Langfristgenehmigung - aktuelle News

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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Klaus,

das ist gut möglich, dass das bei Dir funktioniert hat. Stellt auch kein Problem dar.
Ich habe nur in der Praxis auch Patienten, bei denen in der Genehmigung explizit drinsteht, wie die Rezepte aussehen müssen - incl. Anzahl der verordnetem Behandlungen. Darauf muss ich hinweisen, damit die Patienten dies ggf. mit dem Sachbearbeiter der jeweiligen Krankenkasse besprechen können.

Ideal ist natürlich der Verlauf, wie es bei Dir ist, Klaus.
Leider ist das aber nicht immer so.

Gruß,
Alex
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Zebrastreifen
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Habe da auch mal eine Frage.

Ich habe nun eine Langfristgenehmigung für Physiotherapie. Nun steht da auch was von Massagen im Brief der Krankenkasse.

Nun frage ich mich ob ich neben den Physiorezepten, auch ein Massage-Rezept bekommen kann, wenn diesselbe Verordnung gedruckt wird und statt Physiotherapie dort Massage steht. Ausserdem würde ich dann in eine reine Massagepraxis gehen, also nicht in meine Physiopraxis, da dort keine Massage angeboten wird.
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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Zebrastreifen,

dazu müsste man wissen, was genau in dem Brief steht.
Kannst mir gerne auch eine PN schicken, dann kann ich Dir mehr sagen.

Dass Du mit den Rezepten in die Praxen gehen kannst, in welche Du willst ist richtig. Die Genehmigung ist nicht an irgendwelche Praxen gebunden, sondern rein personenbezogen (patientenbezogen).

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Hab es heut vormittag klären können. Die meinten da, Rezepte können ununterbrochen zwar ausgestellt werden, aber keine zwei paralell. Ich kann zwischendrinne schon mal ein Massage Rezept machen lassen, nicht aber durchgehend über mehrere Rezepte.
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Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Zebrastreifen,

es würde mich mal interessieren, was da konkret steht. Denn eigentlich ist eine bestimmte Heilmittelverordnung Grundlage für die Genehmigung. Da gibt es keine "gelegentliche" Massage.

Gruß
Klaus
Zebrastreifen
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

"Für die Behandlung ist weiterhin eine vom Arzt ausgestellte Verordnung gem. der Heilmittelrichtlinie erforderlich. Bitte beachten Sie z.B. auch die jeweils festgelegte Höhstverordnungsmenge bei D1 (standardisierte Heilmittelkombination) und MAssage.


Das war mir unklar.
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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Zebrastreifen hat geschrieben:"Für die Behandlung ist weiterhin eine vom Arzt ausgestellte Verordnung gem. der Heilmittelrichtlinie erforderlich. Bitte beachten Sie z.B. auch die jeweils festgelegte Höhstverordnungsmenge bei D1 (standardisierte Heilmittelkombination) und MAssage.


Das war mir unklar.
Das eine hat mit dem anderen in Bezug auf eine Langfristgenehmigung nichts zu tun.
Eine Langfristgenehmigung bezieht sich in der Regel eindeutig auf eine Rezeptausstellung (z.B. "6 x KG" bei der Diagnose "xyz", dem Indikationsschlüssel "WS2a" etc. etc.).
Was der Hinweis auf "D1" und "Massage" soll, entzieht sich meiner Kenntnis in Bezug auf die Langfristgenehmigung.

Gruß,
Alex
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Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Eigentlich ist das ja eine ideale Situation:
Alle vom Arzt ausgestellten Verordnungen aus dem Katalog der Heilmittel sind langfristig genehmigt. ;D

Der Hinweis auf eine Höchstmenge klingt aber eher nach einer Genehmigung für die Verordnung ausserhalb des Regelfalles. Da muss man auf die max. Gesamtzahl (Regelfall und ausserhalb Regelfall) von 10 z. Bsp. bei D1 achten.

Gruß
Klaus
Zebrastreifen
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Ich werde mal sehen, was die mir beim Orthopäden erzählen.
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Rosenstrauss83 »

Hallo,

ich versuche auch gerade eine Langfristgenehmigung für die Physiotherapie für meine Tochter zu bekommen. Und habe dazu ein paar Fragen an euch.
Das da ein Kreuz bei "außerhalb des Regelfalles" sein muss, weiß ich nun von der KK.
Aber was muss auf der Verordnung sonst noch stehen? Was für ein Schlüssel? (außer Skoliose - stand bisher immer nur drauf)
Und steht auf so einer Verordnung dann immer noch die Anzahl der Therapiestunden (sind ja immer nur 6!)? Oder gilt dann eine einzige Verordnung für "immer"?
Und wie lange gilt eigentlich so eine Dauerverordnung?
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!

LG
Rosenstrauss
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Rosenstrauss83,
Rosenstrauss83 hat geschrieben:Aber was muss auf der Verordnung sonst noch stehen? Was für ein Schlüssel? (außer Skoliose - stand bisher immer nur drauf)
WS2.. wäre der Indikationsschlüssel, der ICD-10-Code M41.0 (wenn der Skoliosewinkel nach Cobb über 20° beträgt).
Rosenstrauss83 hat geschrieben:Und steht auf so einer Verordnung dann immer noch die Anzahl der Therapiestunden (sind ja immer nur 6!)? Oder gilt dann eine einzige Verordnung für "immer"?
Nein, es gibt keine "immer" geltende Verordnung, sondern es werden weiterhin einzelne Rezepte ausgestellt. Die Anzahl der Behandlungen muss so gestaltet werden, dass innerhalb von 12 Wochen ein weiterer Arztbesuch stattfindet. Das bedeutet z.B. bei einer Anzahl von 1/Woche wären es maximal 12 Behandlungen, die pro Rezept verordnet werden können, bei 2/Woche wären es 24 Einheiten etc.
Rosenstrauss83 hat geschrieben:Und wie lange gilt eigentlich so eine Dauerverordnung?
Es gibt keine "Dauerverordnung", sondern nur eine "Langfristgenehmigung". Diese gilt für mindestens 1 Jahr.

Diese muss beantragt werden, wobei Euch Euer Arzt unterstützen sollte.

Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter!

Gruß,
Alex
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Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Rosenstrauss83 hat geschrieben:ich versuche auch gerade eine Langfristgenehmigung für die Physiotherapie für meine Tochter zu bekommen.
Alex hat geschrieben:Es gibt keine "Dauerverordnung", sondern nur eine "Langfristgenehmigung". Diese gilt für mindestens 1 Jahr.

Diese muss beantragt werden, wobei Euch Euer Arzt unterstützen sollte.
Also die Tochter ist laut Profil 5 Jahre alt und der Skoliose-Winkel beträgt 20 Grad.
Es gibt eine Diagnoseliste, für die keine Langfristgenehmigung erforderlich ist:
Skoliose über 20° nach Cobb bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr
M41.0- Idiopathische Skoliose beim Kind
M41.1- Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen
WS2 / EX4
Danach müsste die Skoliose mindestens 21 Grad haben, was sicherlich durch eine weitere Messung herauskommen würde. :)

Übrigens, mein Arzt hat gestern gemeint, dass möglicherweise ab 2017 die Skoliose auch bei Erwachsenen in der Liste aufgeführt ist. Es bliebe dann abzuwarten, wie die Hyperkyphose/Hyperlordose gesehen wird, die ja oft auch mit einer Skoliose verbunden ist.

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Bringt einem die Verordnung bei einer Reha etwas? Also für die Einzelanwendungen beispielsweise?
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Zebrastreifen,
Zebrastreifen hat geschrieben:Bringt einem die Verordnung bei einer Reha etwas? Also für die Einzelanwendungen beispielsweise?
Nein, eine Langfristgenehmigung hat keinerlei Einfluß auf eine Reha.


@Klaus:
Klaus hat geschrieben:Übrigens, mein Arzt hat gestern gemeint, dass möglicherweise ab 2017 die Skoliose auch bei Erwachsenen in der Liste aufgeführt ist (...)
Hast Du bzw. er dafür belastbare Quellen? Meines Wissens nach ist in diese Richtung noch nichts "in der Mache"....
Wäre allerdings eine sehr gute Entwicklung, wenn es tatsächlich dazu käme.


Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,
Hast Du bzw. er dafür belastbare Quellen?
Nein, er hat es nur irgendwo gelesen, ohne sich darauf festzulegen, ob es wirklich kommt. Deswegen "möglicherweise".

Gruß
Klaus
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Therapie: Korsett 2/08-5/16:
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Tammi »

Hallo ihr,

Klaus' Arzt hatte Recht, das habe ich gerade auf meiner Facebook-Startseite entdeckt:
http://www.bundesverband-skoliose.de/st ... ll.html#a4

Liebe Grüße
Tammi
"Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen." - Johann Wolfgang von Goethe

Verlauf: viewtopic.php?f=27&t=31324
Rehatagebuch 2015: http://skoliose-info-forum.de/viewtopic.php?f=9&t=30726
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Zebrastreifen »

Das klingt gut, nur die Frage, die bei mir hochkommt ist. Wenn man sich von der Gradzahl her verbessert, hat man dann weiter Anspruch auf die Leistung?
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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Das sind schöne Neuigkeiten.
Ich möchte es nur auch noch vom G-BA direkt lesen, bevor ich es wirklich glauben kann.
Aber das sollte ja auch demnächst dort zu finden sein....

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Also ich finde es schon merkwürdig, dass eine Skoliose erst ab 50 Grad (40 Grad über "normal") in die Liste kommen soll, während bei einer Kyphose es bereits ab 60 Grad (20 Grad über "normal") der Fall sein soll.
Darin sind vermutlich nur die häufig vorkommenden Situationen enthalten, nämlich eine zweibogige Skoliose und eine Kyphose mit Scheitel in der Mitte der BWS. Meine tiefliegende (Hyper)Kyphose mit 50 Grad ist in der Auswirkung mit Sicherheit schlimmer, als eine übliche Hyperkyphose mit 60 Grad. Da kann mein verordnender Arzt aber bei M40.0 bleiben. ;)

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Wenn ich das richtig verstehe haben damit die Erwachsenen mit einer Skoliose bis 49 Grad weiterhin das Problem, an Verordnungen für Physiotherapie zu kommen.
Nur bei den hochgradigen Skoliosen, bei denen viele schon zu einer OP raten, die bekommen eine Langzeitgenehmigung. Und die anderen müssen warten, bis die Verkrümmung über 49 Grad erreicht.

Ich verstehe nicht, warum bei Kindern und Jugendlichen ab 20 Grad eine Langfristgenehmigung möglich ist und bei Erwachsenen soll es erst bei einer soviel höheren Gradzahl sein.
Wie ist das medizinisch zu erklären ? Sind die Skoliosen bei Erreichen der Altersgrenze 18 schlagartig weniger dramatisch ?
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