Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
Antworten
Benutzeravatar
uhu
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 283
Registriert: Sa, 04.06.2005 - 11:26
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: OP 1993
Wohnort: in der Pampa

Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

Hallo,

trotz sehr viel Lesens habe ich eher eine grundlegende Ahnung als fundiertes Wissen. Daher möchte ich ganz konkret an die Erfahrenen fragen, wie das genau in der Praxis funktioniert.

Bisher hat sich kein Orthopäde getraut, Cobb-Winkel auf der Basis meines Röbi zu errechnen.
Demnächst gebe ich einem weiteren Orthopäden die Chance.

Mal angekommen er rechnet wirtlich mehr als 50° aus, was im Rahmen der Möglichkeit liegt, und ich ihn daraufhin auf eine Langzeitverordnung für Manuelle Therapie frage:
- Wer muß was wie beantragen?
- Wie lange dauert die Genehmigung?
- Wie lange gilt diese?
- Wie wird die Zuzahlung abgerechnet?
- Geht einmal die Woche? Oder muß häufiger? (wenn ich mal ein Rezept bekommen habe, haben wir immer einmal die Woche angesetzt und häufiger würden die mich wahrscheinlich auch gar nicht unterkriegen, da sie übervoll sind und eine endlose Warteliste vorweisen können).

Meine Physio-Praxis hat nicht einen einzigen Patient und kann daher nichts Produktives beitragen, da habe ich schon nachgefragt.

Besten Dank im Voraus.
uhu
Dongping
Newbie
Newbie
Beiträge: 9
Registriert: Mi, 09.08.2023 - 13:48
Geschlecht: weiblich

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Dongping »

Hallo Uhu,

Bei einem Cobb Winkel über 50 Grad brauchst du keinen Antrag mehr bei der Krankenkasse stellen.

Meine Orthopädin gibt unten im Rezept an "Skoliose Cobb Winkel über 50 Grad" dann öffnet sich automatisch die Möglichkeit mehr Behandlungen zu verschreiben.
Ich glaube bis zu 24 Einheiten pro Rezept sind möglich.
Und es gibt keine Begrenzung pro Quartal. Sobald das alte voll ist, kann ich mir ein neues Rezept holen.
Ab dem nächsten Rezept bekomme ich Doppelstunden.

Ich habe damals bei meiner Krankenkasse nachgefragt, die haben mir sehr gut weitergeholfen. (Barmer)

Viel Erfolg!
Guten Abend, Maria
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15047
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo uhu,

es gibt hier einen grundsätzlichen Thread zum Thema Langzeitverordnung, der im Dezember 2020 angefangen wurde:
http://www.skoliose-info-forum.de/viewt ... =6&t=32886
Dongping hat geschrieben:Meine Orthopädin gibt unten im Rezept an "Skoliose Cobb Winkel über 50 Grad" dann öffnet sich automatisch die Möglichkeit mehr Behandlungen zu verschreiben.
Das ist der "besondere Verordnungsbedarf", der zwar nicht genehmigt werden muss, aber trotzdem bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Rolle spielen kann. Dann muss der Arzt eine besondere Begründung erstellen, was dazu führen kann, dass solche Verordnungen ungern ausgestellt werden.
Dongping hat geschrieben:Ich glaube bis zu 24 Einheiten pro Rezept sind möglich.
Das ist zwar richtig, aber da die Rückseite nur 20 Zeilen für die Unterschriften enthält, sollten es aus praktischen Gründen max 20 Einheiten pro Verordnung sein. Standard ist 1-3x wöchentlich, also auch nur 1x in der Woche.

Gruß
Klaus
kuddelmuddel123
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 182
Registriert: Do, 19.11.2015 - 14:27
Geschlecht: weiblich

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo,

ich hatte auch schon Rezepte mit 24 Einheiten. Die Physiopraxis hat dann ein Unterschriftenblatt ergänzt - es muss also nicht auf 20 begrenzt werden.
Je mehr Einheiten auf einem Rezept sind, desto geringer ist die Zuzahlung (10€ + 10%).

Wenn man die Termine als Doppeleinheit machen will, dann muss das inzwischen wohl auf dem Rezept mit drauf stehen. Ich empfinde die 40 Minuten-Termine als sehr hilfreich. Dann bleibt ernsthaft Zeit, die Übungen konzentriert und mit Korrektur durch die Therapeutin zu machen. Der Zeitanteil für die Orga reduziert sich.
Ich habe meine Termine in größeren Abständen, mache jedoch täglich die Übungen zu Hause -Ausnahme: im Urlaub mach ich sie nicht.
--> hab grade entdeckt, dass es bei dir um manuelle Therapie geht und nicht um Schroth. Da weiß ich nicht, welcher Rhythmus und welche Dauer gut ist.

Formal muss ein Rezept innerhalb eines Quartals "abgearbeitet" sein. Daraus ergibt sich auch die maximal mögliche Anzahl von Einheiten auf dem Rezept. Bei 24 Stück steht dann 1-3 x pro Woche dabei. Rechnerisch müsste auch 1-2x möglich sein.
Praktisch läuft es bei mir so, dass ich je Einheit unterschreibe und die Praxis später Datümer dazu schreibt.

Ich habe bei weniger als 50 Grad eine Genehmigung der KK auf langfristige Verordnung von Physiotherapie.
Die habe ich bei der KK beantragt. Dazu hatte ich ein entsprechendes Schreiben meines Orthopäden + Kopie eines Rezepts und eine Bescheinigung meiner Physiotherapeutin.
In meinem Antrag habe ich begründet, warum ich diese langfristige Verordnung benötige. Dabei habe ich erläutert, warum meine Situation vergleichbar ist mit den Fällen, die auch ohne weitere Genehmigung dauerhaft Physio bekommen, und warum es zur Erhaltung meiner Arbeitsfähigkeit und meiner Teilhabe am normalen gesellschftlichrn Leben dient. Bisher hatte ich damit Erfolg. Die KK hat zwischen 1 und 1,5 Jahren jeweils die Genehmigung erteilt.
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15047
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo kuddelmuddel,
Die Physiopraxis hat dann ein Unterschriftenblatt ergänzt - es muss also nicht auf 20 begrenzt werden.
Ja, ich hatte deswegen auch von praktischen Gründen gesprochen, weil das ein bischen zusätzliche Arbeit bedeutet. :)
Ich habe bei weniger als 50 Grad eine Genehmigung der KK auf langfristige Verordnung von Physiotherapie.
Das ist die 2. Möglichkeit, die mit der Genehmigung der KK den Arzt sofort entlastet. So eine Verordnung habe ich auch schon länger.

Dazu habe ich hier aber schon öfter gelesen und auch von meinem Schmerztherapeuten bestätigen lassen, dass sich die KK wegen der Kosten zunehmend schwer tun. Angefangen hatte ich mit einem Diagnose Schlüssel auf der Verordnung. Dann vor ein paar Jahren wurde von der KK ein zweiter Diagnose Schlüssel für die Genehmigung zur Bedingung gemacht. Dieser Schlüssel bezieht sich auf chronische Schmerzen.
Insgesamt also der organisatorische Ausdruck einer komplexen Situation, die wie Du auch geschrieben hast, mit der Situation aus der Liste (z.Bsp. Skoliose > 50°) vergleichbar ist.
Die KK hat zwischen 1 und 1,5 Jahren jeweils die Genehmigung erteilt.
Nachdem bei mir der medizinsche Dienst eingeschaltet wurde, gab es Genehmigungen sogar für 3 Jahre.
Formal muss ein Rezept innerhalb eines Quartals "abgearbeitet" sein
Das bezieht sich nur auf die maximale Therapiefrequenz, also bei 1-3 x liegt man immer richtig, auch wenn man nur 1x in der Woche nutzt und damit ins nächste Quartal kommt. Davon unabhängig ist die Bedingung, dass man 1x im Quartal den Arzt aufsuchen sollte, insbesondere wenn man als chronisch krank gilt.

Das gilt natürlich für die beiden Möglichkeiten der Langfristverordnung.
hab grade entdeckt, dass es bei dir um manuelle Therapie geht und nicht um Schroth. Da weiß ich nicht, welcher Rhythmus und welche Dauer gut ist.
Es gilt das gleiche, wie bei der KG. Dazu zählen noch weitere sogenannte vorrangige Heilmittel und ergänzende Heilmittel, wie z. Bsp. Wärmebehandlung.

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
uhu
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 283
Registriert: Sa, 04.06.2005 - 11:26
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: OP 1993
Wohnort: in der Pampa

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

:danke: Euch allen!

@Klaus: Ich wollte den allgemeinen Thread mit meinen vielleicht zu speziellen Fragen nicht zumüllen. Falls Du jedoch meinst, das alles sei dort besser aufgehoben, kannst Du gerne fusionieren.

Ich finde die Variante ohne Arzt-Budget-Belastung symphatischer.

@Klaus: Du schreibst von quartalsweisen Arztbesuch. Wenn die Genehmigung bei der KK durch ist, braucht es dann jedes Quartal (= Anlaß des Quartalsbesuchs?) irgendein neues Stück Papier? Oder kann es auch ein anderer Arzt bspw. der HA sein?
Nur ich frage mich, was sollte ich dort (egal ob Ortho oder HA) jedes Quartal in punkto meiner Skoliose?
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15047
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo uhu,
@Klaus: Ich wollte den allgemeinen Thread mit meinen vielleicht zu speziellen Fragen nicht zumüllen. Falls Du jedoch meinst, das alles sei dort besser aufgehoben, kannst Du gerne fusionieren.
Nein, Du bist hier schon richtig, auch wenn es aufgrund des bislang fehlenden Winkels zu ausführlich wird.
Ich finde die Variante ohne Arzt-Budget-Belastung symphatischer.
Also eine Belastung des Budgets (seit einiger Zeit heißt das Richtgröße) findet auch bei dem "besonderen Verordnungsbedarf" grundsätzlich nicht statt. Es muss eben im Fall des Falles eine gesonderte Begründung erstellt werden.
Abgesehen davon, geht es nicht darum, was man besser findet und passt das möglicherweise mit dem entsprechenden Winkel an. So wirkt das im Augenblick auf mich, weil ohne konkreten Winkel eine solche Detail-Diskussion keinen Sinn macht.
Wenn es die Möglichkeit eines "besonderen Verordnungsbedarfs" gibt, ist das immer vorzuziehen !! Und darauf beziehe mich jetzt.
Mit Skoliose >50° wird die KK sowieso nur diese Lösung akzeptieren.

Das kann jeder Arzt machen. Allerdings wird das bei einem Hausarzt schwierig, weil der das geringste Budget bezüglicher orthopädischer Leistung hat. Das bedeutet, sein Budget/Richtgröße wird so überschritten, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sehr wahrscheinlich wird. Dann wird es schwierig mit der Begründung. Besser ist ein Orthopäde oder noch besser, ein Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Nur ich frage mich, was sollte ich dort (egal ob Ortho oder HA) jedes Quartal in punkto meiner Skoliose?
Grundsätzlich sollte ein Arzt den Patienten auch sehen bzw. sich ein Bild vom Zustand machen, wenn er eine neue Verordnung ausstellt. Bei Skoliose ist das sicherlich nur ein formeller Akt, der die Notwendigkeit einer solchen Verordnung erneut bestätigt.

Gruß
Klaus
Malve
Newbie
Newbie
Beiträge: 43
Registriert: Do, 17.01.2019 - 13:53
Geschlecht: weiblich
Diagnose: kongenitale Skoliose Block- und Keilwirbel BWS
1.OP 1972 Versteifung BWS mit Harringtondistraktionstab,
1980 Entfernung des Stabes.
vor OP BWS 105°,nach OP BWS 90°, LWS 30°
Therapie: keine, austherapiert

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Malve »

Hallo Uhu,

hast du schon mal geprüft, ob diese Regelung auch für uns Operierte gilt? Ich denke, durch die Physiotherapie soll einer möglichen Verschlechterung vorgebeugt werden. Das ist bei uns aber anders.

Gruß
Elisabeth
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15047
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo Malve,

daran hatte ich gar nicht gedacht.

in 6/2005 hatte uhu geschrieben:
uhu hat geschrieben:1993 OP (in Rostock) – alles gut gelaufen.........- Gradzahlen oder ähnliches kann ich Euch leider nicht anbieten (nach OP sollten es ca. 21° gewesen
uhu, ohne jetzt alle alten Posts durchzulesen, wie kommst Du jetzt auf einen vermuteten Winkel von >50°? Geht es bei Dir möglicherweise um Langzeitfolgen nach dieser OP?

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
uhu
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 283
Registriert: Sa, 04.06.2005 - 11:26
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: OP 1993
Wohnort: in der Pampa

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

@malve: Auf den Gedanken bin ich ehrlicherweise überhaupt nicht gekommen. Nicht mal ansatzweise! :eek:

@Klaus:
1. Meine Aussage stammt aus einem Posting von 2005 und hatte damals schon mit viele Fragenzeichen. In der Zwischenzeit habe ich alle Unterlagen aus der OP-Klinik mir schicken lassen. Wobei "alle" nach sehr viel klingt, es war aber eine magere Ausbeutung - quantitativ und qualitativ. (Es waren insgesamt nur vier A4-Zettel.) Keine Angaben zu irgendwas = zu Winkeln, zur Versteifungsstrecke, zu Material. Nix. Und wenn ich mein letztes Röbi von 2016 mit Internetangaben vergleiche, vergraben wir lieber die alte Erinnerung ganz tief wieder. Auch mein Spiegelbild erzählt eine andere Geschichte.
2. Danke für den Hinweis "Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin". Bisher dachte ich, daß diese nur in Kliniken jeglicher Coleur rumspringen, aber es gibt im Umkreis von mind. 45 und max. 52 km tatsächlich eine Handvoll niedergelassene. Hat mich echt erstaunt. Die sind jedenfalls notiert.


Dank Eurer Informationen fühle ich mich in diesem Punkt etwas besser vorbereitet. Und wenn der Ortho was ausrechnen kann, werde ich ihn auch diesbezüglich näher fragen.
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15047
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von Klaus »

Hallo uhu,
Dank Eurer Informationen fühle ich mich in diesem Punkt etwas besser vorbereitet.
Ich möchte betonen, dass es hier im Thread um die 2 Möglichkeiten einer Langzeitverordnung bei einer nicht operierten Skoliose geht. Zum Thema Operation kann ich nichts sagen, das ist auch nicht Schwerpunkt unseres Forums.

Wie das bei Deiner unklaren Situation zu bewerten ist, kann hier nicht abgeklärt werden.

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
uhu
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 283
Registriert: Sa, 04.06.2005 - 11:26
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: OP 1993
Wohnort: in der Pampa

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

Kurzer Zwischenstand:
Erster Termin beim für mich neuen Orthopäden war vielversprechend. Nächste Runde Ende Okt. - dann auch voraussichtlich mit konkreten Zahlen.
Die Röntgen-Schwester erzählte auf meine Nachfrage, daß sie Skoliosen im allgemeinen nicht so häufig haben und operierte mit meiner Langwierigkeit und Ausprägung eher selten.
ABER: Der Herr Doktor, im frühreren Leben Physiotherapeut, machte den Eindruck, die Herausforderung annehmen zu wollen.
Außerdem hörte er zu, fragte nach, ich fühle mich besser aufgehoben als bei allen anderen zuvor.

Weiterer Vorteil, den ich erst vor Ort gesehen habe: Am Schild stand neben Orthopäde auch Spezielle Schmerztherapie. Fand ich schon mal gut.
Benutzeravatar
uhu
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 283
Registriert: Sa, 04.06.2005 - 11:26
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: OP 1993
Wohnort: in der Pampa

Re: Langzeitverordnung – praktische Vorgehensweise

Beitrag von uhu »

Viele Monate später – weiterhin Schmerzen in LWS mit Durchbrechgefühl, ausstrahlend in hauptsächlich links Bein & Arm, Kopf- & Nackenschmerzen. Abhängig von vorangehenden Tätigkeiten bzw. Nichtbewegungen und Tagesform. In sich stark quantitativ und qualitativ variierend. Außer meiner Sicht ein Muskelüberlastungsproblem durch monotone Haltearbeit.

In der Zwischenzeit war ich ein weiteres Mal beim (Haus)Orthopäden.
Er hat tatsächlich einen Cobb-Winkel ausgerechnet: 42° sagte er, mit Befund stand 40° (Eutin kam innerhalb weniger Sekunden auf 45° - alles sehr ähnlich.)
Seine Ideen waren Buprenorphinpflaster, die heftigste Nebenwirkungen aber null Schmerzreduzierung brachten. (War ein Versuch.) Und die Idee eines stationären Krankenhausaufenthalts zur Schmerztherapie. Ich vermute, er meinte eine multimodale Schmerztherapie.
Außerdem schwadronierte er von einer (?) OP, ohne überhaupt eine Vorstellung von was wie wer wo und warum zu haben. Fazit war die Überweisung an die Uniklinik zwecks OP-Möglichkeiten, obwohl ich ihm gegenüber diese Möglichkeiten zu 99,99 % ausschloß. :nein:

Die Uniklinik machte überhaupt keine Therapievorschläge, faselte was OP-Möglichkeiten, bestand auf „Feindiagnostik“ (O-Ton) und Einschätzungen eines Skoliosezentrums. (Am Rande: Die „Feindiagnostik“ war ein handelsübliches LWS-CT.) Dann solle ich wieder kommen. Definitiv nicht. :nein:

Meinen Hausarzt habe ich schon vor einem Jahr nach einer orthopädischen Reha gefragt. Würgte er gleich, dass ich die eh nicht bekomme, weil ich die Skoliose schon so lange habe. Wenn würde er eine psychosomatische Reha empfehlen. :eek:
Sogar normale Physio-Rezepte waren für ihn nahezu unmöglich, denn wer weiß, was die Spezialisten vorschlagen und wenn er denn was falsches verordnet hat und die Rechtfertigung gegenüber der Krankenkasse … Bliblablubb.

Ich habe mich mit beiden Therapieformen intensiv beschäftigt und keine für mich als gewinnbringend eingestuft. Betonung liegt auf „für mich“. Für andere sind diese Therapie vielleicht Gold wert. Bitte nicht falsch verstehen.

Nun zu gestern:

Bei der körperlichen Untersuchung meinte Herr Thomson, daß ich (insgesamt) sehr beweglich und auch kräftemäßig gut dabei bin. Ja, ich mache regelmäßig Sport, genauer Rückensport, zu Hause. Sehr gut – unbedingt fortführen. Weil bei mir auf dem Stück zwischen Versteifungsende und S1 ein Bogen hauptsächlich in der Senkrechten entsteht, müssen das die Muskeln halten und ausgleichen, daher weitermachen!
Auch sonst alles was guttuend & konservativ heißt, fortsetzen, wie Manuelle Therapie. Gerne auch mit Krankengymnastik, um neue zusätzliche Übungen/Bewegungen zu erlernen (für Zuhause) für einen Ausbau des Muskelkräftigungsspektrums.
Eine orthopädische Reha ist eine gute Idee, befürwortet er sehr.
Das will er alles in seinen Bericht schreiben, damit die ahnungslosen Ärzte zu Hause wissen, was sie tun sollen.
Im Subtext meinte er vielleicht auch: „Machen Sie das aus Ihrer Sicht für Sie Richtige, Sie wissen eh am besten, was das im entsprechenden Moment ist!“ Recht hat er, sahen die bisherigen Weißkittel nicht so. „Anleitung“ kommt jetzt per Post.

Schroth wurde nicht ein einziges Mal erwähnt.

Gegen überbordende, hauptsächlich an Arbeitstagen, Schmerzen nehme ich Tramadol in Tropfenform. Fand er ganz gut. Uniklinik und Orthopäde fanden die gar nicht gut, ohne eine Alternative anzubieten. Mein Hausarzt verschreibt sie eher widerwillig und mit Diskussion jedes Mal.

Wir sprachen als Laaaaangzeitalternative auch über eine OP, die gegenüber der Jugend-OP um etliche Ebenen drastischer wäre: Ausbau des alten Implantates (wird theoretisch schon lange nicht mehr gebraucht), ggf. Aufdröselung der Versteifung, neues, deutlich längeres Versteifungsimplantat bis S1 und damit einer deutlichen Bewegungseinschränkung gegenüber jetzt und ob dann wirklich alles besser wird … nicht zu 100 % klar.
Das wollen wir beide weder jetzt noch in mittlerer Zukunft nicht.

Auch sonst sieht er kein OP-Anlaß: Kein Bandscheinvorfall, keine Verengung(en), kein außergewöhnlicher Verschleiß. Alles schick und stabil … naja im Rahmen meiner Wirbelsäulenmöglichkeiten. ;)


Schmackerl am Rande:
Auf der Rücktour hatte ich Aufenthalt in Lübeck und habe eine Runde durch und um das Holstentor gedreht. Nach meinem Gefühl sinken die Türme, besonders der rechte, minimal ausdauernd und anhaltend gen Boden. Das habe ich in der nahe gelegenen Touristeninfo nach zig Jahren mit Lübeck-Besuchen erstmalig genauer erfragt. Nee, keine Sorge – das Tor mit Türmen ist schief aber stabil. Die Neigungswinkel sind schon sehr lange stabil.
Ja, dachte ich mir, genau wie bei mir: Schief und stabil. :D
Antworten