Hallo Moni,
wie ich bereits geschrieben habe:
...hier der "langfristige Heilmittelbedarf" für unter 18-jährige mit einer Skoliose über 20 Grad. Dieser muss nicht genehmigt werden!
Vorraussetzung ist, dass auf der Heilmittelverordnung der sogenannte ICD-10 Code mit M41.0 oder M41.1 angegeben ist
Genauer gesagt, ICD-Code:
M41.0-
Idiopathische Skoliose beim Kind
M41.1-
Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen
Bei Deiner Tochter also M41.
1
Deine Diagnose
M41.
9 ist definiert als:
Skoliose, nicht näher bezeichnet
Deshalb gibt es hier möglicherweise auch keine automatische Genehmigung (vorgegebene Definition: besonderer Verordnungsbedarf) und Du musstest einen Antrag stellen, der für ein Jahr genehmigt wurde (vorgegebene Definition: langfristiger Heilmittelbedarf).
Das ist nicht mit "Physiotherapie außerhalb des Regelfalles" gleich zu setzen !!
Deine Tochter hat den Indikationsschlüssel WS 2
g bekommen. Das ist eine Kombinationstherapie mit verlängerter Behandlungsdauer pro Sitzung. Diese kann im
Normalfall nach 10 Behandlungseinheiten nicht fortgeführt werden, auch nicht "ausserhalb des Regelfalles". Möglicherweise war dieses der Ansatz, einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf zu stellen, wobei die Definitionen selbst bei den Kassen nicht immer ganz klar zu sein scheinen.
Mal sehen, was dann ab 1.10.2020 läuft, weil die Heilmittelrichtlinie zu diesem Zeitpunkt geändert werden soll. Eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" wird es dann u.a. nicht mehr geben, sodass wenigstens das nicht mehr zur Verwirrung führt.
Gruß
Klaus