Rezept für KG

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
Antworten
Benutzeravatar
Illerhexle
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 90
Registriert: Mi, 27.02.2008 - 11:53
Wohnort: Illerkirchberg

Rezept für KG

Beitrag von Illerhexle »

Was steht auf Euren Rezepten für die KG immer drauf?
KG oder KGG?
Wieviele Sitzungen bekommt Ihr verschrieben? 6 oder 10?

LG Illerhexle
Gast

Das steht in den Sternen mit den Rezepten!!!!!

Beitrag von Gast »

Hallo Illerhexle!

Das mit den Rezepten ist wie "Rusisch Roulette", spreche da aus Erfahrung.

Ich bekomme in jedem Quartal ein Rezept mit 6 Anwendungen( 6xFango, 6x manuelle Therapie und dann schreiben sie noch D1 dahinter) von meinem Schmerztherapeuten.
Damit kann der Therapeut noch eine weitere Therapie auswählen, also man bekommt mit einem Rezept 6 mal 3 verschiedene Sachen(schwierig zu erklären). Dadurch kann ich mein Rezept auch "strecken", wir haben immer einen extra Zettel in der Praxis wo alles abgetragen wird, recht kompliziert. Man benötigt vorallem eine KG-Praxis wo bereit ist, sich diese Mühe zu machen.
Am besten ist es, Du gehst zur KG und fragst, was der Arzt drauf schreiben soll, ist zwar nicht in Ordnung, aber der beste Weg.
Wird auch immer von mehr Ärzten empfohlen, weil bei diesem "Durcheinander" sich keiner mehr auskennt.
Ausserdem bekomme ich von meinerHausärztin immer ein Rezept, wobei diesen Luxus haben nicht viele Patienten, ich bin auch "ganz happy darüber".
Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe, Dir etwas helfen konnte.

Liebe Grüße von *links der Donau*


happy
Benutzeravatar
Illerhexle
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 90
Registriert: Mi, 27.02.2008 - 11:53
Wohnort: Illerkirchberg

Beitrag von Illerhexle »

Nee, hast mir leider gar nicht helfen können. Ich meinte die Rezepte für die KG nach Schroth. Nix mit Fango usw.

LG Illerhexle

Wo genau ist links der Donau?
Benutzeravatar
chilli-pepper
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 409
Registriert: Sa, 16.12.2006 - 22:31
Wohnort: Nähe Berlin

Beitrag von chilli-pepper »

Hallo Illerhexe,

du brauchst für Schroth-KG nicht ein besonderes Rezept, ein normales KG-Rezept reicht also. Ich bekomme im Quartal 6xKG (a 20 min) verschrieben und das abwechselnd von meinem Hausarzt und Orthopäden.

Bei Kindern und Jugendlichen gibt es üblicherweise mehr KG.

LG chilli-pepper
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15279
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Beitrag von Klaus »

Illerhexl hat geschrieben:Ich meinte die Rezepte für die KG nach Schroth
.
Wie chilli-pepper schon gesagt hat, es sind ganz normale KG Rezepte.

Die Anzahl richtet sich nach der sogenannten Indikationsgruppe, am besten ist hier WS 2 und damit sind 3x6 =18 Behandlungen (Regelfall) möglich.
Danach 3 Monate Pause, wenn nicht "ausserhalb des Regelfalles" weiter verordnet wird. Dann kann die Anzahl beliebig sein.

KG ist die normale KG WS 2 a-e
KGG ist die gerätegestützte KG nur WS 2 c
D1 ist die standardisierte Heilmittelkombination, von der happy gesprochen hat, sie kann generell nur 10 mal im Regelfall genutzt werden.

Es ist sicherlich sinnvoll, mit dem Therapeuten über die Art der Verordnung vorher zu reden.

Gruss
Klaus
Benutzeravatar
Illerhexle
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 90
Registriert: Mi, 27.02.2008 - 11:53
Wohnort: Illerkirchberg

Beitrag von Illerhexle »

Ich hatte gestern einen Disput mit Dr. Hoffmann wegen der KG Verordnung.
Die KG meiner Tochter möchte gern eine Verordnung über KGG mit der Begründung, dass sie dann statt 20 Minuten - 30 Minuten mit ihr arbeiten können. Dr. H. meinte aber, das sei Geldmacherei, da sie ja nicht an Geräten arbeiten würde (Sprossenwand und Stäbe zählen wohl nicht dazu). Die 20 Minuten seien auch ausdehnbar falls erforderlich.
Außer dem war ich verwundert, dass nur 6 Behandlungen verordnet wurden, mein Orthopäde hier hat immer 10 aufgeschrieben.

Da blickt doch keiner durch. Wie soll ein Laie das alles wissen und entsprechend argumentieren ohne die Grundlagen zu kennen.
Nashi

Beitrag von Nashi »

Die 20 Minuten seien auch ausdehnbar falls erforderlich
Klar sind sie das, die Physiootherapeutin arbeitet dann aber meines Wissens gratis. Das kann's ja wohl nicht sein!
Nashi
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15279
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Beitrag von Klaus »

Illerhexl hat geschrieben:Ich hatte gestern einen Disput mit Dr. Hoffmann wegen der KG Verordnung....Außer dem war ich verwundert, dass nur 6 Behandlungen verordnet wurden
Also Dr. Hoffmann ist nun aufgrund seiner Schwerpunktpraxis und des trotzdem offenbar normalen Orthopäden Budgets (Richtgrösse) mit den Verordnungen generell überfordert.
Das sollte man den Orthopäden vor Ort überlassen!
mein Orthopäde hier hat immer 10 aufgeschrieben.
Das ist schon längst nicht mehr zulässig, es sei denn man befindet sich ausserhalb des Regelfalles.
Da blickt doch keiner durch. Wie soll ein Laie das alles wissen und entsprechend argumentieren ohne die Grundlagen zu kennen.
Da kann man sich als Laie schon informieren und auch profitieren, wenn man die Dinge kennt.
Ich bin ja nun auch keine medizinische Fachkraft, aber die eigene Kompetenz habe ich mühsam selbst aufgebaut und bin immer noch dabei. :)

Gruss
Klaus
Gast

Rezepte

Beitrag von Gast »

hallo illerhexle

da hast du mich nicht recht verstanden.
das ist doch egal was auf dem rezept steht, deine therapeutin kann dann machen was sie für richtig hält.
für schroth-kg ist eine ganze stunde optimal, bis man die ganzen sachen herrichtet.
so wie mein rezept gerade ausgefüllt ist, kann meine therapeutin 3 verschiedene sachen an einem termin machen, also wäre bei mir eine stunde schroth möglich und dann noch manuell oder auch fango. das kann sie dann ausrechnen.
wichtig ist noch das "ausserhalb des Regelfalls" drauf steht, sonst musst du nach einiger zeit mal pause machen und das ist nicht gut bei schroth.

links der donau=89183

lg happy

PS. ärgere dich nicht über das gejammere wegen verordnungen erstellen,"ich weiß nicht mehr, wie ich diesen monat mein personal bezahlen soll, kenne ich alles. aber das will ein patient nicht wissen, sind nicht seine probleme,... allerdings hat sich das noch nicht bei allen ärzten rumgesprochen, weil es geht auch ganz anderst. man kann sich mit den rezepten auch abwechseln, einmal orthopäde, einmal hausarzt.
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15279
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Beitrag von Klaus »

happy hat geschrieben:so wie mein rezept gerade ausgefüllt ist, kann meine therapeutin 3 verschiedene sachen an einem termin machen, also wäre bei mir eine stunde schroth möglich und dann noch manuell oder auch fango. das kann sie dann ausrechnen.
Das ist die sogenannte D1 Verordnung, von der, wie schon geschrieben, nur 10 Behandlungen im Regelfall möglich sind.
wichtig ist noch das "ausserhalb des Regelfalls" drauf steht, sonst musst du nach einiger zeit mal pause machen und das ist nicht gut bei schroth.
Dazu muss aber erst mal der Regelfall ausgeschöpft sein, also die obigen 10 D1 Verordnungen oder die 3x6 normalen KG Behandlungen bei der Diagnosegruppe WS 2.
Und so leicht ist das mit dem "ausserhalb des Regelfalles" auch wieder nicht. Da muss schon der Arzt voll dahinterstehen, es geht um sein Budget!
Und manche Krankenkassen wie z.Bsp, die AOK müssen das auch noch genehmigen.

Gruss
Klaus
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Klaus!

Oh je, da hab ich was gemacht,....
Ich hab mal geschrieben, wie das bei mir so läuft, mit St und Hausärztin und es klappt perfekt seit längerer Zeit. Also nicht nur 10 mal, sondern seit Monaten,.....
Hab vllt Glück, das es bei mir so läuft,......
Beim ST ist vieles einfacher,...... also so Rezept-technisch.
Muss aber erkennen, das ganze Thema "Verordnungen" ist er weitläufig*FG*.

Ich wünsche allen, bei denen es nicht so ist, viel Erfolg beim Ausfechten und viel Geduld und Mut zum Kämpfen,.....

Seid gegrüßt aus Baden-Württemberg

happy777

PS. erscheine bestimmt wieder als GAST, Alter 50 oder 63?????
Also ich wars "HAPPY777" und sonst niemand, warum das auch immer so chaotisch ist bei mir heute Abend :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :< :<
corn_28
Newbie
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: Mi, 19.03.2008 - 14:07
Wohnort: Haßfurt

Beitrag von corn_28 »

Bei kinder sind 20 min Therapie audreichend , da dann auch schnell die Konzentrazion nachläßt insofern ist das schon ok so , alles andere hängt wirklich vom Artz ab! Am besten ist wirklich auf WS 2 drei Rezepte im Regelfall und dann außerhalb des regelfalls hier ist es so lange möglich Rezepte zu bekommen wie der Arzt die Therapie für nötig hält es gibt genug Schroth Pat. die auch schon über 3-4 Jahre Therapie " am Stück " bekommen , aber wie gesagt liegt im ermessen des Artzes. Ist dann auch immer so möglich das 10 ausgeschrieben werden wenn dann mal ein "6"-er dazwischen rutscht ist das halt einmal früher zum Artz zu gehen und das nächste zu holen , das gute bei dieser Verordnungsweise ist das die MEISTEN Krankenkassen auf die genehmmigung außerhalb des regelfalls verzichten nur einge BKK´s wollen das. KGG halte ich auch für schwierig , da der Artz der Kasse gegenüber rechenschaft ablegen muss und das ist schwer zu begründen. Das mit der D1 ist auch nicht schlecht aber hier soll eigentlich der Bereich der Schweren Verletzungen und nach OP`s abgedeckt werden und die Therapien sollen am Stück stattfinden... außerdem ist das auch so eine Sache mit der Genehmigung denn hier wollen die meisten Kassen eine Genehmigung... und so ganz , wie soll ich sagen... " legal " ( ist n icht ganz das richtige Wort ) ist das auch nicht denn hierzu ist diese Verordnung nicht gedacht. Prinzipeill ist es für unter 18-jährige gut an rezepte zu kommen, erst mit der Volljährigkeit wird es dann so richtig schwer und dann ist es meisten so das es 3 Rezepte a`6 gibt und dann 12 Wochen PAuse die wenigsten Erwachsenen bekommen dann von ihrem Arzt noch Außerhalb des Regelfalls verordnet
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15279
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Beitrag von Klaus »

corn_28 hat geschrieben:erst mit der Volljährigkeit wird es dann so richtig schwer und dann ist es meisten so das es 3 Rezepte a`6 gibt und dann 12 Wochen PAuse die wenigsten Erwachsenen bekommen dann von ihrem Arzt noch Außerhalb des Regelfalls verordnet
Was KG nach Schroth angeht, soll ja auch eine REHA dafür sorgen, dass man eben nicht mehr so viele Verordnungen braucht.
Und bei Erwachsenen würde ich die Einsicht in diese Tatsache auch am ehesten voraussetzen.

Nur leider gibt es sicherlich auch zusätzlich erforderliche Therapien, da muss man sich nach meiner Ansicht als Patient sehr gut informieren und zusammen mit dem Therapeuten andere Wege finden, um an die erforderlichen Verordnungen zu kommen.

Wie ist das in Deiner Praxis, informieren sich die Leute oder lassen sie eher alles über sich ergehen?

Noch eine Bitte:
Damit das Lesen leichter fällt, benutze bitte auch mal Absätze in Deinem Post. :)

Gruss
Klaus
corn_28
Newbie
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: Mi, 19.03.2008 - 14:07
Wohnort: Haßfurt

Beitrag von corn_28 »

Nein unsere Patienten werden Von uns schon informiert und da viele auch schon lange kommen, wissen die auch wies am besten geht.
Wir haben außerdem das große Glück vor Ort Orthopäden zu haben die viel von der Schroth- Therapie halten und mit denen man gut zusammenarbeiten kann.
Antworten