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Schroth Therapie und Muskelaufbau

Verfasst: Fr, 08.10.2004 - 13:43
von Klaus
Hallo zusammen,

ich bekomme in Kürze meine erste Schroth-Therapie und frage mich seit einiger Zeit:
Wie verträgt sich tägliches Schroth-Training mit der Tatsache, dass beim Muskelaufbau mindestens ein Tag dazwischen liegen sollte.?
Jeder, der im Fitnessstudio trainiert, weiss das.

Gibt es da Variationen, Dehnübungen immer, Aufbau-Übungen alle 2 Tage oder so ähnlich?

Gruss
Klaus

Verfasst: Fr, 08.10.2004 - 13:57
von Toni
Man trainiert bei Schroth
1. völlig andere Mukis als im Krafttraining
2. Schroth ist nahezu völlig bewegungslos, statisch-isometrisch (trotzdem brutal anstrengend)
3. Täglich Schroth (z.B. täglich mehrere Stunden in der Reha) schadet sicher NICHT (es sei denn man ist extremer Schmerzpatient)
4. Schroth wird auch angepasst und befundspezifisch gemacht. Was schlecht aussieht oder sich nicht gut anfühlt lässt mman weg!
Gruß Toni

D! Verschreibung

Verfasst: Mo, 11.10.2004 - 20:03
von Klaus
Hallo Toni und alle anderen,

Ich beginne ja demnächst mit Schroth in einer sogennnten D 1 Verschreibung. Das ist eine Heilmittelkombination.

Nun habe ich heute erst mal mein Rezept eingereicht und dabei wurde mir gesagt, dass wären jetzt KG 15 Minuten/ KMT 15 Minuten und KG am Gerät 30 Minuten, denn ich müsste ja bei Skoliose/Kyphose Muskeln aufbauen. Also 60 Minuten, das stimmt mit der Gesamtzeit für diese Verordnung überein.

Aber:
KG nach Schroth und dann noch Muskelaufbautraining. Gibt es da spezielle Geräte ausser denen, die ich aus dem Fitnessstudio kenne?
Ich will darauf hinaus, dass KMT und MT bei mir wegen der extremen Verspannungen angesagt wären und dann natürlich KG nach Schroth.

Wer hat Erfahrungen damit gemacht?

@eva
Wie siehst Du das?

Laut Heilmittelkatalog ist D1
KG+KG-Gerät+KMT+ Wärme/Kälte + Elektrotherapie
sowie noch zusätzliche Dinge
Wobei KG + KG Gerät wirklich fett gedruckt ist. Heisst das, das beide Sachen zusammengehören und dann erst die anderen Dinge kommen, die in den Zeitrahmen passen?
Anders ausgedrückt: Ist eine KG nach Schroth + MT + KMT nicht möglich?

Gruss
Klaus

Verfasst: Mi, 13.10.2004 - 08:20
von Eva
Guten Morgen Klaus,

das "fettgedruckte" sind die obligatorischen Maßnahmen, das andere "ergänzende Maßnahmen", also ist die Kombination mit KMT möglich.

Gruß Evi

Verfasst: Mi, 13.10.2004 - 10:26
von Klaus
Hallo evi,

danke für die INFO.

Meinst Du mit obligatorisch, dass z.Bsp. KGG gemacht werden muss?

Ich habe inzwischen mal bei physio.de recherchiert und herausgehört, dass diese KGG zu den Wahlmöglichkeiten gehört.
Vorgeschrieben sind ja mindestens 3 Behandlungsarten und wenn man sich anguckt, was für die D1 Verordnung bezahlt wird, dann bleibt für den Therapeuten kaum noch etwas, was über 3 Behandlungsarten hinausgeht.

Mein Ansatz ist ja, dass ich nur dann KGG machen möchte, wenn es deutlich andere Geräte sind, die ich bereits vom Fitness-Trainung kenne.
Hinzu kommt, dass hier von einer extra Einweisung die Rede war, was darauf schliessen lässt, dass man dann alleine trainiert und lediglich eine "Aufsicht" im Hintergrund hat. Das ist aber nach meinem Verständnis keine KGG Einzelbehandlung mit max.3 Personen.
Das ist dann etwas, was ich in anderen Praxen nach meiner KG/MT in kleinem Rahmen, aber ausreichend, kostenlos nutzen konnte.

Zur Kalkulation des Therapeuten:
Kann es sein, dass sich die angegebenen Preise tatsächlich auf 20 Minuten beziehen und eine Therapiedauer von 15 Minuten dann entsprechend billiger ist?
Ich möchte dem Therapeuten nämlich gern einen Vorschlag unterbreiten können, der so gestaltet ist, dass Schroth im Vordergrund steht und trotzdem insgesamt die Gesamtleistung dem Wert der D1 Verordnung entspricht.
Also etwa so:
KMT 15 Minuten / MT 15 Minuten / KG Schroth 20 Minuten
erst lockern und Blockaden lösen, dann Schroth o.ä.
Dann läge ich bereits 2 € über den Satz von D1.

Und während ich hier so rechne, merke ich, dass die Festlegung der Preise völlig unrealistsch ist.

Gruss
Klaus

Verfasst: Mi, 13.10.2004 - 18:51
von Eva
KGG muß nicht unbedingt gemacht werden. Wenn die Praxis KG und MT Zulassung hat, kann sie bei den Ersatzkassen D1 abrechnen, auch ohne KGG Zulassung. Bei den Primärkassen (AOK BKK IKK etc.) muß man direkt bei den Kassen nachfragen, ist auf Landesebene geregelt (Ersatzkassen auf Bundesebene).

Gruß Evi

Ergänzung zu vorhergendem posting

Verfasst: Mi, 13.10.2004 - 19:00
von Eva
...nochwas zu den Preisen, da möchte ich mich zwar nicht länger drüber auslassen (sonst schreibe ich morgen noch), die sind bei vielen Therapien einfach oft ein schlechter Witz, bedenkt man die persönliche Leistung (Arbeits- und Kräfteaufwand), die teuere und lange Ausbildung, ebenso auch die Fortbildungen, die auch noch eine schöne Stange Geld kosten, ganz zu schweigen von den fixen Kosten, welche ein Betrieb so hat, denn gute Mitarbeiter möchten ja auch ein adäquates Gehalt bekommen.


Gruß Evi

Verfasst: Do, 14.10.2004 - 12:27
von Klaus
Hallo evi,

danke für die INFO.
Mein Therapeut hat mir auch so einiges erzählt und man muss sich tatsächlich wundern, wie sehr man Preise, Leistungen und auch Pünktlichkeit von Physiotherapeuten unter die kritische Lupe nimmt, während der Arzt sich alles leisten darf, er ist ja manchmal ein Gott.

Dieses spezielle Mißverhältnis habe ich zum ersten Mal bemerkt, als ich erkannte, dass ich erst einen Physiotherapeuten aufsuchen muss und dann den passenden Arzt dazu, der eigentlich nur das Rezept ausstellt.

Gruss
Klaus

@ Klaus

Verfasst: Fr, 15.10.2004 - 07:39
von Eva
@ Klaus

...so isses..........

Gruß Evi