Hilfsmittel und Korsettantrag
Verfasst: Mo, 20.10.2014 - 08:34
Hallo zusammen,
meine Tochter ist (5j) und man hat bei ihr eine linkskonvexe lumbalskoliose von 34Grad festgestellt. Nach dem das Thema OP erstmal vom Tisch ist hat mein Arzt ein Korsett empfohlen und alles wurde in die Wege geleitet bei der Krankenkasse (aok).
Nun habe ich am Donnerstag letzte Woche nach 3 Wochen des wartens mal nachgefragt wie der stand der dinge denn nun so ist. Folgende Antwort bekam ich am Freitag den 17.10....
Ihr Antrag wurde von der Sachbearbeiterin weiter zum MDK gereicht mit einem Gutachten zum 20.10.! Das heißt heute geht der Brief an den MDK raus und das hat die gute Frau nach 3 Wochen gemerkt, das sie keine Ahnung hat?
Und der MDK is schnell meinete die gute Frau dann ^^ die brauchen nur 3 Wochen! ICh sah sie an udn sagte was gibts da nicht zu verstehen? Mein kind ist schief wie der turm von Pisa. Ich beantrage doch nicht aus spaß nen Korsett für ne 5 jährige. Wenn sie weiter so schnell sind können wir gleich den Antrag auf ne OP stellen, mein kind hat grad nen wachstumsschub. Alles was kam war nen betrübbelter Blick und oh das tut mir leid.....
Ich habe dann gefragt wie es den mit den HIlfsmitteln aussieht zwecks Korsetthemden und da musste sie dann eine Kollegin fragen die Antwort war: Nein zahlen wir nicht sie können ja nen TShirt drunter ziehen, daher kein Hilfsmittel. Nun bin ich aber ein bissle sauer langsam und frage mich ob das streiten mit der AOK lohnt. Denn laut Gesetz steht beim Thema Heilmittel folgendes:
Wenn ich nun aber sage das ein Korsetthemd unmöglich durch nen shirt ersetz werden kann, da es nähte hat und auch Falten wirft müssten man mir das nicht dennoch gewähren? Schließlich kann man nicht nen Korsetthemd mit einem Tshirt vergleichen. Schlicht unmöglich!
lg
dori
meine Tochter ist (5j) und man hat bei ihr eine linkskonvexe lumbalskoliose von 34Grad festgestellt. Nach dem das Thema OP erstmal vom Tisch ist hat mein Arzt ein Korsett empfohlen und alles wurde in die Wege geleitet bei der Krankenkasse (aok).
Nun habe ich am Donnerstag letzte Woche nach 3 Wochen des wartens mal nachgefragt wie der stand der dinge denn nun so ist. Folgende Antwort bekam ich am Freitag den 17.10....
Ihr Antrag wurde von der Sachbearbeiterin weiter zum MDK gereicht mit einem Gutachten zum 20.10.! Das heißt heute geht der Brief an den MDK raus und das hat die gute Frau nach 3 Wochen gemerkt, das sie keine Ahnung hat?
Und der MDK is schnell meinete die gute Frau dann ^^ die brauchen nur 3 Wochen! ICh sah sie an udn sagte was gibts da nicht zu verstehen? Mein kind ist schief wie der turm von Pisa. Ich beantrage doch nicht aus spaß nen Korsett für ne 5 jährige. Wenn sie weiter so schnell sind können wir gleich den Antrag auf ne OP stellen, mein kind hat grad nen wachstumsschub. Alles was kam war nen betrübbelter Blick und oh das tut mir leid.....
Ich habe dann gefragt wie es den mit den HIlfsmitteln aussieht zwecks Korsetthemden und da musste sie dann eine Kollegin fragen die Antwort war: Nein zahlen wir nicht sie können ja nen TShirt drunter ziehen, daher kein Hilfsmittel. Nun bin ich aber ein bissle sauer langsam und frage mich ob das streiten mit der AOK lohnt. Denn laut Gesetz steht beim Thema Heilmittel folgendes:
Die Verordnung von Hilfsmitteln im Gegensatz zu Heilmitteln durch die Kassen zu prüfen und zu genehmigen ist. Die Prüfung umfasst die Aspekte
1.des therapeutischen und qualitativen Nutzens. Es soll geprüft werden, ob mit einem ähnlichen oder anderen Hilfsmittel ein gleicher oder besserer therapeutischer Nutzen erzielt werden kann. Die ärztliche Diagnose oder der vorgegebene therapeutische Weg des Vertragsarztes steht hier nicht zur Diskussion.
2.der Wirtschaftlichkeit des Hilfsmittels. Es soll geprüft werden, ob ein entsprechendes Hilfsmittel im Lagerbestand der Kassen vorhanden und einsetzbar ist.
Damit soll eine Fehlversorgung ausgeschlossen werden. Die Ablehnung eines Hilfsmittels durch die GKV ist in der Regel nur zulässig, wenn sie durch eine andere Versorgung einen besseren therapeutischen Nutzen erreicht. Eine Ablehnung mit der sinngemäßen Begründung, das angestrebte Hilfsmittel sei zu teuer bzw. unwirtschaftlich, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Wenn ich nun aber sage das ein Korsetthemd unmöglich durch nen shirt ersetz werden kann, da es nähte hat und auch Falten wirft müssten man mir das nicht dennoch gewähren? Schließlich kann man nicht nen Korsetthemd mit einem Tshirt vergleichen. Schlicht unmöglich!
lg
dori