Verschlimmerungsantrag

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steffi60
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Verschlimmerungsantrag

Beitrag von steffi60 »

Ich möchte einen Verschlimmerungsantrag stellen. Habe 30% und möchte auf 50 % kommen.Kyphose 72° u Skoliose 13°.
Wer hat Erfahrung damit. Habe ich eine Chance?
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minimine
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von minimine »

Hallo Steffi,

hier die Tabelle: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/2 ... enschaeden
Nur wegen der Kyphose wird das also schwer.
LG
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von steffi60 »

Danke, habe aber viele Einschränkungen,
Kann mich schlecht aufrichten. Versteifung der Bws, Schmerzen, Osteoporose, Osteochondrose usw.
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Kaffeetrinker
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Kaffeetrinker »

Wird wohl verdammt schwer bis aussichtslos, wenn die anderen Dinge schwerwiegend sind könntest Glück haben.
Mir gehts ja auch "bescheiden" und mehr wie 30GdB ist nicht drin, wenn du noch was psychisches hast dürfte es leicht sein auf die 50 zu kommen.
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Silas »

Es geht bei der Erteilung eines GdB NICHT in erster Linie um die Diagnose, sondern um die dadurch verursachten Einschränkungen.

Die Anhaltspunkte bilden nur den Rahmen zur Orientierung.

Dadurch erklärt sich auch, warum manche mit einer sehr starken Verkrümmung, aber ohne Einschränkungen sich mit z.B. 20% begnügen müssen, andere aber mit einer moderaten Verkrümmung und starken Beeinträchtigungen z.B. 80% bekommen.

Bitte achte darauf, bei Deinem Antrag nicht die Diagnosen als Fakten herunterzubeten, sondern detailliert zu beschreiben, wie Dich Deine Behinderungen im Alltag beeinträchtigen.
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von ---M--- »

ich habe auch Knick-Füße. Dafür habe ich 10 od. 20Gdb bekommen. Für die Kyphose auch 40. Insgesamt dann 50.

Wenn Du irgendwo am Körper eine (auch wenn es nur kleinere) Behinderung hast, dann solltest Du diese mit Diagnose eines Arztes auch einreichen.
Viele Menschen haben auch wegen psychischen Belastungen/Störungen mehr GdB bekommen.

Viel Erfolg!
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Ricky »

Hi,
die einzelne Grade werden aber nicht addiert, sondern die schlimmste Einschränkung zählt. Logisch können mehrere verschiedene Erkrankungen mehr einschränken bzw. sich bedingen.
Wie lange ist denn Dein Erstantrag her. Mittlerweile kann es nämlich vorkommen, dass man nach einem Verschlimmerungsantrag schlechter da steht als zuvor. Wenn Du zB noch vor ganz vielen Jahren bei einer Entfernung der Gebärmutter einen ziemlich hohen GDB angerechnet bekamst und nun wegen zB einem krummen Rücken einen Verschlimmerungsantrag stellst, streichen sie Dir die erste Anrechnung, denn diese Einschränkung wurde deutlich nach unten korrigiert...
Ich hatte zB wegen einer anderen chronischen Erkrankung schon GDB 30, dann habe ich wg. der Kyphose einen neuen Antrag gestellt. Blöderweise wurde ich kurz davor operiert und lt operierenden Arzt wurde mein Zustand deswegen besser (wenn auch nur kurzzeitig, da wiederkehrend)...schwupps haben sie mich auf 10 runter und wg. der Kyphose auf GDB 30 gesetzt...
Ich würde Dir auch dringend empfehlen Deine ganze Einschränkungen zusätzlich ausführlich aufzuschreiben, auch hierin kann man psychische Belastungen erwähnen.
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Silas
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Silas »

Die Darstellung von Ricky ist so nicht richtig.

Es stimmt zwar, dass bei mehreren Behinderungen keine Summe im Sinne einer einfachen Addition errechnet wird.

Keinesfalls ist es aber so, dass nur die gravierendste Behinderung zählt.

Aus den verschiedenen Behinderungen wird ein "Gesamt-Behinderung" ermittelt, d.h. die Auswirkungen der Behinderungen werden als Gesamtbild betrachtet.
Dabei gibt es einigen Ermessensspielraum, eine reine Addition ist ausdrücklich nicht zulässig.

In den meisten Fällen bedeutet das, dass der Gesamt-GdB niedriger ausfällt als die Summe der Einzel-GdB.
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Ricky »

...ja, so in etwa meinte ich das mit dem das sie sich gegenseitig bedingen und dann natürlich doch berücksichtigt werden. Wie Du sagst, kommt es auf die gesamte Einschränkungen an.
steffi60
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von steffi60 »

Danke für eure Antworten, hat mir geholfen etwas Unterstützung zu haben.
Ich werde auf jeden Fall den Antrag stellen. Damals, als ich 30% bekam stand drin, dass diese für immer sind, deshalb können sie doch nicht reduziert werden? Bin auch im Alltag sehr eingeschränkt, arbeite bewusst nur 50%, weil ich mehr nicht schaffe. Nach der Arbeit habe ich solche Schmerzen, dass ich nicht mehr in die Gänge komme und mich ziemlich lange ausruhen muss.
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Ricky »

Doch, kann angepasst werden. Mein GDB 30 wg Ersterkrankung wurde auf 10 reduziert und dann wg. der Hypokyphose bekam ich zum Glück wiederum GDB 30 anerkannt.
Manche bekommen einen Grad nur für eine begrenzte Zeit anerkannt zB während/nach einer Krebserkrankung. Wenn man dann als geheilt gilt (fünf Jahre) entfallen sie wieder.Und genauso werden andere Krankheiten angepasst, da sich die Medizin auch weiterentwickelt und was einstmal eine wirkliche Behinderung darstellt kann jetzt oftmals mit Hilfsmittel oder bessere Behandlungsmethoden ausgeglichen werden.
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Kaffeetrinker »

Da wo es drin steht dass es für immer ist--Zusatz "dauerhafte Einbuße der Beweglichkeit" kann nix mehr gerüttelt werden.
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Ricky »

solche Bemerkung sind fester Bestandteil der Einstufung oder findet man dies eher im Vermerk eines Arztes - nicht des Gutachters?

Ich kenne ausschließlich GDB unbegrenzt oder eben auf ...Jahre begrenzt.
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Lady S »

Kaffeetrinker hat geschrieben:Da wo es drin steht dass es für immer ist--Zusatz "dauerhafte Einbuße der Beweglichkeit" kann nix mehr gerüttelt werden.
Das ist ja interessant! Hast Du dafür eine Quelle? Ich konnte auf die Schelle nichts dazu finden.
Grüsse, Lady S
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Kaffeetrinker »

Hab da wohl was verpeilt ^^

Also mein GDB ist unbegrenzt und mit dem Zusatz dauerhaften Einbusse der Beweglichkeit.

Ich denke bei Skoliose und Hyperkyphose kann auch in ein paar Jahren nix mehr dran gerüttelt werden, anders als bei Krankheiten mit Heilungsverlauf.

http://versorgung.lkbh.net/vafr/vvbw/fe ... bg.html#t1
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von minimine »

Hallo Kaffeetrinker,
Also mein GDB ist unbegrenzt und mit dem Zusatz dauerhaften Einbusse der Beweglichkeit.
so ein Zusatz, also z.B. dauerhafte Einbuße der Beweglichkeit, ist aber wichtig, um auch den Steuerfreibetrag zu erhalten, alleine ein GdB von 30 würde dafür nicht ausreichen.

Mein GdB ist auch dauerhaft, allerdings steht schon im Bescheid, dass man bei einer Verbesserung der Situation verpflichtet ist, dies zu melden. Ich denke also schon, dass ein Verschlechterungsantrag auch mal nach Hinten gehen kann, wenn man evtl. einen nicht so großzügigen Sachbearbeiter erwischt oder ganz einfach die Einbußen zwischenzeitlich anders gesehen werden.
Daher würde ich das nur machen, wenn wirklich eine gravierende Verschlechterung vorhanden ist und das auch mit dem behandelnden Arzt (der dann ja auch seine Einschätzung mitteilen muss) zuerst besprechen.
LG
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Ricky »

Hi,
ich habe diese steuerliche Vergünstigung auch ohne diesen speziellen ^^ Zusatzvermerk bekommen. Bei meinem Bescheid GDB 30 steht nicht mal dauerhaft drin, sondern einfach nur die Zahl und "Funktionsbeeinträchtigung". Aber vielleicht hat das die gleiche Aussagekraft.
Den Freibetrag habe ich mir beim Finanzamt eintragen lassen.
Und wie gesagt, manchmal verbockt es sogar der Arzt mit dem Schreiben, das einen eher unterstüten sollte. Ich habe mit ihm nie darüber gesprochen, aber ich bin mir sicher, es täte ihm leid.
Daraus habe ich für mich beschlossen, dass ich vor meinem nächsten Verschlimmerungsantrag mit den jeweiligen Fachärzten reden werde.
Aber jetzt muss ich erstmal über meine Probezeit kommen...
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von minimine »

Hallo Ricky,

dann muss bei dir irgendwo etwas von dauerhafter Bewegungseinschränkung stehen.
Den Pauschbetrag gibt es nur bei so einem Zusatz, siehe § 33b ESTG
(2) Die Pauschbeträge erhalten
1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
(3) 1Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. 2Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung

von 25 und 30 310 Euro
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