Hallo!
Ich hatte vor Monaten ein Beratungsgespräch bei der AOK. Der Mitarbeiter sagte mir, wenn man zur Reha war, kann man sich von den dortigen Ärzten ein besonderes Rezept ausstellen lassen, mit dem man 6 Monate (glaube ich) die Behandlung weiterführen kann, in seiner Heimat.
Mhh, ich weiss gar nicht mehr, wie sich das nannte und wollte Dr. Steffan vor meiner Abreise danach fragen.
Viele Grüsse!
Reha-Rezept
Hallo Fee,
Du meinst sicher eine "Verordnung einer ambulanten Folgeleistung bei muskuloskettalen Erkrankungen" (so heißt das). Diese Verordnung stellt die Reha Klinik aus und Dein Therapeut/In, so er die Kassenzulassung hat, kann diese dann in der verordneten Menge mit dem Versicherungsträger abrechnen. Auf dem Schein (ist ein DIN a 4 Bogen), steht dann auch die Anzahl der Behandlungen und wieviel pro Woche gemacht werden sollen. Innerhalb von 3 Monaten nach der Reha muß mit der Behandlung begonnen werden, sonst verliert diese ihre Gültigkeit.
Es verhält sich bei dieser Verordnung etwas anders, als bei einem Kassenrezept, da diese Behandlung nicht von der Krankenkasse, sondern von der LVA oder BFA bezahlt wird.
Schönes Wochenende
Gruß Evi
Du meinst sicher eine "Verordnung einer ambulanten Folgeleistung bei muskuloskettalen Erkrankungen" (so heißt das). Diese Verordnung stellt die Reha Klinik aus und Dein Therapeut/In, so er die Kassenzulassung hat, kann diese dann in der verordneten Menge mit dem Versicherungsträger abrechnen. Auf dem Schein (ist ein DIN a 4 Bogen), steht dann auch die Anzahl der Behandlungen und wieviel pro Woche gemacht werden sollen. Innerhalb von 3 Monaten nach der Reha muß mit der Behandlung begonnen werden, sonst verliert diese ihre Gültigkeit.
Es verhält sich bei dieser Verordnung etwas anders, als bei einem Kassenrezept, da diese Behandlung nicht von der Krankenkasse, sondern von der LVA oder BFA bezahlt wird.
Schönes Wochenende
Gruß Evi
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Fee24
Hallo Fee,
wenn eine Weiterbehandlung nötig ist, wird diese Verordnung wahrscheinlich am Ende der Reha ausgestellt, wenn Du keine bekommen solltest, würde ich den Arzt darauf ansprechen. Kannst ihm ja erzählen, daß Du Dich bei der Krankenkasse informiert hättest.
Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Erfolg bei Deiner Reha (meine Tochter war auch vor fast 2 Jahren da und es hat ihr sehr viel gebracht!).
Schönes Wochenende
Gruß Evi
wenn eine Weiterbehandlung nötig ist, wird diese Verordnung wahrscheinlich am Ende der Reha ausgestellt, wenn Du keine bekommen solltest, würde ich den Arzt darauf ansprechen. Kannst ihm ja erzählen, daß Du Dich bei der Krankenkasse informiert hättest.
Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Erfolg bei Deiner Reha (meine Tochter war auch vor fast 2 Jahren da und es hat ihr sehr viel gebracht!).
Schönes Wochenende
Gruß Evi
