Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

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Pseudonym71
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Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Pseudonym71 »

Hallo,

Ich bin verwirrt.
Montag war ich bei Dr. Hoffmann. Dachte er würde mir die MT langfristig verschreiben.
Er meinte das ginge nicht, mein Rücken sei nicht krumm genug.

Ich bekam einen Schrieb (standardtext) in den er meinen Namen und Geburtsdatum eintrug, unterschrieb und nun soll ich beantragen.

Natürlich habe ich ein wenig gegoogelt. Da stand aber, dass M50.0 und G99.2 (das steht auf dem Rezept das ich bekam) durchaus reichen. Allerdings verstehe ich das administrative drumrum nicht wirklich...

Ich habe Kyphose von 70Grad. OP Indikation, Rahmouni-Korsett das ich wegen Schmerzen und Arbeit nicht tragen kann und 2 Bandscheibenvorfälle.

Hmm, was mache ich jetzt? Einfach den Schrieb von Dr. Hoffmann einreichen und warten? Oder muss ich wie beim GdB meine Leidensgeschichte bei der Barmer breittreten?

Bestimmt liest hier jemand mit der mir das erklären und Tipps geben kann, oder?

Grüße
Andrea
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Alex_activitas
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Andrea,

die angegebenen ICD-10-Codes auf dem Rezept haben nichts mit der Kyphose zu tun.
M50.0 ist ein Bandscheibenschaden im Bereich der Halswirbelsäule
G99.2 ist eine Schädigung des Rückenmarks
Beides zusammen ist nur 6 Monate nach dem Akutereignis ein besonderer Verordnungsbedarf.

Damit die Hyperkyphose zum Tragen kommt, ist ein ICD-10-Code M40.x einzutragen. Hier kommt dann auch der Krümmungswinkel von mehr als 60° zum Tragen, ab dem solche Diagnosen einen besonderen Verordnungsbedarf rechtfertigen.

Warst Du bei Dr. Hoffmann wegen der Hyperkyphose oder wegen der Bandscheibenvorfälle?

Gruß,
Alex
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Pseudonym71 »

Hallo Alex,

Ich bin bei Dr Hoffmann seit 4 Jahren wegen dem Rücken.

Da ist nichts akutes, das ist mein Scheuermann, der mir immer mehr zu schaffen macht.
Leider waren die Versuche mit Korsett und Reha nicht dauerhaft erfolgreich, was daran liegt, dass es unendliche Schmerzen sind mit dem Korsett und dass man das als Alleinerziehende mit kleinem Kind und Beruf schlichtweg nicht dauerhaft tragen kann. Reha fällt auf weiteres auch flach, weil ich mein Kind nicht mitnehmen kann. Zeit für Schroth-Übungen habe ich keine und wenn, dann bin ich abends so erschöpft dass es nicht geht. Deshalb wollte ich wenigstens MT, damit ich die Schmerzen ein wenig in den Griff bekomme und noch ein paar Jahre durchhalte.

Ich hab GdB von 60 wegen einer unglücklichen Kombination von Hyperkyphose als Scheuermannfolge und Narkolepsie.
Die Bandscheibenvorfälle haben noch nie jemanden interessiert, obwohl ich die Schmerzen seit 2009 habe, die sind halt da, machen starke Beschwerden.
Es hat mich gewundert als ich das dann doch auf einem Rezept fand.

Warum Dr. Hoffmann nicht M40.x gewählt hat weiss ich nicht. Warum 70 Grad genug für eine heftige OP sind aber nicht für MT, dass verstehe ich nicht.
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Klaus
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Klaus »

Hallo Andrea,
Warum Dr. Hoffmann nicht M40.x gewählt hat weiss ich nicht.
Da dies online schwer zu klären ist, hast Du denn einen Orthopäden vor Ort, der die Verordnung ausstellen könnte?
Wie Alex schon sagte, geht es bei der Hyperkyphose um einen besonderen Verordnungsbedarf bei Erwachsenen mit einer Kyphose über 60 Grad.. Deine Gradzahl von 70 muss auf der Verordnung zusammen mit dem ICD Code M40.x stehen. Das "x" steht für weitere Spezifizierung, die entweder Dr. Hoffmann in einer Diagnose festgestellt hat oder ein anderer Orthopäde durch Untersuchung festlegen muss.

Es gibt also für Dich keine pauschale "Langzeitgenehmigung", sondern die Möglichkeit des besonderen Verordnungsbedarfes. Das solltest Du im Fall des Falles einem Orthopäden auch so erklären. Damit ist der von seinem Budget befreit, womit viele erheblich zu kämpfen haben.
Auch ein Hausarzt könnte so etwas ausstellen, dazu braucht er aber die konkrete schriftliche Diagnose des Orthopäden oder die von Dr. Hoffmann.

Gruß
Klaus
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Pseudonym71 »

Danke Klaus!

Ich hab, weil ich das alles nicht zusammen gebracht habe der Praxis eine mail geschrieben...
Daraufhin rief eine nette Frau zurück und meinte mit meiner Gradzahl könne ich KG bekommen. Das ginge mit Langfrist.
MT geht nicht.
Ich soll mein Rezept MT aufbrauchen, dann Termin abmachen (bei Nachfolgerin :eek: :( ), dann bekäme ich ein Rezept über 24x KG für 1-2x Woche.

Parallel KG und MT, auch mit unterschiedlichen Indikationen geht wohl nicht.

Dann werde ich das wohl mal so machen, was?
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Klaus
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Klaus »

Hallo Andrea,
MT geht nicht. .......Parallel KG und MT, auch mit unterschiedlichen Indikationen geht wohl nicht.
Also grundsätzlich muss der Arzt die sogenannte Diagnosegruppe festlegen. Das ist meist WS2x, wobei x die Leitsymptomatik ist. Je nachdem, was er da wählt, geht
KG oder MT
nur KG

Mir stellt sich die Frage, warum Du MT und KG als Behandlungen in die Diskussion bringst?
dann Termin abmachen (bei Nachfolgerin :eek: :( ),
Frau Dr. von Richthofen, vermutlich ab Juni allein in der Praxis.
dann bekäme ich ein Rezept über 24x KG für 1-2x Woche
Also das funktioniert nur, wenn Du innerhalb von 12 Wochen mit diesem "Rezept" Deine Therapie durchgeführt hast, also 2x (!) die Woche.
Dann brauchst Du eine neue Verordnung, wobei der Arzt Dich da auch sehen sollte.

Gruß
Klaus
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Alex_activitas
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Andrea, hallo Klaus!
Pseudonym71 hat geschrieben:Parallel KG und MT, auch mit unterschiedlichen Indikationen geht wohl nicht.
Warum sollte das nicht gehen? Wenn 2 unterschiedliche Diagnosen vorliegen (2 unterschiedliche ICD-10-Codes) geht das ohne Probleme. Zumindest steht in den HM-Richtlinien etc. nichts gegenteiliges.
Jede eigenständige Diagnose löst einen neuen Regelfall aus. Somit kann für jede Diagnose ein Rezept ausgestellt werden. Dies kann auch z.B. für Diagnose 1 "KG" und für Diagnose 2 "MT" sein.
Allerdings müssen es auch 2 Rezepte sein. Beides auf einem Rezept geht auch bei 2 Diagnosen nicht.
Klaus hat geschrieben:Also das funktioniert nur, wenn Du innerhalb von 12 Wochen mit diesem "Rezept" Deine Therapie durchgeführt hast, also 2x (!) die Woche.
Dann brauchst Du eine neue Verordnung, wobei der Arzt Dich da auch sehen sollte
Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrtum. Das Rezept muss lediglich so ausgestellt sein, dass innerhalb von 12 Wochen ein weiterer Arzttermin stattfinden kann. Dies ist bei "24x" und der Frequenzangabe "1-2x" gegeben!
Bedauerlicherweise lassen sich manche KollegInnen von den Kassen einschüchtern, die versuchen, solche Rezepte abzusetzen. Wenn man sich jedoch dagegen wehrt, da weder im HMK noch in den HMR und den Ergänzungen festgeschrieben ist, dass alle Behandlungen nach 12 Wochen ihre Gültigkeit verlieren, müssen die Kassen bezahlen - was sie meist auch direkt danach tun.
Wenn nicht, sollte sich die/der Physio nicht scheuen, den nächsten Schritt zu tun.

Mir ist durchaus bewusst, dass das anders gehandhabt wird, da die meisten Physios den schwierigeren Weg scheuen.
Allerdings ist nicht einzusehen, dass willkürlich Absetzungen stattfinden - letztlich zuungunsten der PatientInnen!

Gruß,
Alex
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,
Pseudonym71 hat geschrieben:Parallel KG und MT, auch mit unterschiedlichen Indikationen geht wohl nicht.
Warum sollte das nicht gehen? Wenn 2 unterschiedliche Diagnosen vorliegen (2 unterschiedliche ICD-10-Codes) geht das ohne Probleme
Grundsätzlich geht das für den gewünschten Zweck einer problemlosen andauernden Verordnung aber nur, wenn ein besonderer Verordnungsbedarf bei beiden ICD Codes vorliegt. Die von Andrea genannte ursprüngliche ICD-Kombination M50.0 und G99.2 ist bezüglich Akutfall offensichtlich nicht so relevant, aber das ist natürlich eine Sache des Arztes. Ein neuer Akutfall ginge auch nur für 6 Monate was MT angeht.

Was ist eigentlich mit M40.x und der D1 Verordnung als besonderer Verordnungsbedarf?
Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrtum. Das Rezept muss lediglich so ausgestellt sein, dass innerhalb von 12 Wochen ein weiterer Arzttermin stattfinden kann. Dies ist bei "24x" und der Frequenzangabe "1-2x" gegeben!
Ok, mir fällt dazu eine ältere Diskussion ein. Geht es darum, dass die 24x mit max 2x wöchentlich tatsächlich auch innnerhalb von 12 Wochen durchgeführt werden kann? So wie ich mit 15x und max 2x wöchentlich auch, obwohl ich das nur 1x wöchentlich nutze.
Mir ist durchaus bewusst, dass das anders gehandhabt wird, da die meisten Physios den schwierigeren Weg scheuen.
Allerdings ist nicht einzusehen, dass willkürlich Absetzungen stattfinden - letztlich zuungunsten der PatientInnen!
Na ja, der Patient kann nun wirklich nichts gegen willkürliche Absetzungen machen und wählt besser den einfachen Weg, den ihn die meisten Physio's aufzeigen.

Gruß
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Re: Kyphosegrad und Langzeitgenehmigung

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Klaus,
Grundsätzlich geht das für den gewünschten Zweck einer problemlosen andauernden Verordnung aber nur, wenn ein besonderer Verordnungsbedarf bei beiden ICD Codes vorliegt.
Grundsätzlich geht es so, wie ich es in meiner Antwort geschrieben habe. Liegen unterschiedliche Diagnosen vor (je Rezept - wie geschrieben) kann sehr wohl KG und MT parallel verordnet werden.
Unabhängig eines evtl. vorhandenen besonderen Verordnungsbedarfes.
In der ursprünglichen Aussage wurde nur pauschal gesagt, dass KG und MT parallel nicht gehen würden (ohne explizit auf einen BVB hinzeuweisen).
Das stimmt so jedoch nicht.
Was ist eigentlich mit M40.x und der D1 Verordnung als besonderer Verordnungsbedarf?
D1 ist wiederum eine andere Konstellation. Meiner Meinung nach geht es bei der Limitierung hieri auch darum, ob D1 überhaupt therapeutisch langfristig Sinn macht.
Es stellt eine Heilmittelkombination dar, welche auf als solche durchgeführt werden muss.
Sollte eine solche Verordnung lediglich dazu genutzt werden, um eine längere Behandlungszeit zu generieren, wird es schwierig.
Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrtum. Das Rezept muss lediglich so ausgestellt sein, dass innerhalb von 12 Wochen ein weiterer Arzttermin stattfinden kann. Dies ist bei "24x" und der Frequenzangabe "1-2x" gegeben!
Ok, mir fällt dazu eine ältere Diskussion ein. Geht es darum, dass die 24x mit max 2x wöchentlich tatsächlich auch innnerhalb von 12 Wochen durchgeführt werden kann? So wie ich mit 15x und max 2x wöchentlich auch, obwohl ich das nur 1x wöchentlich nutze.
siehe oben meine erste Antwort diesbezüglich.
Mir ist durchaus bewusst, dass das anders gehandhabt wird, da die meisten Physios den schwierigeren Weg scheuen.
Allerdings ist nicht einzusehen, dass willkürlich Absetzungen stattfinden - letztlich zuungunsten der PatientInnen!
Na ja, der Patient kann nun wirklich nichts gegen willkürliche Absetzungen machen und wählt besser den einfachen Weg, den ihn die meisten Physio's aufzeigen.
Ich habe auch nicht gesagt, dass die Patienten etwas dagegen machen können.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass eventuelle Absetzungen jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren.
Dass sich viele KollegInnen hier in quasi vorauseilendem Gehorsam ergeben führt letztlich nur dazu, dass solche Absetzungen vermehrt auftreten werden und dadurch die Lage verschlimmert wird.

Off topic:
Welchen Schaden die PatientInnen haben: nicht jede/r ist von der Zuzahlung befreit. Werden Rezepte abgebrochen, erhöht sich dadurch die Zuzahlung, da es die sogenannte "Rezeptblattgebühr" in Höhe von EUR 10,- gibt.
Das bedeutet, dass die Zuzahlung sich eben aus den EUR 10,- plus 10% des Rezeptwertes zusammensetzt.
Wären es linear (so wie vor einigen Jahren noch) 15%, wäre es nicht so gravierend. Bei der o.g. Konstellation kann sich jedoch der Eigenanteil des Patienten in der Summe erhöhen.
Dies ist jedoch nur die unmittelbare Auswirkung.
Mittelbar verschlechtert sich die Lage der Physios, was den Fachkräftemangel nicht verringert - im Gegenteil.
Dies führt unmittelbar zu einer schlechteren Versorgung der PatientInnen....
Aber das war jetzt ein Exkurs in die Berufs- und Gesundheitspolitik und hilft Andrea nicht weiter. :/


Gruß,
Alex
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