julie82 hat geschrieben:..und das ist ja leider immer ein Theater-dabei bin ich ja als chronisch Kranke außerhalb des Regelfalles und befreit.
Ich glaube, da gibt es möglicherweise ein Mißverständnis im Detail.
Chronisch krank ist man per Antrag bereits dann, wenn man mindestens ein Jahr lang 1x im Quartal wegen derselben Krankheit beim Arzt ist.
Das führt dann dazu, dass man nur 1% seines Einkommens als Zuzahlungen aufwenden muss. Eine
Befreiung von Zuzahlungen ist dann je nach Einkommen sehr schnell erreicht.
Das hat mit der Verordnung ausserhalb des Regelfalles erst einmal nichts zu tun, weil es ja auch um normale Verordnungen, Rezepte und Praxisgebühr geht.
Für die Heilmittelverordnung ist das nur in dem Sinn relevant, dass bei einer chronischen Erkrankung ein Arzt
eine Begründung für den "Ausserhalb des Regelfalles" hat, die immer gemacht werden muss, egal ob die meisten Kassen auf eine Genehmigung dieser Verordnung verzichten.
Ansonsten gilt das, was Alex geschrieben hat.
Gruss
Klaus