Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Sven,
meine Verordnung geht jetzt mit der Diagnose M40.04
Ja das ist:
"Kyphose als Haltungsstörung: Thorakalbereich"

Dazu ist mir aufgefallen, dass ich meinen Post bei Offdroddler korrigieren muss, weil der
ICD-10 Code M40.14
"Sonstige sekundäre Kyphose: Thorakalbereich"
natürlich auch als langfristiger Heilmittelbedarf gilt, wenn ein Winkel > 60 Grad eingetragen ist. (Ich hatte fälschlicherweise von M40.0 oder M40.1 gesprochen)

Warum bei Dir und bei Offdroddler nur jeweils 6 Einheiten möglich sein sollen, verstehe ich nicht.
Hast Du die Information vom Arzt und vom Physiotherapeuten?

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

UPDATE 30.1.

Detailänderungen bei den ICD-10 Codes

Gruß
Klaus
Le soleil
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Le soleil »

Hallo zusammen,

ich habe mir Anfang Januar auch ein neues Rezept für KG ausstellen lassen.
Ich habe eine Langfristgenehmigung von meiner Krankenkasse, die noch bis September gültig ist.
Auch bei mir konnten nur noch 6er Rezepte ausgestellt werden, da das Programm sonst eine Fehlermeldung angezeigt hat (vorher hatte ich 12er Rezepte, das geht aber scheinbar nicht mehr).
Ist zwar nicht so schön, weil man öfter beim Arzt vorstellig werden muss (und auch teurer, da doppelte Rezeptgebühr), aber lässt sich anscheinend nicht ändern.
Ich frage mich allerdings wie die Kasse nun erkennen kann, dass es eine Langfristgenehmigung ist, die das Budget des Arztes ja nicht belasten darf. Mein Rezept sieht aus wie jedes andere auch und nachdem es keine Verordnung außerhalb des Regelfalls mehr gibt fällt gar nicht auf dass es sich um eine Langfristgenehmigung handelt.
Vielleicht müssen die Praxen einfach noch etwas zusätzlich eingeben damit der Unterschied erkennbar ist und damit könnten evtl auch größere Behandlungsintervalle abgedeckt werden?
Sven23
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Sven23 »

Hallo zusammen,
@Klaus: Eine Info bzgl. der 6 Einheiten hatte ich gar nicht, der Arzt sagte mir damit könnte ich jetzt 18(stimmt ja auch nicht) Einheiten auf der Verordnung machen. Bei der Physio fiel auf das da 6 drauf stand.

Egal, ich habe eine super Arzt ich muss ihm nur sagen was ich haben will. Also Mt , M40.04, langfristiger Heilmittel bedarf bei Hyperkyphose über 60 Grad (also bei mir 62 Grad). 24 Einheiten, 2x pro Woche (das reicht mir). Muss ich auf sonst noch was achten?

Grüße der informierte Patient:)
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Le soleil,
Auch bei mir konnten nur noch 6er Rezepte ausgestellt werden, da das Programm sonst eine Fehlermeldung angezeigt hat
Das scheint ein Programmfehler zu sein, denn sonst machen die 20 Spalten der Verordnung keinen Sinn.
Ich habe eine Langfristgenehmigung von meiner Krankenkasse, die noch bis September gültig ist.
Genau genommen, ein genehmigter "langfristiger Heilmittelbedarf".
Mein Rezept sieht aus wie jedes andere auch und nachdem es keine Verordnung außerhalb des Regelfalls mehr gibt fällt gar nicht auf dass es sich um eine Langfristgenehmigung handelt..
Bis zum 31.12. 20 musste dieser langfristige Heilmittelbedarf aber auch schon als solcher gekennzeichnet sein. Nämlich im unteren Feld "Medizinische Begründung bei Verordnung ausserhalb des Regelfalles" mit dem Text "langfristiger Heilmittelbedarf genehmigt".
Dieses Feld heißt jetzt "ggf. Therapieziele / weitere Befunde und Hinweise" und der Text signalisiert der Krankenkasse diesen genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Sven,
Also Mt , M40.04, langfristiger Heilmittel bedarf bei Hyperkyphose über 60 Grad (also bei mir 62 Grad). 24 Einheiten, 2x pro Woche (das reicht mir). Muss ich auf sonst noch was achten?
na ja, dass es die Diagnosegruppe WS ist, in der Diagnose Hyperkyphose 62 Grad steht und die Leitsymptomatik a oder b oder c oder patientenindividuelle Leitsymptomatik angekreuzt ist. Wenn zusätzlich eine Wärmebehandlung angesagt sein sollte, heißt die jetzt einfach nur Wärmebehandlung und die Art kann vom Physio ausgewählt werden.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,

ein Nachtrag
im Forum physio.de wird auch über die 6 Behandlungen diskutiert
Haben mit dem Arzt gesprochen und diese sagen, das die Software bei den Diagnosen WS und EX nur 6 Beh. vorsieht. Demnach müssen die Pat. viel öfters zum Doc wenn sie vorher 10-er Rz. hatten oder gibt es hier andere Informationen?
eine Antwort
kann ich mir gut vorstellen. Vielleicht sollten die Doc s mal bei den Softwareleuten nachfragen, was denn mit LHMB und BVB ist...denn kommt vielleicht ans Licht, ob s ein Software- oder Bedienerproblem oder beides ist....
LHMB = langfristiger Heilmittelbedarf (mit Genehmigung)
BVB = Besonderer Verordnungsbedarf (ohne Genehmigung)

In einem anderen Forum wird davon gesprochen, dass man sich an die Krankenkasse wenden soll.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Sven,

da ich mich jetzt mal intensiver mit ICD-10 Codes beschäftigt habe, wäre für uns beide eigentlich folgender Code richtig:
M40.05
Kyphose als Haltungsstörung - Thorakolumbalbereich
(M40.04 ist im Thorakalbereich)

Gruß
Klaus
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Alex_activitas
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben: So, 31.01.2021 - 13:34 Wenn zusätzlich eine Wärmebehandlung angesagt sein sollte, heißt die jetzt einfach nur Wärmebehandlung und die Art kann vom Physio ausgewählt werden.
Das stimmt leider nicht. Wenn die Wärmeanwendung vom Arzt nicht spezifiziert wird, zahlt die Kasse nur das günstigste, also "Heißluft". Wenn der Physio trotzdem etwas anderes macht, bekommt er/sie das nicht bezahlt. Außerdem kann es zu Problemen führen, wenn z.B. heiße Rolle gemacht wird, wenn dies nicht explizit auf dem Rezept verordnet wurde.

Kurz gesagt: Wärmebehandlung ohne Spezifizierung = Heißluft.

Gruß,
Alex
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,
Kurz gesagt: Wärmebehandlung ohne Spezifizierung = Heißluft.
Ok, dann habe ich das wohl in dem Zusammenhang irgendwo gelesen und eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Die heiße Rolle ist ja personalintensiver und sollte auch spezifiziert werden.
Was sagst Du denn zu den 6 Einheiten auch bei dem langfristigem Heilmittelbedarf ?

Gruß
Klaus
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Alex_activitas
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo zusammen,

trotz der eigentlich gut angedachten Erleichterungen bleibt es weiter schwierig.
Das liegt aber häufig nicht an den neuen Richtlinien, sondern an den unterschiedlichen Interpretationen - auch von Verbänden oder kommerziellen Anbietern.
Dabei ist es tatsächlich weitestgehend eindeutig geregelt.
Daher halte ich mich an die Original-Texte, denn nur diese haben juristisch Bestand.
Interpretationen sind was sie sind: Interpretationen. Und die müssen nicht stimmen.... ;-)
Offdroddler hat geschrieben: Do, 28.01.2021 - 14:39 Die Physio-Chefin erzählte mir, dass jetzt ALLE nur noch 6er bekommen.
Das stimmt de facto nicht.
Bekommen die von ihrem Verband (oder ähnlichem) keine Schulung?
Die Verbände (zumindest die, zu deren Informationen ich selber Zugang habe) informieren sehr wohl. Allerdings muss man sich als Physio selber darum kümmern, die Informationen zu lesen.

Klaus hat geschrieben: Do, 04.02.2021 - 15:21 Was sagst Du denn zu den 6 Einheiten auch bei dem langfristigem Heilmittelbedarf ?
Das steht in den Heilmittelrichtlinien eindeutig beschrieben drin:
§ 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
(...)
(6) Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem
langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen
Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis
zu 12 Wochen verordnet werden können
. Dies gilt ebenso für
Verordnungen aufgrund von ICD-10-Codes, in Verbindung mit
der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen
Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen.
Sofern dieser einer Altersbeschränkung unterliegt,
ist das Alter der Versicherten ebenfalls maßgeblich bei der
Bemessung der Höchstverordnungsmenge je Verordnung.
Die Anzahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten ist dabei
in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen.

Sofern eine Frequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird, ist
der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich.
Die orientierende Behandlungsmenge gemäß Heilmittelkatalog ist nicht zu berücksichtigen.
Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12
Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält
die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 ihre
Gültigkeit.
Bedeutet: bei einer Frequenzangabe von "1 - 3 wöch." können bis zu 36 Einheiten (3 x 12) verordnet werden.
Dass auf den neuen Rezeptformularen "nur" 20 Unterschriftenzeilen vorhanden sind, muss die Patientinnen und Patienten nicht interessieren. Es ist für uns Physios bzw. alle Heilmittelerbringer kein Problem, ein weiteres Unterschriftenblatt zur Abrechnung einzureichen. Das wird von den Kassen ausdrücklich akzeptiert.

Viele Grüße,
Alex
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,,
Klaus hat geschrieben: Was sagst Du denn zu den 6 Einheiten auch bei dem langfristigem Heilmittelbedarf ?
Das steht in den Heilmittelrichtlinien eindeutig beschrieben drin:
Ja natürlich, aber offensichtlich kann das das Programm der Ärzte nicht. Ich verweise auf meinen Post vom So, 31.01.2021 - 18:41.
Hast Du denn schon Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf gehabt, bei denen bei einer neuen Verordnung ab 1.1. weiterhin mehr als 6 Einheiten aufgeführt sind?

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben: Sa, 06.02.2021 - 17:55 Hast Du denn schon Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf gehabt, bei denen bei einer neuen Verordnung ab 1.1. weiterhin mehr als 6 Einheiten aufgeführt sind?
ja, ich hatte schon mehrere Verordnungen mit 36 Behandlungseinheiten bei einer Frequenzangabe von 1-3 wöch.

Gruß,
Alex
Zuletzt geändert von Alex_activitas am So, 07.02.2021 - 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,

alles klar, dann liegt das wohl am Arzt.

Hallo zusammen,

da ich erst ab April wieder eine neue Verordnung brauche, bitte bei Bedarf selbst mal nachforschen, evtl. Krankenkasse anrufen.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Thomas »

Klaus hat geschrieben: So, 07.02.2021 - 17:19 alles klar, dann liegt das wohl am Arzt.
... und daran, welche Software der in seiner Praxis einsetzt!
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aktueller Thread: Neuroforamenstenose und Korsett mit Halsteil
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Thomas,
... und daran, welche Software der in seiner Praxis einsetzt!
Hast Du da nähere Informationen?

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Thomas hat geschrieben: So, 07.02.2021 - 17:26 ... und daran, welche Software der in seiner Praxis einsetzt!
Wobei die Software, die für die Verschreibung von Rezepten (welcher Art auch immer) notwendig ist nicht unbedingt dieselbe ist, die die Praxisabläufe organisiert. Die letztere kann sich der Arzt aussuchen, bei der ersteren bin ich mir da nicht so sicher.

Ich weiß zum Beispiel von einem Arzt aus erster Hand, dass Softwareupdates bzgl. Abrechnung etc. ohne sein Zutun über Nacht oder am Wochenende eingespielt wurden und er am Montag vor vollendeten Tatsachen stand. Inclusive der Tatsache, dass sehr viele Schritte geändert wurden und er sich erst einmal während des laufenden Betriebes darin zurechtfinden musste.

Was leider auch immer wieder passiert - das war so weit ich mich erinnere hier im SIF auch schon mal Thema - sind Fehlinformationen seitens der KVen an die Ärzte.
Wenn das bei uns auftaucht verweisen wir immer wieder auf die Originaltexte der Richtlinien und klären die Ärztinnen und Ärzte dann auf. Diese sind nicht selten überrascht, dass die KVen sie falsch informiert haben....

Gruß,
Alex
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,

vielen Dank für diese Informationen.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Offdroddler »

Meine Ärztin hat mir mitgeteilt, dass die Diagnoseschlüssel M40.0 und M40.1 nur einen besonderen Verordnungsbedarf nach §106b Abs.2 Satz 4 SGBV erlauben. Das erkennt man am farbigen Hintergrund in der Liste der Anlage 2. Dunkel=langfristiger Heilmittelbedarf, Hell=besonderer Verordnungsbedarf. Ich habe weiterhin nur 6 Einheiten. Sie empfiehlt mir, einen Antrag bei der Kasse zu stellen.
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Offdroddler »

Jetzt habe ich mit der KK telefoniert und bin auf §7 Absatz 6 verwiesen worden. Es gibt keinen Antrag für gelistete Diagnosen und es dürfen sowohl für den besonderen Verordnungsbedarf, als auch für den langfristigen Heilmittelbedarf mehr als 6 Einheiten verordnet werden. So wie es hier auch erläutert wird.

Habe der Ärztin eine Nachricht mit Hinweis auf §7 hinterlassen. Mal sehen, was jetzt passiert.
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