Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Infos zu weiteren WS-Deformitäten, die mit Skoliose zusammen oder alleine auftreten
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loffloff
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Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von loffloff »

Hallo,

zunächst ein Dankeschön an die Betreiber dieses Forums.

Frisch angemeldet bin ich - weil... ich suche wie alle nach Antworten - später kann ich vielleicht selbst welche geben.

Kurzer Abriss:

Bin männlich, aus dem Raum Stuttgart, auf die 50 zugehend.
Mit 13 Jahren Scheuermann, Rundrücken, 2 Jahre Korsett. Dann aus Korsett entlassen, weil Wachstum abgeschlossen, "das bleibt jetzt so wie es ist", verbessert werden konnte die Krümmung nicht, aber gestoppt/gebremst. Wie und was damals gemessen wurde weiß ich nicht (ich war 15...) aber ich erinnere grob den Satz beim Abschluss der Behandlung "im günstigsten Fall 50 Grad und damit kommen Sie wenigstens um die Bundeswehr herum - hier das Attest".

Dann ist über 30 Jahre nichts passiert (denkste...). Man hat mal "Rücken", geht zum Arzt, zieht blank, bekommt dann Massage, bissle Physio/Übungen, naja keine ernsthafte Diagnose, Verspannungen wegen des Rundrückens halt. Auf die Vorgeschichte wurde stets hingewiesen, aber nie wurde von Orthopäden ein Röntgenbild gemacht.

Vor 2 Jahren dann massive Verspannung/Ziehen von Nacken über Schulter...Arm bis in die Finger rechte Seite (Seit dem bis heute Daumen+Zeigefinger rechts pelzig-taub). Hausarzt, Massage, Osteo. Die Osteo hat dann in die HWS "reingefühlt", muss was mit c3-c5 sein. Im Herbst dann die Frage von der Osteo, ob es einen Befund gibt - dann könnte man zielgerichtet arbeiten. Daraufhin begonnen mir einen Weg zu suchen. Überweisungen vom Hausarzt für MRT HWS und wegen langjähriger leichter Schmerzen dann auch LWS. Hernien, Foramenstenosen in HWS, Nervenkanäle z.T. bis auf 2...2,5mm. Erklärt die Symptome. Dh. es war wohl ein Bandscheibenvorfall in der HWS, aber kein Austritt/Prolaps sondern Verschiebung o.ä. - Soweit mal zu den Folgen. Aber noch unklar, wie denn nun der Weg ist, die Ursache, die Therapie usw.

Durch Zufall dann auf die Praxis in Leonberg gestossen. Erster Termin im Jan 2022. Bäääm. Hyperkyphose Stagnara 95 Grad, entsprechend Hyperlordosen in HWS und LWS. Aufrichtung dringend erforderlich. Eindeutige OP-Indikation. Konservativen Weg eingeschlagen, Schroth+Reha sowie Kyphosenrumpforthese.

... nun ...

Orthese von tk abgelehnt, ist nicht im Leistungskatalog enthalten. Für erwachsene das Rahmenstützkorsett. Die Orthese mit der besseren Aufrichtung ist den Menschen im Wachstum vorbehalten. Widerspruchsverfahren, Medizinischer Dienst ohne persönliche Vorstellung bleibt bei Rahmenstützkorsett, Widerspruch aufrecht erhalten, Brief noch geschickt warum benötigt, dann von oberster Ebene der tk weiterhin abgelehnt, klagefähiger Bescheid. Klage eingereicht im Herbst vergangenen Jahres, Unterlagen eingereicht, Begründung geschrieben, ärztliche Stellungnahme. Verhandlung im Dez22, Argumentation tk: Rahmenstützkorsett wird angeboten, Kyphosenrumpforthese wird nicht bezahlt da keine Studien o.ä. über Wirkung/bessere Wirkung vorliegen. Richter: "es ist ja nicht so, dass die Krankenkasse gar nichts anbietet, probieren Sie das Rahmenstützkorsett doch mal aus" und "naja wenn man hier liest 'dingende OP-Indikation' dann ist ja sowieso die Frage, inwiefern eine Orthese...", räumte aber Verständnis für meine Entscheidung gegen die OP ein, abschließend dann "sehe schlechte Chancen Ihnen das zusprechen zu können. Sie können die Klage aufrechterhalten, aber dann muss mit Gutachten etc. bestätigt werden, dass die aufgeführten drohenden gesundheitlichen Konsequenzen bei Ihnen tatsächlich eintreten würden und es geht frühestens in einem 3/4 Jahr weiter - das hier war ein erster klärender Termin".
Auf Nachfrage: das Rahmenstützkorsett durch eigene Zuzahlung upzugraden sei nicht möglich, da die Kyphosenrumpforthese schlichtweg gar nicht unterstützt und dafür geleistet wird.

Dann hab ich einen Termin mit dem Orthesenbauer gemacht, zur Einordnung der Situation bzw. welche Möglichkeiten ich nun habe. Er war verwundert, dass die tk so vehement ablehnt, auch den Weg der Zuzahlung nicht gangbar sieht. Er war sich nicht sicher, ob er nicht doch im vergangenen halben Jahr Orthesen für Erwachsene angefertigt hätte, und dann wäre die Haltung der Krankenkasse in meinem Fall verwunderlich.

So, mir ist klar, dass die Befunde überall bissle unterschiedlich sind, dennoch geht es für die meisten im Großen und Ganzen um die gleiche Sache geht. Insofern frage ich in die Runde nach den Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit:

- ist das total typisch und der einzige Weg ist es komplett mit Anwahl und Gutachten über 1...2...3 Jahre vor Gericht durchzuziehen? (mit dem Risiko, dass das Ergebnis gleich bleibt)

- ist es vielleicht wirklich sonderbar und es gibt Beispiele mit dieser Krankenkasse, wo man nicht so weit gehen musste?

- soweit ich verstanden habe ist der medizinische Dienst ein Dienstleister/Firma, auf den die Krankenkassen zugreifern. Wenn ich die Krankenkasse wechseln würde, dann hängt der Erfolg davon ab, dass a) die Krankenkasse wohlwollender mit sowas umgeht und b) dass ich möglicherweise vom gleichen Medizinischen Dienst bewertet werde aber aus irgendeinem Grund beim zweiten Anlauf eine andere Bewertung erhalte, also gewagte Idee mit wenig Chancen auf Erfolg?

Danke für eure Rückmeldungen und Gruß aus Stuttgart.
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Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Klaus »

Hallo loffloff,

willkommen im Forum.
Er war verwundert, dass die tk so vehement ablehnt, auch den Weg der Zuzahlung nicht gangbar sieht. Er war sich nicht sicher, ob er nicht doch im vergangenen halben Jahr Orthesen für Erwachsene angefertigt hätte, und dann wäre die Haltung der Krankenkasse in meinem Fall verwunderlich.
War das Rahmouni?
Zum Thema Rahmenstützkorsett solltest Du mal die Suchfunktion des Forums nutzen. Da gibt es viele Ergebnisse. z.Bsp. am 18.5.2020 von der Userin luma (Thema Schmerzkorsett):
..........dort wurde mir gesagt, dass das Korsett aus abrechnungstechnischen Gründen bei der Kasse als Rahmenstützkorsett eingereicht wird. Die Kassen würden wohl ein Cheneau Korsett bei Erwachsenen sofort ablehnen mit der Begründung es sei nur im Wachtum eine Korrektur der Skoliose möglich. Mit der Bezeichnung Rahmenstützkorsett würden die Kassen eher einer Kostenübernahme zusagen.
Offensichtlich gab oder gibt es Möglichkeiten, die man vielleicht nicht so offen diskutieren sollte. ;)
Was hat denn Dr. von Richthofen zu der Ablehnung gesagt?

Gruß
Klaus
loffloff
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von loffloff »

Ja, Rahmouni.
Ich war gestern abend schlichtweg damit überfordert nach welchem Suchbegriff ich jetzt verwenden und wie ich bei der Suche am besten vorgehen soll...
Der konkrete Hinweis auf den von dir genannten Beitrag ist da sicher hilfreich, danke!

Die Ärztin war 'not amused'. Die dringende OP-Indikation hätte anders ausgelegt werden können und sollen (so war´s zumindest angedacht, und nicht vielleicht sogar Contra die Orthese), hätte wohl beinahe den Richter angerufen, meinte, dass der Fehler war ohne Anwalt dort hinzugehen, will sich künftig als Zeugin laden lassen, und vielleicht ließe sich für die Zukunft mit einer Kasse ein Präzedenzfall schaffen. Studien kann sie nicht durchführen, aber es gäbe zahlreiche positive Beispiele, die die Wirkung der Orthese untermauern - der Richter hatte hier sogar mal das Wort 'spekulativ' fallen lassen.

Ob ein Anwalt bereits beim ersten Termin das Blatt deutlich in die andere Richtung hätte wenden können, ob man da bereits einen Entscheid für mich positiv erwirken und einen langwierigen Abnutzungskampfe vermeiden hätte können, ob für die Ärztin wirklich die Zeit hat und künftig als Zeugin auftreten kann - das sind Vorhaben und Fragen.

Für mich gibt´s im Moment nur folgende Wege:
1) komplett selbst zahlen -> + schnell / - teuer bei Anschaffung und Reparatur
2) Klage nicht zurückziehen, weiterkämpfen -> + wenn Zuspruch, dann "günstig" / - nervenaufreibend, zeitaufwendig, Orthese dann erst in ... Jahren da, Risiko des negativen Ausgangs, und dann wegen Anwalts- und Gutachterkosten sogar teurer als 1)
3) Kasse wechseln, hoffen auf eine andere Einschätzung -> Aufwand ich nur mäßig hoch, Verfügbarkeit der Orthese wäre dann auch nur mäßig lang, die Chancen auf besseren Ausgang aber auch nur mäßig gut - kann ich eigentlich gar nicht einschätzen.
korsettuli
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von korsettuli »

Hi loffloff,
es ist schlimm mit den Krankenkassen. Meine Rückenproblemen waren und sind ähnlich. Ich „durfte“ damals auch nicht zur Bundeswehr.
Vor gut 5. Jahren hatte ich das gleiche Problem mit meiner Continentalen KV. Ich hatte eine Verordnung für eine korrigierende Rumpfothese nach Gipsabdruck. Meine KV erklärte mir ebenfalls, das ich keinen Anspruch darauf hätte. 3x habe Widerspruch erhoben. 2x mit diesem tollen medizinischen Dienst telefoniert. Dabei habe ich herausgefunden das der eine Winkelangaben in der Verordnung lesen will. Mein damaliger Orthopäde hatte davon keine Ahnung und sowas nicht reingeschrieben und dies auch nicht bei den Röntgenaufnahmen ermitteln lassen. Bei MRT Aufnahmen kann man das nicht so richtig vermessen. Dann habe selbst beim Röntgenologen nachgefragt. Die Antwort kam sehr schnell, 61 Grad nach Cobb.
Dies habe ich dann dem medizinischen Dienst mitgeteilt. Die Bewilligung kam postwendend.
Seit einigen Jahren gilt eine Hyperkyphose mit mehr als 60 Grad nach Cobb auch bei älteren Menschen für die KV als behandlungsbedürftig und es kann auch zur Schmerzlinderung und Korrektur so eine aufwändige Rumpforthese übernommen werden.
Scheinbar hat Deine KV diesen Deinen Anspruch nicht kennen wollen. Der Richter auch nicht.
Berate Dich mit einem Anwalt. Hier im Forum gibt es Mitglieder die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und sicherlich noch detaillierteres Wissen diesbezüglich haben. Gib nicht auf. So eine korrigierende Rumpforthese kann auch bei älteren Menschen wirken und Schmerzen lindern.
Gruß aus dem Rheinland
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eric
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von eric »

Mir ging es vor vielen Jahren ähnlich, aber der med. Dienst hat mich zumindest persönlich gesehen und ich konnte die Sache entsprechend darstellen.
Darauf würde ich auf alle Fälle bestehen, und deshalb auch die Klage aufrecht erhalten, bzw. das Urteil anfechten.
Bei Ramouni bist du auf alle Fälle richtig.
Hat du einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Bist du berufstätig? Evtl. kann man den Richter auf der Schiene umstimmen, dass die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt.
Die Orthesen wirken auf alle Fälle - und die OP läuft nicht weg.
Gruß Eric
korsettuli
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von korsettuli »

Hi loffloff,
noch ein Nachtrag: Nimm Dir einen Fachanwalt für Medizinrecht.

@Klaus: Du kennst Dich besser damit aus wo es steht. Wo kann man das mit der Behandlungwürdigkeit von Hyperkyphose >60 Grad nachlesen und begründen?

Gruß aus dem Rheinland
Korsettuli
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loffloff
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von loffloff »

Hallo
zunächst mal danke die Rückmeldungen. Allein, dass man sich die Zeit nimmt und den Bericht eines anderen liest und mit einer Antwort sich zu eigen macht ist ein großes Dankeschön wert.

Einige der Rückmeldungen, die ich auch außerhalb des Forums bekommen habe, bauen darauf auf, dass der medizinische Dienst nur das zu lesen bekommen haben könnte, was die Kasse tatsächlich durchgereicht hat. Ich habe nochmal nachgeschlagen im "Sozialmedizinischen Gutachten" des Medizinischen Dienstes: dort sind die vorliegenden Unterlage aufgeführt: 1) Widerspruchschreiben des Versicherten 2) Ärztliche Verordnung - eine korrigierende Kyphosenrumpforthese mod. nach Rahmouni als Schmerzkorsett Dr v. Richthofen 3) Fachärztlicher Befundbericht Dr v. Richthofen 4) Kostenvoranschlag ...
Der Befundbericht (3) liegt mir vor, darin geschrieben "schwere Scheuermannkyphose, welche zunehmend schmerzhaft ist", "Hyperkyphose von 95° nach Stagnara", "beginnende Keilwirbelbildung", usw. - im Dokument mangelt es nicht an Beschreibung und Begründung der Maßnahme, und so wie es aussieht lag dieses Dokument dem Medizinischen Dienst vor!

Ja ich bin voll berufstätig. Einen SchWerbehindertenausweis habe ich nicht. Den Hinweis hat mir ein Bekannter gegeben das mal prüfen zu lassen. In dem Kontext bin ich nun in den VdK eingetreten - vielleicht erfahre ich dort allgemein und speziell auch für dieses Thema einige Infos und Unterstützung.
Gemäß meinem regulären Renteneintrittsalter liegen noch ca. 18 Jahre Arbeitszeit vor mir. Dass hier ein verfrühter Renteneintritt droht, die begonnenen Maßnahmen wie Physiotherapie und Reha ihren Therapiezweck verfehlen, wenn ich die Aufrichtung durch die spezielle Orthese nicht erfahre - das ist alles in der Begündung zur Klage auf 3 Seiten festgehalten, und wurde von einem Freund, der Anwalt ist aber nicht im Sozialrecht, als sachlich und sehr treffend formiliert bezeichnet. Der Richter ging darauf insofern auch ein, als dass er - wie oben geschrieben - die Bewertung durch einen Gutachter für erforderlich hält, der im Falle der Aufrechterhaltung der Klage feststellen müsste, dass die angedrohten Auswirkungen auch wirklich eintreffen würden.

Grundsätzlich sieht der medizinische Dienst und die Krankenkasse auch die Behandlungswürdigkeit - aber eben nur durch das Rahmenstützkorsett.

Vielen Dank für die ermutigenden Worte bezüglich der Wirksamkeit der Orthese. Ich bin davon überzeugt, dass ich sie brauche und die Verschlimmerung verzögert, vielleicht die Uhr sogar wieder etwas zurückdreht - auch wenn das Tragen selbst wahrscheinlich kein Zuckerschlecken ist.
Fraglich ist für mich wirklich nur der Weg.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht, und der Anwalt kostet auch nicht wenig Geld. Den vollen Betrag für die Orthese zahlen zu müssen wäre für den Geldbeutel schmerzhaft, wäre es nur ein mittlerer 3-stelliger Betrag dann wäre das eine andere Sache...

In 3 Monaten komm ich von der ersten Reha in Bad Sobernheim zurück. Es würde sowieso eher Sinn machen die Orthese danach anzugehen. Ebenso lang dauert auch ein Kassenwechsel. Ich könnte nach der Reha die Orthese bei einer anderen Kasse beantragen. Die Prozedur würde ich schon kennen, die Briefe bräuchte ich nur umgestalten, und ggf. die die Ärztin beim Wort nehmen und mich als ihren Präzedenzfall anbieten. Vielleicht frag ich sie selbst nochmal.

Hat jemand Erfahrung mit der Beantragung so einer Orthese in Bezug auf einen Kassenwechsel gemacht?
Hat jemand Erfahrung im vergangenen Jahr konkret mit der AOK gemacht?
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Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Klaus »

Hallo loffloff,
Ja, Rahmouni.
Dann wundert es mich ein bischen, dass dort gesagt wurde:
"Er war sich nicht sicher, ob er nicht doch im vergangenen halben Jahr Orthesen für Erwachsene angefertigt hätte"
Offenbar kommt es mir nur so vor, als ob dort viele solcher Korsetts angefertigt werden.
Ich war gestern abend schlichtweg damit überfordert nach welchem Suchbegriff ich jetzt verwenden und wie ich bei der Suche am besten vorgehen soll...
Ok. Ganz oben rechts in die Suche "Rahmenstützkorsett" eingeben. Dann findest Du auch mein Beispiel mit Luma unter "Re: Schmerzkorsett, Prüfung durch MDK". Für Dich wäre nur interessant, wie das mit der Abrechnung mit einem Chenau Korsett bei einem Korsettbauer (nicht Rahmouni) damals gehandhabt wurde.
Ich möchte es mal so formulieren, in der Physiotherapie ist man ja heute gottseidank fast schon so weit, dass man dem Therapeuten überlassen kann, wie er therapiert. Wenn das im Kostenrahmen bleibt, ist das ja ok. Wenn nicht, muss man zuzahlen.
korsettuli hat geschrieben:@Klaus: Du kennst Dich besser damit aus wo es steht. Wo kann man das mit der Behandlungwürdigkeit von Hyperkyphose >60 Grad nachlesen und begründen?
Ich kenne das nur für Heilmittel, wie z.Bsp KG und nicht für Hilfsmittel wie dem Korsett bzw. einem speziellen Korsett.

Zur TK kann ich nur sagen, dass ich bislang wenig zu Ablehnungen eines Erwachsenen-Korsett hier im Forum gelesen habe, zumal ein solches Korsett in der Regel von einem Spezialisten verordnet wird, der die notwendige sehr gute Begründung kennen sollte.

Aus eigener Erfahrung mit der TK (langfristige Heilmittelverordnung) weiß ich, dass das Thema Schmerzen bislang eine große Rolle gespielt hat. Ist das denn in die Begründung eingegangen?

Gruß
Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Max60 »

Hallo loffloff,

auch ich kann bestätigen, dass die TK bei entsprechenden Angaben (bei mir Hyperkyphose 61°) und Begründungen schon dreimal sehr schnell das Rahmouni-Korsett genehmigt hat. Das gleiche gilt für den langfristigen Heilmittelbedarf.

Lediglich bei der 2. Verlängerung des Rehasports hat sich die TK quergestellt. Aber ich kann damit leben, diesen halt selbst zu bezahlen.

Grüße Max
Und plötzlich weißt du: Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen. Meister Eckhart
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Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Klaus »

OFFTOPIC

Hallo Max,
Das gleiche gilt für den langfristigen Heilmittelbedarf.

Lediglich bei der 2. Verlängerung des Rehasports hat sich die TK quergestellt. Aber ich kann damit leben, diesen halt selbst zu bezahlen.
Ist der REHA-Sport für Dich so etwas ähnliches wie Fitness-Training?

Gruß
Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von janvi »

> Lediglich bei der 2. Verlängerung des Rehasports hat sich die TK quergestellt.

Das war bei mir auch, seitenlange Widersprüche haben nichts geholfen. Der Tipp kam dann von der TK selbst, daß sie überhaupt nur auf Widersprüche von den verordnenden Ärzten eingehen dürfen. Fr. Dr. von R. hat die Sache dann mit einem Kommentar "kann die Übungen nicht selbstständig durchführen" vom Tisch gewischt. Ich hatte 50 KG Termine im Wasser und das leuchtet natürlich jedem ein daß das zuhause nicht alleine geht. Das Bad wurde leider bei Corona geschlossen. Auch die Taucherausbildung der Feuerwehr, Wasserball, Polizeisport ist alles ausgefallen. Die KG war wegen Mindestabstand und verminderter Teilnehmeranzahl nicht mehr rentabel so daß ich dort nicht weiter machen konnte. Alternativen in angemessener Entfernung und ohne Wasser waren so Bescheiden, daß ich zwischenzeitlich zwei Semester auf eigene Kosten im Wasser bezahlt habe. Zwischenzeitlich bin ich Studiomitglied geworden und bereue das auch ohne Wasser nicht. Das Rezept ist jetzt leider verfallen und die TK musste nix zahlen.

Und ja, bei mir kann man das zwischenzeitlich als Fitness Training bezeichnen da es nach meiner letzten ambulanten Reha im ZAR Bad Cannstatt
wieder steil aufwärts ging. Ich war dort der einzige mit Korsett und es hat etwas gebraucht bis sich die Therapeuten und Ärzte dort mit abgefunden haben. Jetzt kann ich aber wieder alles normal machen und das ist gut so weshalb ich auch beim Fitness jetzt richtig Gas gebe. Die Fortschritte sind natürlich lang nicht mehr so krass wie im ZAR Gerätetraining nach einem halben Jahr Bettlägrigkeit bis zum Dekubitus.
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Max60 »

OFFTOPIC

Hallo Klaus
Klaus hat geschrieben: Fr, 20.01.2023 - 17:13 Ist der REHA-Sport für Dich so etwas ähnliches wie Fitness-Training?

Gruß
Klaus
Mindestens :ja: .

Die meisten meiner bisherigen Übungsleiter stellen das Programm auf die "Fitness" der Teilnehmenden ein. Und da wir eine ziemlich fitte Truppe sind, sind die Übungen auch mal sehr fordernd. Andererseits achten die Leiter auch auf Beschwerden jedes einzelnen und bieten dann auch abgeschwächte Alternativen oder andere Unterstützung an. Und das ganze bei laufender Kontrolle des Übungsablaufs und (ganz wichtig!) der Körperhaltung. So habe ich rundum meine Muskeln aufbauen können und zusammen mit meiner KG-Behandlung einiges der verkürzten Strukturen verbessern können.

Grüße Max
Und plötzlich weißt du: Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen. Meister Eckhart
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Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Klaus »

Hallo loffloff,

sorry, ich hatte Deinen Beitrag von Mittwoch 22:45 Uhr überlesen. Die Schmerzen sind im Befundbericht zwar aufgeführt, aber als "schwere Scheuermannkyphose, welche zunehmend schmerzhaft ist".
Das hört sich so, als ob man nur weitere Schmerzen verhindern müsse, was durch ein Stützkorsett evtl. auch möglich ist.
Ist auch eine mögliche OP erwähnt worden, die sicherlich viel teurer ist.
Den vollen Betrag für die Orthese zahlen zu müssen wäre für den Geldbeutel schmerzhaft, wäre es nur ein mittlerer 3-stelliger Betrag dann wäre das eine andere Sache...
Gibt es denn keine Möglichkeit, das Rahmenstützkorsett als Kyphoserumpforthese mit Zuzahlung zu sehen? :)

Bezüglich des evtl. Wechsels Deiner Krankenkasse habe ich die Diskussion über die Physiotherapie angestossen, weil das ja neben dem Korsett auch eine wichtige Sache ist. Abgesehen davon, dass bei Deinen 95° Hyperkyphose sowieso beliebig viele Therapieeinheiten möglich sind, kann auch ein gezieltes symmetrisches Muskeltraining eine große Rolle spielen. Ob das nun tatsächlich guter REHA Sport ist, so wie ihn Max beschrieben hat oder ein gezieltes Fitness-Training im Studio, es gibt bei der TK ein Bonusprogramm.
In 3 Monaten komm ich von der ersten Reha in Bad Sobernheim zurück.
Da wirst Du sehen, inwieweit Schroth KG Deine Beschwerden beeinflussen kann und ob ein Korsett in welcher Art zu empfehlen ist. Den Thread zum "Schmerzkorsett, Prüfung durch MDK" hast Du gelesen? Die Frage ist, wie das aktuell im MVZ geregelt ist.
Während meiner REHA hat es einen Mann mit 90° gegeben, der 10° korrigieren konnte. Möglicherweise reicht das bei Dir, um die aktuellen Beschwerden los zu werden. Die haben bei Dir ja erst vor 2 Jahren begonnen.

Gruß
Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Eisenbahner »

Ich hab mit der AOK Baden Württemberg sehr gute Erfahrungen gemacht.
Das Korsett wurde ohne wenn und aber genehmigt
loffloff
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von loffloff »

Hallo,

nun bin ich ein paar Tage abgetaucht gewesen und hab mir heute den Thread angesehen.
Max60 berichtet, dass er bereits 3x Rahmouni Orthesen bei geringerem Winkel von der gleichen KK wo wir sind genehmigt bekommen hat. Gut, dass es bei dir klappt, aber es stellt mich natülich vor das Rätsel, warum bei mir der Karren im Graben gelandet ist. Ich kann mir hier nur vorstellen, dass der Vorgang bei Max60 nun schon einige Jahre so läuft, die erste bewilligte Orthese gleichzeitig eine Art Eingeständnis der Notwendigkeit bedeutet, und man das von KK-Seite nun schwerlich zurückziehen kann. Du bist quasi "Bestandskunde". Das wäre dann vielleicht der Unterschied.
Oder aber irgendeine Formulierung in der Diagnose o.ä. hat nicht gepasst, und daher wird bei mir die Notwendigkeit nicht erkannt.
Und was meine Vermutung ist: das ändert sich auch nicht. Man hat sich da ein Urteil gebildet, musste dies nun schon vor dem Sozialgericht vertreten - da wird nun keiner plötzlich "zurückziehen" und sagen "Haha, war nur Spaß Herr [ich], wir haben die Briefchen von Frau v.R. einfach nochmal gelesen und jetzt bekommen Sie die Orthese". Folglich - ich werde mit der TK hier nie mehr weiterkommen. Das ich mein Schluss aus der aktuellen Situation.

Eisenbahner berichtet von positivem Verlauf bei AOK. Das stellt natürlich keinen Garant für meinen Fall dar, aber es wäre immerhin eine Chance. Darf man wissen, ob die erste Verordnung der Rahmouni-Orthese im vergangenen Jahr war, oder schon länger zurückliegt?

Nun - wir sind kurz vor Monatswechsel. Wenn wir kündigen sind wir bei der neuen Krankenkasse ab Mai - 2 Wochen zuvor komme ich von der Reha wieder. Das würde zeitlich für einen Neustart mit dem Orthesnthema passen...
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Klaus
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Re: Ablehnung Kyphosenrumpforthese durch Krankenkasse

Beitrag von Klaus »

Hallo loffloff,

weder bei Max noch bei Eisenbahner wurde gesagt, wann genau bzw. ob erst kürzlich ein "Rahmouni Korsett" genehmigt wurde. Immerhin musste ja ein Mitarbeiter überlegen, ob in den letzten 6 Monaten ein Erwachsenen Korsett gebaut wurde!
Ich gehe mal davon aus, dass beide ein korrigierendes Korsett meinen. Da könnte ich auch sagen, dass die AOK bei den Physiotherapeuten einen schlechten Ruf hat, was aber tatsächlich vor längerer Zeit mal festgestellt wurde.
Oder aber irgendeine Formulierung in der Diagnose o.ä. hat nicht gepasst, und daher wird bei mir die Notwendigkeit nicht erkannt.
Dazu hatte ich das Thema Schmerzen angesprochen, was mit "zunehmend" evtl. nicht eindeutig ist. Dazu meine Bewilligung des langfristigen Hilfsmittelbedarfs durch die TK mit dem Hinweis auf zwei ICD-10 Codes, nämlich M40.0 und R52.1 (chronische Schmerzkrankheit).
Klaus hat geschrieben:Gibt es denn keine Möglichkeit, das Rahmenstützkorsett als Kyphoserumpforthese mit Zuzahlung zu sehen? :)
Das hast Du gelesen? Ich schreibe Dir eine kurze PN dazu.

Überlege Dir genau, ob Du die Krankenkasse wirklich wechseln möchtest.

Gruß
Klaus
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