ich habe schon mal berichtet, dass ich um den Schwerbehindertenausweis gekämpft habe.
Das Versorgungsamt wollte mir lediglich 30 geben. Dies sah ich und meine behandelten Ärzte als viel zu gerin an.
Da meine BWS von T7 - T12 Versteift ist.
Dann habe ich Klage erhoben und wurde vom Gericht aus zum Gutachter geschickt. Der auch der auffassung war, das mit mindesens
50 zustehen muss.
Daraufhin lehnte das Versorgungsamt es wieder ab. und schliesslich musste das Gericht entscheiden.
Ich entschied mich dafür, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann. Also ohne das ich dabei sein muss.
Ausserdem muss das LAnd BAWÜ die aussergerichtlichen kosten an mich erstatten.
Entscheidungsgründe: (werde dies verkürzen)
In den Medizinischen Grundsätzen steht jemandem, der einen großen Teil der WS versteift hat einen GDB von 50 - 70 zu.
Wenn man davon ausgeht, dass bei der aus sieben Halswirbel, zwölf Brustwirbel, fünf Lendewirbel dem Kreuz- uund Steißbein bestehenden Wirbelsäule, die Versteifung von sechs Wirbeln ( auch der BWS ) jedenfalls einen großen Teil der WS betrifft und daher ein Teil-GdB von 50 gerechtfertigt ist.
Weiß jemand von euch, wie es weiter geht? bekomme ich nun vom Versorgungsamt einfach Post oder wie läuft das?
ES LOHNT SICH MANCHMAL DOCH ZU KÄMPFEN!!!
Gruss
Dani





