Krankengymnastik verschreiben

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klaviert
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Krankengymnastik verschreiben

Beitrag von klaviert »

Hallo,
ich habe ca. 60 Grad Kyphose und ca. 15 Grad skoliose. Nun habe ich gelesen, dass man bei solchen Gradzahlen Krankengymnastik verschrieben bekommen kann ohne dass der Arzt Regress befürchten muss. Was heißt das konkret für mich? Kann ich dem Arzt dies so sagen und erwarten dass er mir 2-3 mal pro Quartal Krankengymnastik verschreibt? Und wenn nicht, kann ich erwarten dass er dies wenigstens 1 mal tut und ich kann dann zu 2-3 Ärzten gehen um genug Krankengymnastik verschrieben zu bekommen?
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Klaus
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Re: Krankengymnastik verschreiben

Beitrag von Klaus »

Hallo klaviert,

bei einer per Röntgenaufnahme diagnostizierten BWS-Kyphose ab 60 Grad (nicht ca. 60 Grad) besteht bei Erwachsenen die Möglichkeit einer Heilmittelverordnung mit "besonderen Verordnungsbedarf".
z.Bsp. Indikationsschlüssel WS 2(a-f) - ICD Code M40.0 mit Angabe des konkreten Kyphose Winkels

Diese Verordnung befreit den Arzt aber nicht direkt, es erfordert einen gewissen Bürokratieaufwand. Ob der Arzt das unterstützt, bleibt ihm überlassen. Auf jeden Fall können beliebig viele Verordnungen ausgestellt werden und es muss kein Quartal Pause gemacht werden, wenn die bei Fehlstellungen üblichen 3x 6 Behandlungen im Quartal beendet sind.

Das Ärztehopping würde nicht empfehlen, weil das u.U. auch bedeuten kann, den Therapeuten wechseln zu müssen. Möglicherweise wird das auch der Krankenkasse auffallen.

Gruß
Klaus
klaviert
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Re: Krankengymnastik verschreiben

Beitrag von klaviert »

Danke für die Antwort.
Kann das auch der Hausarzt dann verschreiben oder sollte ich immer zum Orthopäden? Und kann ich den Mehraufwand des Orthopäden dann auch selbst bezahlen, damit er keinen Schaden hat weil ich will dass dieser "besonderen Verordnungsbedarf" in Kraft tritt?
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Klaus
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Re: Krankengymnastik verschreiben

Beitrag von Klaus »

Kann das auch der Hausarzt dann verschreiben oder sollte ich immer zum Orthopäden?
Das kann im Prinzip jeder Arzt verordnen, wenn der Hausarzt kooperativ ist und sich auch mit den Diagnoseschlüssel auskennt, kann er das machen. Kommt auch darauf an, ob dem Hausarzt entsprechende Berichte eines Orthopäden vorliegen.
Und kann ich den Mehraufwand des Orthopäden dann auch selbst bezahlen, damit er keinen Schaden hat weil ich will dass dieser "besonderen Verordnungsbedarf" in Kraft tritt?
Ich glaube, das kann nur Überzeugungsarbeit sein. Eine solche private Vergütung kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

Gruß
Klaus
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