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Frage zur Überweisung
Verfasst: Fr, 22.10.2010 - 10:50
von Zeldalugia
So ganz ehrlich, nachdem ich mich seit langer Zeit drum kümmern muss, weiß ich nicht genau wies abläuft.
Ich war zuletzt zur KG als Kind, das war aber auch die Falsche. Damals konnten wir zur Kinderärztin Überweisung zur KG holen.
Wie ist das jetzt? Da ich für mein Hausarzt eine Überweisung brauch (war zu erst beim Frauenarzt das Quartal) - soll ich bei der Frauenärztin auch eine für den Orthopäden holen? Letztes mal hatte sie mir fast ein "blanko" ausgeschrieben, habe aber damals (da er nur ne woche gültig war

keinen passenden therapeuten gefunden) wo nur drin stand "krankengymnastik"
würde mich über ne antwort heute noch vll vor 13 uhr freuen, da meine frauenärztin nich gleich ums nächste eck ist ^^
Re: Frage zur Überweisung
Verfasst: Fr, 22.10.2010 - 11:12
von minimine
Hallo Zeldalugia,
wenn du die Praxisgebühr in einem Quartal bei einem anderen Arzt schon bezahlt hast (in deinem Fall beim Frauenarzt), dann kannst du dir dort einfach eine Überweisung zum Hausarzt geben lassen. Da steht dann natürlich auch keine Diagnose oder so drauf, aber der Hausarzt ist ja für weitere Überweisungen zuständig. Mit der Überweisung gehst du dann zum Hausarzt und holst dir da eine Überweisung zum Orthopäden.
Willst du denn nun mal zu einem "echten" Spezialisten gehen?
LG
Minimine
Re: Frage zur Überweisung
Verfasst: Fr, 22.10.2010 - 11:19
von Klaus
würde mich über ne antwort heute noch vll vor 13 uhr freuen
Also ein Express Dienstleister sind wir mit Sicherheit nicht!
Es gibt keine Überweisung zur KG, sondern nur Heilmittelverordnungen, volkstümlich auch Rezept genannt, was aber nur für Arzneimiitel gilt.
Ein Arzt kann diese Verordnungen ausstellen und wenn die Frauenärztin das macht, warum nicht?
Normalerweise ist das eine typische Orthopäden Angelegenheit, auch ein Hausarzt kann das machen. Es ist nur die Frage, ob der jeweilge Arzt das aufgrund der Begrenzung seines Budgets auch tut.
Normal sind 6 Verordnungen und bei Deiner Skoliose solltest Du in der sogenannten Diagnosegruppe WS 2 liegen, wo dann insgesamt 3x6 Verordnungen möglich sind, später auch die Verordnungen ausserhalb des Regelfalles, wo beliebig viele Verordnungen möglich sind.
Zu der Thematik gibt es hier im Forum jede Menge Informationen. Die Zeit sollte man sich nehmen.
Gruss
Klaus
Re: Frage zur Überweisung
Verfasst: Fr, 22.10.2010 - 11:22
von Zeldalugia
war auch nicht so gemeint @klaus

nur die praxen machen bei uns alle so früh zu und die würden sich eben freuen
zum topic...
Ich meinte aber so: ^^
- das ich nicht 2x zum Frauenarzt gehe (sondern wenn ich auch fürn orthopäden eine brauche - gleich beide hole)
- nicht eine Überweisung zu viel habe
- ich will einfach nur KG nach Schroth bekommen ^^
- bisher musste ich immer,
da wo ich zuerst im Quartal war, für
alle anderen Ärzte die ich im Quartal brauche,
Überweisung holen
ich wollte ja auch ein rezept holen vom Arzt (Welchen auch immer - keinen Überblick)
- Leider bin ich nicht so die Forenerfahrene und bblick hier noch nicht so ganz durch....
Re: Frage zur Überweisung
Verfasst: Fr, 22.10.2010 - 11:29
von Klaus
- ich will einfach nur KG nach Schroth bekommen ^^
Genau das ist doch der Punkt.
Und da ist die erste Frage, wer soll diese Verordnung (ist eine normale KG Verordnung) ausstellen und bei wem ist man da am besten dran. Offensichtlich stellt nach Deiner Darstellung auch die Frauenärztin so etwas aus?
Ansonsten eben der Orthopäde. Kennst Du einen?
Gruss
Klaus