Verordnung ausserhalb des Regelfalles

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kessi
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Beitrag von kessi »

Muss ich für dieses Jahr eine chronische Krankheit erneut feststellen lassen oder bleibt diese anerkannt?
Denn die Voraussetzungen (GdB, Pflegestufe und Frequenz der Arzt- /Therapiebesuche) sind ja unverändert.

Ich vermute, das ist auch kassenabhängig, oder?

Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

LG,
kessi
Jessica

Beitrag von Jessica »

Hallo!

Wenn Du Deine Zuzahlungsgrenze erreicht hast, kannst Du Dir von der Krankenkasse wieder ein Formular anfordern und damit zum Hausarzt gehen.

Liebe Grüsse!
kessi
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Beitrag von kessi »

Danke Jessica,

Die Grenze hab ich ja für dieses Jahr schon erreicht.
Du meinst also es genügt nicht einfach die Belege usw. einzusenden, sondern die Anerkennung dieser 1%Grenze muss wieder ganz von vorne erfolgt werden.
Jessica

Beitrag von Jessica »

Meine Grenze ist z. B. im März erreicht, wenn ich die Zuzahlung für die Reha geleistet habe. Dann werde ich bei der AOK anrufen und dann bekomme ich, ich glaube 2 Zettel. Einmal den, wo ich Angaben über mein Einkommen machen muss und dann den Zettel wo meine Hausärztin die Krankheit bestätigt und das ich wenigstens einmal im Quatal bei ihr war.

Wenn alles ausgefüllt ist, gehen die Originalbelege mit den Blättern zurück zur KK! =) Ich weiss aber nicht wie lange es dauert bis man endlich seine Zahlung bekommt. Auf dem aus 2004 warte ich grad noch ~grummel~
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Sabi
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Beitrag von Sabi »

kessi hat geschrieben: Du meinst also es genügt nicht einfach die Belege usw. einzusenden, sondern die Anerkennung dieser 1%Grenze muss wieder ganz von vorne erfolgt werden.
Das hängt sehr stark von der Rechtsauslegung/ Handlungsweise der entsprechenden Krankenkasse ab.

Im Gesetz steht nirgends, dass die für das vorangegangene Jahr ausgestellte und entsprechend geprügte "Chronikerbescheinigung" nicht auch in diesem Jahr wieder verwendet werden darf.

Du solltest also bei deiner Kranken- bzw. Gesundheitskasse ;) nachfragen, ob diese für die erneute Anerkennung einer schwerwiegend chronischen Erkrankung im Sinne des § 62 SGB V eine neue Bescheinigung benötigt.
In der Idee leben heißt,
das Unmögliche behandeln,
als wenn es möglich wäre.
Goethe
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