Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Offdroddler,

prima, dass die KK bestätigt, dass der besondere Verordnungsbedarf (Langfristiger Heilmittelbedarf ohne Genehmigung) mit mehr als 6 Einheiten pro Verordnung möglich ist. Das hat ja Alex auch mit den bei ihm eingereichten Verordnungen bestätigt.
Wenn Du die letzten Posts liest, geht es ja mittlerweile darum, dass hier offenbar ein Fehler in der Praxis-Software oder dem Umgang damit vorliegen kann.

M40.0X bis M40.1X sind ja zunächst nur Codes für die normale Versorgung unter 60 Grad Kyphose bei Erwachsenen. Erst die Angabe des konkreten Winkels (über 60 Grad) in der Diagnose führt zum besonderen Verordnungsbedarf. Entweder erfasst das die Software nicht oder der Arzt hat das in der Software übersehen.
Sie empfiehlt mir, einen Antrag bei der Kasse zu stellen.
Abgesehen davon, dass das mit einer gelisteten Diagnose nicht geht, könnte noch etwas anderes dahinter stecken.
Wie im ersten Post nachzulesen, gibt es bezüglich Budget einen Unterschied, sodass Ärzte natürlich sofort vom Budget befreit sein möchten, wenn sie den langfristigen Heilmittelbedarf genehmigen lassen wollen.

Gruß
Klaus
Offdroddler
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Offdroddler »

Hallo Klaus,

Sie schrieb mir aber, dass sie auch beim besonderen Behandlungsbedarf ihr Budget nicht belastet. Darum scheint es ihr nicht zu gehen.

Ich bin sehr gespannt, ob und wann sich die Ärztin meldet, nächste Woche brauche ich meine Verordnung. Es ist mir unangenehm, dass ich da jetzt so hartnäckig sein muss. Ich hoffe, das klärt sich bald.

Schliddert nicht zu dolle!

Offdroddler
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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Offdroddler,
Sie schrieb mir aber, dass sie auch beim besonderen Behandlungsbedarf ihr Budget nicht belastet.
Es kann aber sein, dass sie im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung diesen begründen muss.
Schliddert nicht zu dolle!
Da die Stadtbahn auch morgen nicht fährt, bin ich kaum unterwegs.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Offdroddler »

OT
Hallo Klaus,
habe in der Zeitung vom Haltestellen- und Weichenproblem gelesen. Wir Dörfler waren wenigstens nur eingeschneit. Ein (fast) nicht vorhandener ÖPNV kann wenigstens nicht einfrieren :D Ich wünsche Dir baldmöglichst wieder freie Fahrt!
LG
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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

UPDATE 23.2.21

laufende genehmigte langfristige Heilmittelverordnungen vor dem 1.1.21
Beliebig viele Behandlungen

Gruß
Klaus
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Alex_activitas
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben: Di, 23.02.2021 - 16:51 UPDATE 23.2.21

laufende genehmigte langfristige Heilmittelverordnungen vor dem 1.1.21
Beliebig viele Behandlungen
Quelle?
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Quelle?
Da sind nur einzelne Stichworte zu den Änderungen im ersten Post.

Gruß
Klaus
Le soleil
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Le soleil »

Hallo,

weiß jemand, ob sich die genannten Winkel aus der Diagnoseliste für eine langfristige Heilmittelverordnung (Skoliose > 50 Grad, Kyphose > 60 Grad) nur auf die Cobbwinkel beziehen (es muss also zwingend ein Röntgenbild erstellt werden) oder kann man sich u. U. auch auf die Diagnoseliste aufgrund einer 4D-Vermessung berufen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße
Le soleil
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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Le soleil,

im Heilmittelkatalog ist dazu unter Hinweis/Spezifikation folgendes angegeben:
bei den ICD-Codes M41.2-M41.5 (Skoliose):
50° nach Cobb bei Erwachsenen
bei den ICD-Codes M40.0-M40.1 (Kyphose):
über 60° bei Erwachsenen, hier fehlt seltsamerweise "nach Cobb". Ich gehe aber davon aus, dass auch nach Cobb gemeint ist.

Der Arzt muss den Winkel bei der Ausstellung der Verordnung angeben, damit durch die Software eine langfristige Heilmittelverordnung zustande kommen kann. Möglicherweise steht da bei Kyphose ebenfalls nach Cobb.
Geht es hier darum, dass eine Röntgenaufnahme die erforderlichen Werte nicht erreicht, die Optik aber schon?

Gruß
Klaus
kuddelmuddel123
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo Le soleil,

ich hätte vermutet, dass Sie eine Röntgenaufnahme vermeiden wollen und eine 4D-Aufnahme vorhanden ist oder bevorzugt erstellt werden soll.
Wenn ich in Wikipedia nach "Skoliosewinkel nach COBB" suche, dann steht da:
"Der Cobb-Winkel (auch bekannt als Cobbwinkel,[1] nach John Robert Cobb) wurde ursprünglich zur Klassifikation der Skoliose genutzt, um anhand eines Röntgenbildes die Abweichungen der Wirbelsäule in der Frontalebene zu messen.[2]".
Daher gehe ich schon davon aus, dass es eigentlich ein Röntgenbild für die Winkelbestimmung braucht. Ob ein Arzt im Rahmen seiner therapeutischen Entscheidung auch anhand einer 4D-Aufnahme den Winkel ermitteln kann und darf - das weiß ich leider nicht.

VG, Kuddelmuddel
Le soleil
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Le soleil »

Hallo Klaus, hallo Kuddelmuddel,

vielen Dank für eure Antworten.
Meine Krankenkasse hat mir bis 30.09.2021 (für 1 Jahr) eine langfristige Heilmittelbehandlung genehmigt. Mein Hausarzt hat einen Verlängerungsantrag gestellt, dieser wurde von meiner Krankenkasse allerdings abgelehnt, da "meine Erkrankung nicht in Schwere und Dauerhaftigkeit mit den gelisteten Diagnosen vergleichbar ist".
Der Medizinische Dienst rät aber "zu regelmäßiger Heilmitteltherapie, verordnungsfähig durch den Vertragsarzt, zu Rehasport und Übungen in Eigenregie".
Das hört sich für mich auch plausibel an (meine Skoliose beträgt "nur" 32 Grad nach Cobb, deshalb sehe ich hier auch keine Möglichkeit für einen Einspruch).

Ich bekomme 3 Verordnungen von meinem Orthopäden und danach muss ich schauen ob ich evtl von meinem Hausarzt noch Verordnungen bekomme bis mir mein Orthopäde wieder welche ausstellt.

Mit der langfristigen Genehmigung war es bisher natürlich deutlich einfacher an die Rezepte zu kommen, weil ich alles über meinen Hausarzt abwickeln konnte. Jetzt muss ich mir die meisten Verordnungen über meinen Orthopäden ausstellen lassen was für mich mehr Aufwand bedeutet, da er 1 Stunde von mir entfernt ist.

Vor 2 Monaten war ich in Bad Sobernheim zur Reha. Im Abschlussbericht habe ich gelesen, dass mein Kyphosewinkel lt 4D-Aufnahme 62 Grad beträgt. Leider wurde mir das dort nicht gesagt, sondern ich habe es erst nach der Reha erfahren, sonst hätte ich mich dort gleich erkundigen können, ob ich hiermit Möglichkeiten hätte und sogar in die gelisteten Diagnosen reinfalle.
Allerdings habe ich mich schon etwas gewundert, dass der Kyphosewinkel so hoch ist. Ich weiß, dass ich einen Rundrücken habe, aber bisher wurde ich immer nur wegen meiner Skoliose behandelt (auch kürzlich in Sobi), da die Skoliose mein Hauptproblem wäre.

Ich hatte überlegt, ob ich mit dem Rehabericht an langfristige Verordnungen komme um sie für die Schrothbehandlung zu nutzen. Wenn für die Antragstellung allerdings ein Röntgenbild erforderlich ist (was ich auch vermutet habe) werde ich keinen neuen Antrag stellen. Aufgrund der Skoliose existieren natürlich schon einige Aufnahmen von der Wirbelsäule und evtl folgt auch noch ein Röntgenbild von der Hüfte, da möchte ich mich nicht noch zusätzlich wegen einer evtl Hyperkyphose röntgen lassen.

Das soweit zur Erläuterung :)

Liebe Grüße
Le soleil
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo Le Soleil,

die Aussagen des MDK kommen mir doch sehr bekannt vor, als ich mit meiner früheren Krankenkasse gekämpft habe. Allerdings habe ich mich selbst gegen Rehasport entschieden, weil ich selbst in einer so großen Stadt wie München keine Gruppe mit Skoliose gefunden habe - nur generell Rücken. Das war mir dann den Aufwand im Vergleich zum Nutzen nicht wertvoll genug. Die Orthopäden verschreiben Rehasport gerne, weil er nicht auf das Budget angerechnet wird.
Ich habe meine Physiotermine inzwischen so gelegt, dass ich Doppeltermine in größeren Abständen habe. Das ist zwar nicht so vorgesehen, für mich aber effektiver.

In der Physiopraxis wurde mir gesagt, dass sich die Vorgaben für die Verordnungen im Regelfall geändert haben: Der Regelfall sind 3 Rezepte mit 6 Einheiten. Zwischen dem Ausstellen des letzten Rezepts aus einem Regelfall und dem ersten Rezept des nächsten Regelfalles müssen jetzt 6 Monate sein. Damit hat der Arzt grundsätzlich die Möglichkeit, den Abstand zu kontrollieren. Allerdings könnte man als Patient die Pause auch durch Rezepte eines anderen Arztes überbrücken - könnte auch ein anderer Orthopäde sein.

Ist bei Deiner alten Röntgenaufnahme nur eine frontale Aufnahme gemacht worden oder auch eine von der Seite?
Vielleicht könnte das ja noch gemessen werden? Das würde ja für die Rezepte genügen. Dein Arzt müsste es dann halt auf den Rezepten mit angeben.
Zu den 60 Grad bei der Kyphose: dies ist nur 10 Grad mehr als der höchste noch normale Kyphosewert von 50 Grad.
Zu den 50 Grad bei der Skoliose: ab 10 Grad Verbiegung liegt eine Skoliose vor - für die unkomplizierten Rezepte braucht mal also 40 Grad mehr als normal.
Warum das so extrem unterschiedlich ist, kann ich nicht sagen.

LG, Kuddelmuddel
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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Le soleil,
Ich bekomme 3 Verordnungen von meinem Orthopäden und danach muss ich schauen ob ich evtl von meinem Hausarzt noch Verordnungen bekomme bis mir mein Orthopäde wieder welche ausstellt.
Das "Ärzte-Hopping" ist ja mit dem neuen Heilmittelkatalog ausdrücklich erlaubt. Da der Hausarzt aber das geringste Budjet (Richtgröße) bezüglich solcher Verordnungen hat, wäre ein weiterer Orthopäde natürlich besser (oder noch besser ein Facharzt für physikalische Medizin).
im Abschlussbericht habe ich gelesen, dass mein Kyphosewinkel lt 4D-Aufnahme 62 Grad beträgt........Ich weiß, dass ich einen Rundrücken habe, aber bisher wurde ich immer nur wegen meiner Skoliose behandelt (auch kürzlich in Sobi), da die Skoliose mein Hauptproblem wäre.....da möchte ich mich nicht noch zusätzlich wegen einer evtl Hyperkyphose röntgen lassen.
Warum hast Du denn Deinen Dir bekannten Rundrücken in der REHA nicht angesprochen?
Eine Kypho-Skoliose ist natürlich eine besondere Herausforderung, bei der man aus Zeitgründen Schwerpunkte bei den Übungen während einer REHA setzen muss. Ich würde auf jeden Fall eine seitliche Röntgenaufnahme der gesamten Wirbelsäule machen lassen und dabei jede Korrektur oder besondere Aufrichtung unterlassen. Auch wenn Du dazu aufgefordert werden solltest, es geht eben nicht. ;)
Dann hast Du Gewissheit über die Ausprägung Deines Rundrückens (und evtl. Hohlkreuz), kannst möglicherweise einfacher an dauerhafte Verordnungen ohne Genehmigung kommen und zusätzliche symmetrische Übungen machen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um einen optischen "Buckel" handelt, der durch eine Verdrehung der Skoliose im BWS Bereich entstehen kann.

Gruß
Klaus
Le soleil
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Le soleil »

Hallo Kuddelmuddel, hallo Klaus,

vielen Dank euch beiden für die Infos!
Rehasport habe ich bis jetzt auch noch nicht gemacht und habe es auch erstmal nicht vor.
Bisher hatte ich alle 14 Tage einen Doppeltermin bei einer Schroththerapeutin, das hat sehr gut funktioniert.

Eine Röntgenaufnahme von der Seite wurde nur 2005 gemacht, als die Skoliose diagnostiziert wurde. Da war der Kyphosewinkel aber noch im Normbereich. Deshalb müsste ich leider ein neues Röntgenbild erstellen lassen um den Winkel ermitteln zu lassen.

Da ich eigentlich nur einen Bogen in der LWS habe habe ich bisher oben symmetrisch trainiert und wurde deshalb als KT+ (also Rundrücken) eingestuft. Ich weiß also nur aus den Rehas, dass ich einen (leichten) Rundrücken habe und habe deshalb in Sobi nicht extra nachgefragt, da ich dort ja so eingestuft wurde. Anfangs sollte ich auch Übungen gegen den Rundrücken machen. Nach 2 Tagen hat der Therapieleiter mein Muster aber geändert (bin jetzt oben nicht mehr symmetrisch) und auch die Übungen gegen den Rundrücken gestrichen, da dieser nicht so stark ausgeprägt und die Übungen gegen die Skoliose wichtiger wären.
Einen optischen "Buckel" habe ich nicht und ich denke auch keine klassische Kyphoskoliose (soweit ich weiß müsste die BWS dann auch eine Skoliose aufweisen, macht sie bei mir aber nicht, da ich in der BWS nur eine seitliche Verkrümmung von 8 Grad habe was somit gar keine Skoliose ist).
Da muss ich scheinbar doch nochmal mit meinem Orthopäden sprechen um hier weiter zukommen.

Nochmals vielen Dank für eure Ratschläge :)

Viele Grüße
Le soleil
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