Hallo,
ich hatte vor ca. 3 monaten einen antrag zur feststellung des behinderungsgrades gestellt.
habe nun einen bescheid erhalten, in welchem mir mitgeteilt wird, dass ich augrund "Schmersyndrom bei Wirbelsäulenerkrankung" einen GdB von 30 erhalte.
von meinem korsett ist da nirgends die rede, habe hier irgendwo mal gelesen, es gibt für ein korsett allein einen GdB von 50, zeitlich begrenzt. weiss allerdings nicht, ob dies generell der fall ist.
lohnt sich ein widerspruch?
viele grüsse
hexe