Die Verordnungen für KG

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
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Sandman77
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Die Verordnungen für KG

Beitrag von Sandman77 »

Wer macht das und wie beantrage ich das nach Schroth? Wie viele kriege ich und kann ich mit meine GdB von 100% mehr erzielen? Der AOK meint nach Schroth gibt es nicht in der Heilkataloge somit keine sondermöglichkeiten...
- Sandman77 - "Yes, I am Dream"
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Hallo Sandmann,

such dir eine Schroth-Therapeutin die in deiner Stadt/Region tätig ist.Diese sind auf der Liste zu finden, die es in Bad Salzungen gibt (ich hoffe du hast dir eine mitgenommen, bzw etwas rausgeschrieben?!)

Als ich im Herbst 2006 dort zur Reha war, waren gerade Therapeuten dort zur Ausbildung und eine kam aus Frankfurt/Main!

Die Schroth-Therapeuten arbeiten in Physiotherapie-Praxen, du kannst normale KG-Rezepte einreichen! Wichtig ist halt nur , dass du bei einem ausgebildeten Schroththerapeuten landest. Und frage da ruhig richtig nach, es nennen sich einige manchmal Schroththerapeuten, obwohl sie gar keine Ausbildung an den Kliniken gemacht haben!

LG chilli-pepper
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

sandman77 hat geschrieben:Wer macht das und wie beantrage ich das nach Schroth?
Die REHA wäre eine gute Möglichkeit gewesen, sich mal genau zu erkundigen. :)

Die Schroth KG ist nach der Heilmittelverordnung eine ganz normale KG.
Mit dieser Verordnung kannst Du Schroth Therapeuten aufsuchen.

Um genügend Behandlungen zu bekommen, sollte man in der sogenannten Diagnosegruppe WS2 sein, in der 3x6 Behandlungen im Regelfall möglich sind. Danach 3 Monate Pause.

Beispiele
WS 2 b normale KG max. 20 Minuten
WS 2 c normale KG am Gerät > 20Minuten
WS 2 f D1. standardisierte Heilmittelkombination (Therapeut kann auswählen ca. 60 Minuten) max 10 Anwendungen

Man sollte mit dem Therapeuten vorher die richtige Verordnung absprechen!

In Deiner Situation sollte das eigentlich ausreichend sein, denn nach einer REHA soll man ja normalerweise nur noch zur Kontrolle zum Therapeuten gehen.

Theoretisch gibt es dann die Verordnung ausserhalb des Regefalles, bei der gerade die AOK schon mal als grosse Bremse gilt. Dann kommen noch die Ärzte, die um Ihr Budget fürchten.

Bezüglich Deiner Behinderung gibt es möglicherweise andere Ansätze, das sollte sich eigentlich auch im REHA Bericht niederschlagen, der ja auch Empfehlungen für die Weiterbehandlung gibt. Das widerum ist rechtzeitig mit dem Stationsarzt und evtl mit Dr. Steffan abzusprechen.

Gruss
Klaus
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SchwarzeSchnecke
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Hotline

Beitrag von SchwarzeSchnecke »

Hallo Sandman,

Um einen Physiotherapeuten zu finden, der nach Schroth arbeitet, kannst Du Dich an die folgende, von Klaus in verschiedenen Threads erwähnte Hotline wenden:
Klaus hat geschrieben:Hotline für Patienten, die nach SCHROTH ausgebildete Krankengymnasten in ihrer Umgebung suchen: 06751-874-174
Es werden die genauen Postleitzahlenbereiche der gewünschten Gegenden benötigt!
Das "Schroth" steht nicht auf dem Rezept; das Rezept ist einfach nur für Physiotherapie, und der Therapeut setzt es dann entsprechend um.

Auf meinen Rezepten von Dr. Hoffmann steht immer WS2c.
Klaus hat geschrieben:Theoretisch gibt es dann die Verordnung ausserhalb des Regefalles, bei der gerade die AOK schon mal als grosse Bremse gilt.
Die gibt es auch praktisch! :D
Bei mir hat die AOK bisher keine Schwierigkeiten gemacht. :-)

VG, Anne
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Sandman77
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Beitrag von Sandman77 »

Habe 4 in FFM gefunden muss a ber erst zur eine Artz die mir KG gibt bezuglich eine gute Orthopäde...

Danke!
- Sandman77 - "Yes, I am Dream"
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Anne hat geschrieben:kannst Du Dich an die folgende, von Klaus in verschiedenen Threads erwähnte Hotline wenden:
Die findet man ganz einfach auch unter LINKS :).
Da steht übrigens, wie auch in Basiswissen, sehr viel Interessantes ausserhalb der Beiträge.
Die gibt es auch praktisch!
Bei mir hat die AOK bisher keine Schwierigkeiten gemacht
Also in meiner Praxis wird immer wieder von neuen Schwierigkeiten mit der AOK berichtet, aber prima, wenn Du da so positiv in die Bürokratie aufgenommen wurdest.

Gruss
Klaus
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Q

Beitrag von skoli74 »

Hallo,

wer verschreibt Euch die Rezepte? Der Hausarzt oder der Ortopäde?
Bisher bekam ich ohne Probleme das Rezept beim Orthopäden, aber jetzt müßte ich jedes Quartal dort erscheinen und mir ein neues Rezept abholen. Das geht aber auf Grund der Entfernung nicht. Anscheinend ist das seit 2008 so geregelt.
Wie macht Ihr das? Habt Ihr vielleicht Tipps?

Vielen Dank
claudia
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

claudia74 hat geschrieben:wer verschreibt Euch die Rezepte? Der Hausarzt oder der Ortopäde?
Man muss wissen, dass es Budgets (Richtgrössen) gibt, die die Ärzte einhalten müssen.
Die Heilmittelverordnungen fallen naturgemäss bei den Orthopäden öfter an, als beim Hausarzt. Deshalb haben die Orthopäden ein größeres Budget zur Verfügung, übrigens die Fachärzte für physikalische Therapie das größte!
Daraus ergibt sich, dass Heilmittelverordnungen den Hausarzt sehr schnell wirtschaftlich überfordern.
aber jetzt müßte ich jedes Quartal dort erscheinen und mir ein neues Rezept abholen.
Das ist schon immer so gewesen, wurde aber offensichtlich nicht immer so gehandhabt.
Wie macht Ihr das? Habt Ihr vielleicht Tipps?
Ich würde mal den umgekehrten Weg gehen und den Therapeuten fragen, welcher Arzt die "optimale" Verordnungspraxis sicher stellt.

Gruss
Klaus
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Beitrag von skoli74 »

hallo Klaus,

deshalb hab ich mir bisher das Rezept immer beim Orthopäden geholt, nur das funktioniert jetzt nicht mehr, da ich nicht jedes Quartal dorhin fahren kann.
Tja, und der Hausarzt verschreibt mir keine Rezept. Ich muss schauen, ob ich ein Rezept ausserhalb des Regefalls bekomme, aber wie gehe ich da am besten vor?

Gruß
Claudia
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Beitrag von KellyB »

Hallo,
mich würde auch interresieren, ob man immer nur 6 x Kg oder mehr auf einem Rezept bekommt
und ist man als Skoliosepatient ( 13J) nicht sowieso schon außerhalb des Regelfalls?

Gruß KellyB
Eva
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Beitrag von Eva »

Höchstverordnungsmenge pro Rezept innerhalb eines Regelfalles sind beim Indikationsschlüssel WS2 immer nur 6 Behandlungen. Ist der Regelfall ausgeschöpft (3 Rezepte mit jeweils 6 Behandlungen, insgesamt also höchstens 18 x KG) und soll weiterbehandelt werden, folgen nun Verordnungen außerhalb des Regelfalles. Auf diese Verordnungen kann der Arzt soviel Behandlungen schreiben, wie, je nach Therapiefrequenz, in 12 Wochen erfolgen sollen. Das könnten dann bei 2x wöchentlich 24 Behandlungen sein. Diese Verordnungen müssen aber von manchen Krankenkassen genehmigt werden.


Gruß Evi
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Beitrag von skoli74 »

Hallo Eva,
und wie bekommt man so ein Rezept außerhalb des Regelfalls?
Erst zum Arzt und fragen, ob er eines ausstellt oder erst zur Krankenkasse und eine Genehmigung einholen?
Auf welches Budget geht das Rezept, auf die des Arztes oder der KG?

Gruß
Claudia
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Claudia74 hat geschrieben:Ich muss schauen, ob ich ein Rezept ausserhalb des Regefalls bekomme, aber wie gehe ich da am besten vor?
Ich habe Dir doch einen konkreten Tipp gegeben!
Klaus hat geschrieben:Ich würde mal den umgekehrten Weg gehen und den Therapeuten fragen, welcher Arzt die "optimale" Verordnungspraxis sicher stellt.
Da Du offensichtlich den verordnenden Arzt wechseln mußt, fängt das Verordnungs-Procedere von vorn an.

1. 3x6 Behandlungen (WS 2..)
2. Verordnungen ausserhalb des Regelfalles (Genehmigung nur von wenigen KK nötig, z.Bsp. AOK)

Wenn Du keinen Tipp vom Physiotherapeuten bekommen kannst, bleibt Dir nur das Gespräch mit dem Orthopäden, bei dem Du ganz gezielt nach den Verordnungen fragen musst, die er für angebracht hält. Aber bitte erst nach seiner Diagnose, die Du entsprechend "lenken" mußt!

Wenn das nicht weiterführt, mußt Du den nächsten Orthopäden für 10 € aufsuchen, sofern Du nicht in einem Hausarztmodell bist.

Geht es hier eigentlich um Schroth?
Auf welches Budget geht das Rezept, auf die des Arztes oder der KG?

Nur vom Arzt!
Der Physiotherapeut führt nur aus.


Gruss
Klaus
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Beitrag von Klaus »

KellyB hat geschrieben:mich würde auch interresieren, ob man immer nur 6 x Kg oder mehr auf einem Rezept bekommt
und ist man als Skoliosepatient ( 13J) nicht sowieso schon außerhalb des Regelfalls?
Also bei einem 13 jährigen Skoliose Patienten wird sicherlich die Notwendigkeit einer längeren Behandlung gesehen, was bei Erwachsenen leider nicht immer der Fall ist! Das bedeutet für Dich durchaus auch die Verordnungen ausserhalb des Regelfalles.
Allerdings sollte man eine REHA in den Vordergrund stellen, die die anschliessende ambulante Behandlung vor Ort eigentlich auf die regelmäßige Kontrolle beschränken sollte!

Die entsprechende Formulierung im Heilmittelkatalog bezüglich Indikationsgruppe WS 2 heißt::
mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf...z.Bsp. Korsettversorgte Skoliosen/Kyphosen....

Gruss
Klaus
Eva
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Beitrag von Eva »

Also, wie gesagt, eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ist erst möglich, wenn der Regelfall (18 Behandlungen hintereinander) ausgeschöpft ist. Auch Verordnungen außerhalb des Regelfalles fallen in das zur Verfügung stehende Budget Deines Arztes, wobei die Richtgrößen für Heilmittel beim Orthopäden ca. 4 mal höher sind als beim Allgemeinmediziner ( siehe: http://www.kvno.de/mitglieder/arznmitl/ ... a_b08.html).


Gruß Evi
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Beitrag von Klaus »

eva hat geschrieben:wobei die Richtgrößen für Heilmittel beim Orthopäden ca. 4 mal höher sind als beim Allgemeinmediziner
Wobei der Anteil der Patienten mit möglicher Heilmittelverordnung beim Orthopäden sicherlich auch 4x höher ist, als beim Allgemeinmediziner. :)

Gruss
Klaus
KellyB
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Beitrag von KellyB »

Ja, es geht um Schoth.

Wir haben Anfang Januar vom Hausarzt 6*KG (1-2* wöchentlich) bekommen , waren aber zur normalen KG.
Nach der Diagnose Skoliose und dem Lesen der Beiträge hier über Schroth, dem Besuch des Gästebuches der Klinik in Bad Sobernheim, hat unsere Tochter ein Mädchen bei ICQ kennengelernt die eine Therapeutin in Heinsberg hat.
Wieder zum Hausarzt, neues Rezept, wieder 6*KG.
Wenn ich jetzt beim Hausarzt nochmal 6KG bekomme, fallen wir dann außerhalb des Regelfalls, oder müssen wir dann erst noch das Budget des Orthopäden ausschöpfen?

Gruß KellyB
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Beitrag von Klaus »

KellyB hat geschrieben:Ja, es geht um Schoth.
Dann stellt sich die Frage nach einer Schroth REHA, die dazu führen soll, dass danach eben nicht mehr so viele Verordnungen nötig sind!
Wenn ich jetzt beim Hausarzt nochmal 6KG bekomme, fallen wir dann außerhalb des Regelfalls, oder müssen wir dann erst noch das Budget des Orthopäden ausschöpfen?
Du hast dann insgesamt 18 Behandlungen beim Hausarzt bekommen, bist dann bei dem Hausarzt ausserhalb des Regefalles.

Die Verordnungen beim Orthopäden sind unabhängig von den Verordnungen des Hausarztes!

Dieses Prinzip nennt man in der praktischen Anwendung auch Ärztehopping, um Grenzen zu umgehen. :)
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob die Krankenkasse mitmacht, wenn die Diagnose bei Hausarzt und Orthopäde die gleiche ist.
In der Anfangszeit der Heilmittelverordnung gab es heftige Diskussionen darüber, ob nicht der Therapeut verpflichtet ist, diese "doppelten Anwendungen" zu überprüfen.

Deshalb würde ich dringend raten, nur eine Versorgungsmöglichkeit auszuwählen und dort um den "ausserhalb des Regelfalles" zu kämpfen.
Und an die REHA zu denken, die diese ganzen Schwierigkeiten ja eigentlich benden soll!

Gruss
Klaus
loup

Beitrag von loup »

Ist es möglich vom Hausarzt ein 4. Rezept (also die 3. Folgeverordnung) mit 6 Anwendungen für KGG zu bekommen, beim Schlüssel WS2c?
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Ist es möglich vom Hausarzt ein 4. Rezept (also die 3. Folgeverordnung) mit 6 Anwendungen für KGG zu bekommen, beim Schlüssel WS2c?
So ohne weiteres nicht.
Die Verordnung im Regelfall ist 3x 6 Behandlungen.
Dann folgt die Verordnung ausserhalb des Regelfalles oder eine Pause von 3 Monaten.
Andere Möglichkeit ist das Ärztehopping. :)

Gruss
Klaus
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