Langfristgenehmigung - aktuelle News

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Katrin,

prima.
Dann musst Du nur noch konkret klären, wie es dann später mit der eigentlich notwendigen persönlichen Vorstellung nach 12 Wochen ist. Es kann also nichts schaden, Deinen Orthopäden vor Ort in die Situation einzubinden, damit er evtl. die Verordnungen a.d.R. weiterführen kann. Oder Du suchst Dir einen "willigen" Orthopäden. :)

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
Lego66
Profi
Profi
Beiträge: 1043
Registriert: Sa, 16.11.2013 - 18:55
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Atypischer, thorakolumbaler Scheuermann
Flachrücken, weitg. fixiert
BS-Vorfälle HWS u. LWS
Osteochondrose
Retrolysthese
multiple Blockaden
Therapie: MT, KG, Osteo.
1.Korsett 5/12, Rahmouni
2.Kors. 8/13, Rahmouni
3.Kors. 12/14, mit Halsteil
4.Kors. 3/16, 2-Schaliges Rahmouni mit Halsteil

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Lego66 »

Hallo Klaus,

wenn die Sache einmal läuft, dann kann sie doch die Rezepte auch vom Hausarzt bekommen, oder?
Und dann wäre auch die Sache mit der Vorstellung alle drei Monate ganz einfach.
Mein Hausarzt bekommt immer mal auf Anforderung (alle ein bis zwei Jahre) einen Bericht von Dr.Hoffmann, das ist alles.

So mache ich es. Allerdings war mein Hausarzt von Anfang an der Verordnende Arzt.
Ist das dann was Anderes?

LG, Gaby
Zebrastreifen
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 406
Registriert: So, 08.07.2012 - 00:25
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Kyphose 73°,
Skoliose LWS 11°

Hashimoto Thyreoiditis
Therapie: KG nach Schroth, Dehnen

Reha Sobernheim 2012, Salzungen 2016
Wohnort: Oberbayern

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Ich hab gestern mit meiner Krankenkasse telefoniert, was nun los ist.

Die haben mir erklärt das Physiorezept soll soweit weitergeführt werden und der Kyphosewinkel ergänzt. Hab das beim Hausarzt so ausstellen lassen. Habe von dort das letzte halbe Jahr meine Rezepte bekommen ohne Probleme (ausserhalb des Regelfalls, Langfristverordnung bis 02/17).

Heute war ich bei meiner Krankenkasse, die haben es kopiert und geben es an die jeweilige entscheidende Stelle weiter. Dort wird entschieden ob die Langfristverordnung weitergeführt wird.


Normalerweise dürfte es keine Probleme geben mit der Weiterbewilligung. So mal sehen, wie es nun bearbeitet wurde. Letztes Jahr war es noch acht Tagen genehmigt.
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Gaby,
So mache ich es. Allerdings war mein Hausarzt von Anfang an der Verordnende Arzt.
Ist das dann was Anderes?
Nein jeder Arzt kann die Verordnung weiterführen, insbesondere die Verordnung a.d.R, die in dem Fall nicht auf das Budget geht. Nur muss man wohl den Arzt davon überzeugen und es ist insofern was anderes, wenn man bereits einen kooperierenden Hausarzt hat.
Da das eindeutig ein Fachgebiet für Orthopäden ist, hatte ich vorrangig an einen "willigen" Orthopäden gedacht.

Vermutlich werden hier viele mit den Verordnungen neu anfangen müssen und da ist der Hausarzt mit den Verordnungen im Regelfall (3x6) möglicherweise schnell überfordert, was sehr verständlich ist.

Um hier mal ein Fazit bezüglich des eigentlichen Thread-Titels zu ziehen:
Die Langfristgenehmigung wird jetzt durch neue Regelung bezüglich Skoliose ab 50 Grad und Kyphose ab 60 ersetzt.
Für allen anderen unter 50/60 wird es in Zukunft wohl weitere Diskussionen aus der Praxis geben.

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Zebrastreifen,
Heute war ich bei meiner Krankenkasse, die haben es kopiert und geben es an die jeweilige entscheidende Stelle weiter. Dort wird entschieden ob die Langfristverordnung weitergeführt wird.
Die neue Regelung ist eindeutig, bei einem Kyphosewinkel von 73 Grad muss nichts mehr genehmigt werden !!

Gruß
Klaus
Zebrastreifen
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 406
Registriert: So, 08.07.2012 - 00:25
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Kyphose 73°,
Skoliose LWS 11°

Hashimoto Thyreoiditis
Therapie: KG nach Schroth, Dehnen

Reha Sobernheim 2012, Salzungen 2016
Wohnort: Oberbayern

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Ich werde die Antwort der KK abwarten, wenn die das so schreiben, dann gebe ich das Schreiben meinen behandelten Ärzten so weiter.

Mal sehen, was kommt.


Das Problem ist, dass die einzelnen Arztpraxen nicht so die Ahnung haben.
Zebrastreifen
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 406
Registriert: So, 08.07.2012 - 00:25
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Kyphose 73°,
Skoliose LWS 11°

Hashimoto Thyreoiditis
Therapie: KG nach Schroth, Dehnen

Reha Sobernheim 2012, Salzungen 2016
Wohnort: Oberbayern

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

So Genehmigung ist da bis Ende Januar nächstes Jahr.


Was ich nicht verstehe ist das nun drinnen steht es geht nach dem Ermessen des Arztes. Wenn der Arzt nnun sagt, er sieht kein Bedarf mehr ist es trotz Genehmigung vorbei oder geht dann das Ärztehopping los?
kats
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 78
Registriert: Fr, 11.11.2016 - 12:13
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose thorakal-lumbal 70/74 Grad
Therapie: KG-Schroth, REHA Bad Salzungen 11/17, MT, Akupunktur

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von kats »

Hallo,

ich hab da mal wieder eine Frage :lach: Wie ist das eigentlich mit der "Verordnungen a.d.R. mit besonderem Verordnungsbedarf" bei Skoliose über 50 Grad, gilt das nur für KG oder auch für MT. Ich habe demnächst einen Termin bei meinem Orthopäden vor Ort und die Frage ist, ob ich mit ihm die Diagnose von Dr. Wilke bespreche und versuche gleich ein Rezept mit korrekter Diagnose und Gradzahl ausstellen lass um dann eine Langfristverordnung anzustreben, sollte die Reglung nur für KG gelten kann ich mir den Stress sparen.

LG Katrin
Wenn wir bedenken, das wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. (Mark Twain)
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Zebrastreifen,
Was ich nicht verstehe ist das nun drinnen steht es geht nach dem Ermessen des Arztes. Wenn der Arzt nnun sagt, er sieht kein Bedarf mehr ist es trotz Genehmigung vorbei oder geht dann das Ärztehopping los?
Alex hat mal folgenden LINK eingestellt.
http://www.kbv.de/html/heilmittel.php, wo es einen weiteren LINK zu einer pdf gibt:
http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_P ... eliste.pdf
Lies Dir mal durch, was da bei "Regelung bei nicht gelisteten Diagnosen" steht. Demnach kann es für mindestens 1 Jahr keine Änderung geben, weil der Arzt ja die Langfristigkeit von mindestens 1 Jahr bestätigen muss. Vermutlich meint die Kasse, dass die Genehmigung nur auf dieser Grundlage erteilt wurde.
Kann zusammen mit den anderen Neuerungen eine Verbesserung der Lage mit langfristigen Genehmigungen bedeuten. Aber es wird ja vereinzelt berichtet, dass die Kassen sich nicht immer an die Vorgaben halten.

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo kats,

die Verordnungen mit besonderem Verordnungsbedarf beziehen sich auf alle Therapieformen, die auch Normalfall möglich sind.
Bei WS2 gilt das natürlich auch für MT.

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
uhu
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 276
Registriert: Sa, 04.06.2005 - 11:26
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: OP 1993
Wohnort: in der Pampa

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von uhu »

Hallo!

Ich habe mich hier und "extern" belesen, aber irgendwie stehe ich immer noch auf dem Schlauch. Vielleicht kann mich jemand runterschupsen??? (gerne auch per PN)

Problem: Mein Orthopäde kann (oder will?) nicht die Winkel anhand der Röbi vom November ausrechnen. Daher weiß ich nicht mal, ob das Thema für mich überhaupt gilt ...

Verstanden habe ich (zumindest glaube ich das):
- Rezepte 1 -3 zu Lasten des Arztbugdets
- je 1 x pro Quartal Rezepte für restliches Jahr ausstellen lassen
- mit Diagnosschlüssel M41.2 oder M41.5 (Was ist an den anderen Skoliosen (sprich anderen Schlüsseln) so anders, daß diese nicht in die Neuregelung fallen?) und Gradzahl
- mit Rezepten 1 bis 3 und Quartalsrezepten gehe ich einfach in meine Physiotherapiepraxis und fertig (wirklich?)

Frage 1: Das Quartalsrezept soll nach einer Untersuchung erstellt werden. Einerseits hat der Arzt doch schon die Therapienotwendigkeit für ein Jahr festgestellt. Was soll andererseits bei dieser Untersuchung gemacht werden? Habt Ihr da Erfahrungen?
Frage 2: Man ist ja nicht 52 Wochen im Jahr da (Urlaub/Krankheit). Wie funktioniert das? (Wird denn aus 1 x pro Woche 2 x pro Woche?)
Frage 3: Im Heilmittel .. dingens ... katalog habe ich gelesen, daß auch Massagen möglich wären (Gegen/Für meine Muskelverhärtungen/blockierten Wirbel/usw.) Habt Ihr da Erfahrungen?
Frage 4: Wie ist das mit den Zuzahlungen?
Frage 5: Muß ich dem Arzt (in meinem Fall Hausarzt) sonst noch was sagen/erklären, damit er dann auch alles richt macht?

Herzlichen Dank für Eure Mühe und Geduld.
uhu
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo uhu,

Du hast verschiedene Themen angesprochen, eigentlich geht es hier um die Langfristgenehmigung, konkret um die
"Langfristige Genehmigung einer Heilmittelverordnung".
Da dies bei Erwachsenen immer eine Einzelfall-Entscheidung ist, besteht das hohe Risiko einer Ablehnung durch die Krankenkasse.

Deshalb wird an dieser Stelle auch über die "Verordnungen mit besonderem Verordnungsbedarf" diskutiert, die seit 1.1.17 so heißen und sich auf eine Diagnose-Liste beziehen, die es zwar schon lange gibt, aber seit 1.1.17 auch die Erwachsenen-Kyphose (ab 60 Grad) und - Skoliose (ab 50 Grad) beinhaltet. Grundlage ist hier natürlich der konkrete Winkel, sonst geht das nicht!
- Rezepte 1 -3 zu Lasten des Arztbugdets
im Normalfall richtig
- je 1 x pro Quartal Rezepte für restliches Jahr ausstellen lassen
im Normalfall geht das so nicht, denn nach 3 "Rezepten" ist erst einmal 1 Quartal Pause !
- mit Diagnosschlüssel M41.2 oder M41.5 (Was ist an den anderen Skoliosen (sprich anderen Schlüsseln) so anders, daß diese nicht in die Neuregelung fallen?) und Gradzahl
Die Neuregelung bezieht sich allein auf die Gradzahl der Skoliose bei Erwachsenen und eben der Möglichkeit der "Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf". Erst dann ist eine dauerhafte Verordnung möglich!
Frage 1: Das Quartalsrezept soll nach einer Untersuchung erstellt werden. Einerseits hat der Arzt doch schon die Therapienotwendigkeit für ein Jahr festgestellt. Was soll andererseits bei dieser Untersuchung gemacht werden? Habt Ihr da Erfahrungen?
Die Therapienotwendigkeit für ein Jahr muss auch von der Krankenkasse erkannt werden, deshalb gibt es auch die "Verordnung ausserhalb des Regelfalles" (ohne Quartalspause). Das geht aber auf das Budget des Arztes!
Deshalb reden wir hier über die "Langfristgenehmigung" oder die "Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf", damit das Budget des Arztes nicht belastet werden soll.
Frage 2: Man ist ja nicht 52 Wochen im Jahr da (Urlaub/Krankheit). Wie funktioniert das? (Wird denn aus 1 x pro Woche 2 x pro Woche?)
In der Regel gibt es eine Verordnung mit 1-2 mal in der Woche. Man kann also eine oder zwei Behandlungen je nach Bedarf durchführen. Wenn man krank ist oder Urlaub hat, fällt diese Zeit einfach weg.
Frage 3: Im Heilmittel .. dingens ... katalog habe ich gelesen, daß auch Massagen möglich wären (Gegen/Für meine Muskelverhärtungen/blockierten Wirbel/usw.) Habt Ihr da Erfahrungen?
Ginge mit WS2f, wenn der Arzt das als langfristige Therapie ansieht.
Frage 4: Wie ist das mit den Zuzahlungen?
Wie bei anderen Verordnungen auch.
Frage 5: Muß ich dem Arzt (in meinem Fall Hausarzt) sonst noch was sagen/erklären, damit er dann auch alles richt macht?
Na ja, erst einmal musst Du klären, welche der beiden Möglichkeiten überhaupt in Frage kommt. Sicherer wäre natürlich der besondere Verordnungsbedarf.

Interessant für alle anderen ist sicherlich noch, dass der besondere Verordnungsbedarf nicht direkt das Budget des Arztes entlastet, im Gegensatz zur Langfristgenehmigung. Mein Schmerztherapeut hat mich darauf hingewiesen, weil er am Ende des Jahres diesen besonderen Verordnungsbedarf aus der Fülle der Verordnungen herausrechnen muss. Also ein bürokratischer Aufwand, der andere Ärzte auch hindern könnte. Deswegen geht es bei mir erst einmal mit dem weiteren Versuch einer Langfristgenehmigung weiter. Die Möglichkeit des besonderen Verordnungsbedarf ist jetzt mit aktuellen 63 Grad Kyphose auch gegeben. Bei der entsprechenden Röntgenaufnahme habe ich meinen Muskeln mal eine intensive Entspanungspause gegönnt. :)

Gruß
Klaus
Saphira
Profi
Profi
Beiträge: 1510
Registriert: Mo, 07.06.2010 - 13:49
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose: hochthorakal 15°, thorakolumbal 19°;
Hüftdysplasie bds.
Therapie: "normale" KG; Schroth-Reha in Sobi 04.2011 und 12.2013; seit 11.2013 Korsett von CCtec -> Mitte 2014 wg. Hüft- und Knieproblemen samt OPs abgebrochen

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Saphira »

Hallo zusammen,

ich grabe mal diesen Thread wieder aus, weil ich hier gerade ein aktuelles Problem habe und die aktuelle Regelung nicht ganz blicke. Es geht bei mir dabei zwar nur indirekt um meine Skoliose, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem weiterhelfen. Und zwar hatte ich jetzt nach einer OP an der Hüfte zunächst 3 Rezepte und dann das 4. außerhalb des Regelfalls. Jetzt wollten mein behandelnder Orthopäde und ich mit der KG weitermachen. Wie sieht das jetzt aus? Die in der Praxis sagten mir, dass ich das Rezept zunächst bei der KK genehmigen lassen muss und ich einen Antrag auf langfristige Genehmigung stellen soll. Aber muss ich das bei einem Rezept außerhalb des Regelfalls wirklich machen? Ich blicke da grad so gar nicht durch. Die KK würde eine Langfristgenehmigung denke ich nicht genehmigen. Wie ist da die aktuelle Regelung? Was muss ich da jetzt wirklich tun?

Grüßle,

Saphira
Wer immer nur vom großen Glücke träumt, der findet nichts, weil er das kleine Glück versäumt.
Zebrastreifen
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 406
Registriert: So, 08.07.2012 - 00:25
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Kyphose 73°,
Skoliose LWS 11°

Hashimoto Thyreoiditis
Therapie: KG nach Schroth, Dehnen

Reha Sobernheim 2012, Salzungen 2016
Wohnort: Oberbayern

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Mit dem neuen Rezept ausserhalb des Regelfalls zur Krankenkasse gehen. Die kopieren es und du bekommst es wieder mit.

Mir wurde geraten, als letztes Jahr die neuregelung noch nicht in Kraft war, dass man einen formlosen brief mitabgibt, worin man schildert warum man die Physiotherapie benötigt. Und vom Orthopäden habe ich auch etwas beigelegt.
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Saphira,
zunächst 3 Rezepte und dann das 4. außerhalb des Regelfalls. Jetzt wollten mein behandelnder Orthopäde und ich mit der KG weitermachen. Wie sieht das jetzt aus? Die in der Praxis sagten mir, dass ich das Rezept zunächst bei der KK genehmigen lassen muss und ich einen Antrag auf langfristige Genehmigung stellen soll. Aber muss ich das bei einem Rezept außerhalb des Regelfalls wirklich machen?
1. Grundsätzlich ist eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles nur dann zu genehmigen, wenn es um eine der wenigen Krankenkassen geht, die das noch fordern. Der Arzt muss das aber auf der Verordnung begründen.
2. Da diese Verordnungen aber auf das Budget des Arztes gehen, wird man das natürlich auf Dauer ungern machen!
3. Deshalb gibt es die Möglichkeit der langfristigen Genehmigung, die man per Antrag mit der ersten Verordnung ausserhalb des Regelfalles stellt. (Wenn die KK eine Genehmigung dieser Verordnung verlangen sollte, muss man wohl formal dies erst genehmigen lassen, bevor man den Antrag stellen kann).
Das ist dann die bekannte Diskussson mit der gut formulierten ärztlichen Stellungnahme und der oft abgelehnten Anträge, weil es immer eine Einzelfall-Entscheidung ist. Es kommt da auch nach der neuen Regelung seit 1.1.2017 auf die Summe der einzelnen Diagnosen an, die für sich allein genommen nicht reichen würden. (s. a. aktuelle Diskussion in Lego's Thread "konkretere Diagnose").

Gruß
Klaus
Saphira
Profi
Profi
Beiträge: 1510
Registriert: Mo, 07.06.2010 - 13:49
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose: hochthorakal 15°, thorakolumbal 19°;
Hüftdysplasie bds.
Therapie: "normale" KG; Schroth-Reha in Sobi 04.2011 und 12.2013; seit 11.2013 Korsett von CCtec -> Mitte 2014 wg. Hüft- und Knieproblemen samt OPs abgebrochen

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Saphira »

Hallo ihr beiden,

erstmal Danke für eure schnellen Rückmeldungen.

Meine KK verzichtet eigentlich auf eine Genehmigung bei Rezepten außerhalb des Regelfalls. Also muss ich dann doch eigentlich gar nichts machen, sondern kann mit dem Rezept ganz normal zum Physiotherapeuten gehen, oder? Eine Langfristgenehmigung werde ich bei den Diagnosen trotzdem nie im Leben bekommen, also kann ich mir den Antrag sparen.

Grüßle,

Saphira
Wer immer nur vom großen Glücke träumt, der findet nichts, weil er das kleine Glück versäumt.
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Saphira,
Meine KK verzichtet eigentlich auf eine Genehmigung bei Rezepten außerhalb des Regelfalls........Also muss ich dann doch eigentlich gar nichts machen, sondern kann mit dem Rezept ganz normal zum Physiotherapeuten gehen, oder?
Richtig, sofern es unten auf der Verordnung eine Begründung gibt.
Die Frage ist ja, kommst Du mit der dort angegebenen Anzahl von Behandlungen aus? Der Hinweis ("die in der Praxis") mit der Langfristgenehmigung ist ja schon ein Wink mit dem Zaunpfahl. ;) Und möglicherweise gehen die davon aus, dass bereits die 1. Verordnung a.d.R. dann in eine Langfristgenehmigung fallen könnte, was das Budget von Anfang an entlasten würde.

Gruß
Klaus
Saphira
Profi
Profi
Beiträge: 1510
Registriert: Mo, 07.06.2010 - 13:49
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose: hochthorakal 15°, thorakolumbal 19°;
Hüftdysplasie bds.
Therapie: "normale" KG; Schroth-Reha in Sobi 04.2011 und 12.2013; seit 11.2013 Korsett von CCtec -> Mitte 2014 wg. Hüft- und Knieproblemen samt OPs abgebrochen

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Saphira »

Hallo Klaus,

ja, es wurde unten auf dem Rezept eine Begründung angegeben. Für die Praxis wäre es natürlich lukrativer, wenn eine Langfristgenehmigung vorliegen würde (kostet die dann ja weniger). Aber die Diagnosen erfordern zwar aktuell längerfristige Versorgung mit KG, aber nicht dauerhaft. Somit genehmigt die KK eine solche Langfristgenehmigung auf keinen Fall (hab schon telefonisch Rücksprache mit meiner KK gehalten) :( . Da habe ich keine Chance und dann lohnt sich das auch gar nicht, wenn ich da jetzt nach der OP halt erstmal länger KG brauche und wenn das dann mal gut ist, nicht mehr.

Grüßle,

Saphira
Wer immer nur vom großen Glücke träumt, der findet nichts, weil er das kleine Glück versäumt.
kats
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 78
Registriert: Fr, 11.11.2016 - 12:13
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose thorakal-lumbal 70/74 Grad
Therapie: KG-Schroth, REHA Bad Salzungen 11/17, MT, Akupunktur

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von kats »

Hallo,

ich bin gerade dabei mich um die Langfrisgenehmigung zu kümmern. Habe jetzt das 1. Rezept außerhalb des Regelfalls von Dr. Wilke bekommen und damit nocheinmal die Empfehlung bzw. Unterstützung von ihm, für die Langfristgenemigung. Auf dem Schreiben ist allgemein von Heilmitteln die Rede, würde eine Genemigung dann bedeuten, dass auch andere Heilmittel als KG genemigt werden? Allerdings hat er mir ein Rezept für KG mit geschickt, welches ich beilegen soll.
Ich habe ein Empfehlung meiner Physo an meinen Orthopäden vor Ort, das ich auf MT gut anspreche und diese auf Grund der Skoliose weiter geführt werden sollte um die immer wiederkehrenden schmerzhaften Blockierungen zu lösen. Allerdings mit der Formulierung"von Zeit zu Zeit". Ist es sinnvoll diese Empfehlung beizulegen oder macht keinen Sinn?

Liebe Grüße
Kats
Wenn wir bedenken, das wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. (Mark Twain)
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Kats,
Allerdings hat er mir ein Rezept für KG mit geschickt, welches ich beilegen soll.
Also er hat Dir eine Heilmittelverordnung ausserhalb des Regelfalles geschickt, deswegen ist auch von Heilmitteln die Rede.
Diese Verordnung für KG ist dann Grundlage für den Antrag, sowohl in der Frequenz als auch in der Art, nämlich KG !
Damit und nur damit kannst Du bei Genehmigung auch bei einem anderen Orthopäden Heilmittelverordnungen im Rahmen des genehmigten Zeitrahmens weiterführen.
Ich habe ein Empfehlung meiner Physo an meinen Orthopäden vor Ort, das ich auf MT gut anspreche und diese auf Grund der Skoliose weiter geführt werden sollte um die immer wiederkehrenden schmerzhaften Blockierungen zu lösen. Allerdings mit der Formulierung"von Zeit zu Zeit". Ist es sinnvoll diese Empfehlung beizulegen oder macht keinen Sinn?
Nein!
1. es geht nur KG, wenn Du Dr. Wilke's Vorschlag verfolgst.
2. die Empfehlung Deiner Physo an einen Orthopäden hat der Orthopäde gegenüber der KK zu vertreten und entsprechend besonders zu begründen
3. "von Zeit zu Zeit" könnte die Kasse so verstehen, dass man mit normalen Verordnungen auskommen kann
Das Mindeste ist 1-2 x pro Woche und das möglichst durchgehend, sonst würde aus Sicht der KK eine Langfristige Genehmigung ja keinen Sinn machen. So etwas muss auch aus der Begründung des Arztes hervorgehen. Immerhin geht es hier um eine Einzelfallentscheidung,

Gruß
Klaus
Gesperrt