesen
uhu, ohne jetzt alle alten Posts durchzulesen, wie kommst Du jetzt auf einen vermuteten Winkel von >50°? Geht es bei Dir möglicherweise um Langzeitfolgen nach dieser OP?

Gruß
Klaus
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

@malve: Auf den Gedanken bin ich ehrlicherweise überhaupt nicht gekommen. Nicht mal ansatzweise! :eek:

@Klaus:
1. Meine Aussage stammt aus einem Posting von 2005 und hatte damals schon mit viele Fragenzeichen. In der Zwischenzeit habe ich alle Unterlagen aus der OP-Klinik mir schicken lassen. Wobei "alle" nach sehr viel klingt, es war aber eine magere Ausbeutung - quantitativ und qualitativ. (Es waren insgesamt nur vier A4-Zettel.) Keine Angaben zu irgendwas = zu Winkeln, zur Versteifungsstrecke, zu Material. Nix. Und wenn ich mein letztes Röbi von 2016 mit Internetangaben vergleiche, vergraben wir lieber die alte Erinnerung ganz tief wieder. Auch mein Spiegelbild erzählt eine andere Geschichte.
2. Danke für den Hinweis "Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin". Bisher dachte ich, daß diese nur in Kliniken jeglicher Coleur rumspringen, aber es gibt im Umkreis von mind. 45 und max. 52 km tatsächlich eine Handvoll niedergelassene. Hat mich echt erstaunt. Die sind jedenfalls notiert.


Dank Eurer Informationen fühle ich mich in diesem Punkt etwas besser vorbereitet. Und wenn der Ortho was ausrechnen kann, werde ich ihn auch diesbezüglich näher fragen.
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Klaus
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo uhu,
Dank Eurer Informationen fühle ich mich in diesem Punkt etwas besser vorbereitet.
Ich möchte betonen, dass es hier im Thread um die 2 Möglichkeiten einer Langzeitverordnung bei einer nicht operierten Skoliose geht. Zum Thema Operation kann ich nichts sagen, das ist auch nicht Schwerpunkt unseres Forums.

Wie das bei Deiner unklaren Situation zu bewerten ist, kann hier nicht abgeklärt werden.

Gruß
Klaus
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Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

Kurzer Zwischenstand:
Erster Termin beim für mich neuen Orthopäden war vielversprechend. Nächste Runde Ende Okt. - dann auch voraussichtlich mit konkreten Zahlen.
Die Röntgen-Schwester erzählte auf meine Nachfrage, daß sie Skoliosen im allgemeinen nicht so häufig haben und operierte mit meiner Langwierigkeit und Ausprägung eher selten.
ABER: Der Herr Doktor, im frühreren Leben Physiotherapeut, machte den Eindruck, die Herausforderung annehmen zu wollen.
Außerdem hörte er zu, fragte nach, ich fühle mich besser aufgehoben als bei allen anderen zuvor.

Weiterer Vorteil, den ich erst vor Ort gesehen habe: Am Schild stand neben Orthopäde auch Spezielle Schmerztherapie. Fand ich schon mal gut.
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