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Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 17:23
von Zebrastreifen
Auf anraten meiner Physiotherapeutin soll ich bis zum Beginn der Reha weiterkommen (stimme ihr auch zu).
Nun ist das zweite Rezept heute beendet worden und die Physio meinte der Hausarzt dürfte auch Folgeverordnungen ausstellen (wäre das dritte Rezept). Nun bin ich gerade beim Hausarzt gewesen, er darf nicht. Nun sitz ich hier mit einer Überweisung zum Orthopäden. Bis ich nun die Überweisung nach Leonberg gesendet habe und meine Verordnung bekommen habe ist die Woche um.
Welche Möglichkeiten habe ich noch? Hier zu einem Orthopäden vor Ort?- Ich weiss die sind für den Eimer....
Reha-Beginn ist am 7.11.
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 18:11
von rejoy
Nun bin ich gerade beim Hausarzt gewesen, er darf nicht
Darf er wohl! Jeder Hausarzt darf Krankengymnastik verschreiben. Ob er da jetzt das Häkchen für Folgeverordnung oder für Ersteverordnung setzen muss weiß ich nicht, aber er dürfte dir auf jeden Fall verschreiben.
Möglicherweise war das ein Versuch seitens deines Hausarztes sein Budget zu schonen, wenn auch ein nicht besonders netter.
Den Versuch mit dem Orthopäden vor Ort kannst du schon starten, es käme halt auf den Versuch an, aber ich könnte mir vorstellen dass du schlechte Karten hast. Die mögen das nicht gerne nur wegen einem Rezept aufgesucht zu werden und die wollen auch nicht ihr Budget für jemanden ausgeben, der eigentlich bei jemandem anders in Behandlung ist.
Würde eher versuchen das Rezept doch beim Hausarzt zu bekommen oder mal deine Physio fragen was du machen sollst.
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 18:14
von marieschen
Hallo Zebrastreifen,
eigentlich darf dein Hausarzt 3 Rezepte á 6 Einheiten verschreiben. Dannach wäre es erst außerhalb des Regelfalls, so ist es mir zumindest bekannt.
Liebe Grüße
Marieschen
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 18:18
von Zebrastreifen
Ok, danke.
Habe auch gerade bei Physio nochmal angerufen. Sie war auch sehr verwundert. Ich habe dann nachgefragt, wieviele Termine noch frei wären, sie meinte drei. Nun frage ich mich, ob ich wegen diesen überhaupt noch was mache. Weil der Rest des Rezeptes würde verfallen, auf Grund Abbruch aus wichtigen Gründen.
Lieber nochmal ein Rezept nach der Reha, auch wenn ich es gerade nicht für hilfreich finde
Evtl. morgen nochmal beim Hausarzt aufschlagen und sagen das ich nochmal mit meiner Physiopraxis gesprochen habe.
eigentlich darf dein Hausarzt 3 Rezepte á 6 Einheiten verschreiben. Dannach wäre es erst außerhalb des Regelfalls, so ist es mir zumindest bekannt.
Naja, mein Orthopäde hat die letzten beiden ausgestellt.
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 18:23
von Agrimon
Hallo Zebrastreifen,
genau, wenn der Diagnoseschlüssel WS 2 heißt. Dann darf der Arzt dir 3x 6 KG verschreiben. Die Buchstaben a-c deuten glaube ich auf Behandlungsspezifikationen hin.
Gruß Agrimon
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 18:57
von Kaffeetrinker
Ruf doch morgen in Leonberg an , meine Rezepte haben die auch mal vorher abgeschickt bevor ich überhaupt die Überweisung vom Hausarzt hatte

Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 20:41
von Lya500
Hallo Zebra,
wenn du ab dem 7 November sowieso in der Reha bist, lohnen sich doch eigentlich so kurzfristig gar keine Termine mehr. Ich würde das an deiner Stelle nach der Reha klären und mir dann ein KG Rezept besorgen.
LG
lya
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Mo, 22.10.2012 - 22:39
von Alex_activitas
Hallo Zebrastreifen,
wie schon richtig geschrieben wurde, beinhaltet der sogenannte "Regelfall" bei WS2... 18 Behandlungseinheiten, in der Regel 3 Rezepte á 6 Behandlungen (wobei auch andere Stückelungen möglich wären, z.B. 9 Rezepte mit je 2 Behandlugen - das ist natürlich nicht sinnvoll, soll aber als Beispiel dienen. Der Regelfall besteht aus 18 Einheiten und nicht aus 3 Rezepten).
Wer diese ausstellt, ist im Prinzip nicht wichtig. Es können auch verschiedene Ärzte sein.
Dass Dein Hausarzt sagt, er dürfe nicht das Folgerezept verschreiben, entbehrt jeder Grundlage. Natürlich darf er.
Ob die 3 Termine vor der Intensiv-Reha noch nötig sind, ist die andere Frage. Du hast ja schon 2 Rezepte gemacht, so dass Du zumindest diese Übungen intus haben solltest.
Was wurde denn bisher gemacht bzw. was hat Deine Physio noch vor bis zur Reha?
Es würde evtl. Sinn machen, das Rezept nach der Reha anzufangen.
Gruß,
Alex
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Di, 23.10.2012 - 10:16
von Klaus
Zebrastreifen hat geschrieben:Reha-Beginn ist am 7.11.
Auf anraten meiner Physiotherapeutin soll ich bis zum Beginn der Reha weiterkommen (stimme ihr auch zu).
Das ist zwar wünschenswert, aber so kurz vor der REHA würde ich nicht auf "Biegen und Brechen" noch Verordnungen "erzwingen".
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die REHA sowieso effektiver ist und möglicherweise andere Übungen beinhaltet.
Nun bin ich gerade beim Hausarzt gewesen, er darf nicht.
Dazu ist schon fast alles gesagt worden. Man sollte auch wissen, dass der das niedrigste Budget bei Heilmittelverordnungen hat. Das ist eindeutig die Domäne der Orthopäden und besonders der Fachärzte für physikalische Therapie mit dem höchsten Budget (Richtgrösse).
Du musst bedenken, dass Dein Hausarzt eine Mischkalkulation machen muss, d.h. er braucht eine bestimmte Anzahl von Patienten ohne eine Heilmittelverordnung, um einen Patienten eine solche ausstellen zu können.
Gruß
Klaus
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Di, 23.10.2012 - 11:17
von Zebrastreifen
Ich habe es auch nun sein lassen, es haben sich heute vormittag einige neue Baustellen aufgetan vor der Reha, die erstmal abgearbeitet werden müssen.
Dazu ist es ja auch eine finanzielle Sache (meine Kontostand schreit jetzt schon Besorgungen dafür, Fahrkarte usw.). Lieber nach der Reha noch eines holen.
Viel Schroth haben wir noch nicht geschafft, erst vor kurzem, da ich erst riesige Problem mit Hüfte und Schulter hatte und wir viel gedehnt haben.
Re: Heilmittelverordnung- Ausstellung des Rezepts
Verfasst: Di, 23.10.2012 - 14:42
von Lya500
Hallo Zebra,
du bekommst am Ende deiner Reha sowieso eine Empfehlung der Katharina-Schroth Klinik, dass du die Schroth KG auch daheim ambulant weiterführst, diesen Zettel den du dort bekommst, würde ich deinem Hausarzt vorlegen, wenn er sich weiter weigern sollte, lasse dir das Rezept vom Orthopäden ausstellen.
LG
lya