DRV-/Refa-Klassifizierung: leichte Arbeit

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uhu
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DRV-/Refa-Klassifizierung: leichte Arbeit

Beitrag von uhu »

Hallo,

bei der DRV steht als Definition: "Als leichte Arbeit werden Tätigkeiten bezeichnet wie Handhaben leichter Werkstücke und Handwerkszeuge, Tragen von weniger als 10 Kilogramm, Bedienen leichtgehender Steuerhebel und Kontroller oder ähnlicher mechanisch wirkender Einrichtungen und lang dauerndes Stehen oder ständiges Umhergehen (bei Dauerbelastung)."
So richtig viel kann ich mir nicht darunter vorstellen.
Hat/Weiß jemand weitere (offizielle) Beispiele für leichte Arbeit?

Besten Dank im Voraus.
uhu
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Raven
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Re: DRV-/Refa-Klassifizierung: leichte Arbeit

Beitrag von Raven »

Hi uhu,

was mich an der Definition wundert: Auf Körperhaltungen - außer Gehen, Stehen - wird gar nicht eingegangen? (Gerade die wären ja bei einer operativ versteiften Skoliose kritisch.
Online werden diese aber genannt, hast du diese evl. übersehen?
https://www.deutsche-rentenversicherung ... 14366#lvl3
Ebenso:
"Belastende Körperhaltungen (Zwangshaltungen, Haltearbeit) erhöhen die Arbeitsschwere um eine Stufe."
Zu Zwangshaltungen:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... 17762#lvl3

Und:
Körperhaltungen gebückt, liegend, kniend zählen zu schwer:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... 14388#lvl3

Nach den Definitionen müsste z.B. die meiste Büroarbeit unter leichte Arbeit fallen, sofern nicht z.B. häufig schwere Akten gehoben werden oder Zusatztätigkeiten wie Putzen oder Gäste bewirten (habe in kleinen Betrieben schon gesehen, dass dies der Bürokraft zufällt) hinzukommen.
bei der DRV steht als Definition: "Als leichte Arbeit werden Tätigkeiten bezeichnet wie Handhaben leichter Werkstücke und Handwerkszeuge, Tragen von weniger als 10 Kilogramm, Bedienen leichtgehender Steuerhebel und Kontroller oder ähnlicher mechanisch wirkender Einrichtungen und lang dauerndes Stehen oder ständiges Umhergehen (bei Dauerbelastung)."
So richtig viel kann ich mir nicht darunter vorstellen.
Zur Vorstellung: Meine Arbeit wäre nach dieser Definition sicherlich eine leichte Arbeit: ich arbeite am Computer, kann wechselnd sitzend und stehend arbeiten, muss nicht mehr als meine Arbeitstasche mit Laptop zwischen Räumen und Gebäuden tragen können (weniger als 10 kg), bediene da Computerarbeit "leichtgängige Steuerhebel und Kontroller" (= Tastatur, Maus), "leichte Werkstücke und Handwerkszeuge" (z.B. Büromaterial, Schere, kleine Werkzeuge wie Lötkolben und Zange) oder direkt als solche zu benennende "Steuerhebel und Kontroller" (bei mir betrifft das den Kontrollraum einer technischen Anlage).
Wahrscheinlich wäre nach der Definition "leichte Arbeit" auch jene eines Bus- oder Straßenbahnfahrers, Fließbandarbeiters oder eines Kassierers? Hierbei sehe ich das Sitzen mit nur seltenen Pausen zu festgelegten Zeiten zwar unter den Bedingungen einer versteiften Skoliose klar als Zwangshaltung, die Definition für Zwangshaltung ist aber (leider) eine andere, siehe oben (wenn für die Arbeitstätigkeit nötige Körperhaltung als Zwangshaltung empfunden wird, und das argumentativ für etwas gebraucht wird, würde ich dennoch versuchen darzulegen, weshalb für mich persönlich Sitzen unter Bedingungen wie Personenbeförderung, Fließbandarbeit oder Kassieren eine Zwangshaltung ist).

Viele Grüße
Raven
Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
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uhu
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Re: DRV-/Refa-Klassifizierung: leichte Arbeit

Beitrag von uhu »

Hallo Raven,

danke für Deine Ausführungen.
Das zum Sitzen nichts dasteht, finde ich auch verwunderlich.
Und 10 kg sind für mich nicht leicht und schon gar nicht bei ständigem Umhergehen. (Ab 3 bis 4 kg gebe ich generell auf bzw. bemühe einen Kollegen. (Bspw. holt er immer das A3-Papier. Ein A4-Papier-Paket nehme ich mal mit.))

Beim VdK http://vdk.de/cms/mime/3231D1350896528.pdf habe ich gefunden:
Bestimmung von Dauer oder Umfang von Arbeiten
Ständig: mehr als 90% der Arbeitszeit
Überwiegend: 51 bis 90% der Arbeitszeit
Teilweise: ca. 10% der Arbeitszeit
Häufig: 51 bis 90% der Arbeitszeit
Gelegentlich: bis zu 5 % der Arbeitszeit


=> damit kann man was anfangen. Die Definition von der DRV ist ausbaufähig.

Gruß uhu
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Raven
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Re: DRV-/Refa-Klassifizierung: leichte Arbeit

Beitrag von Raven »

uhu hat geschrieben: So, 14.04.2019 - 12:45 Hallo Raven,

danke für Deine Ausführungen.
Das zum Sitzen nichts dasteht, finde ich auch verwunderlich.
Und 10 kg sind für mich nicht leicht und schon gar nicht bei ständigem Umhergehen. (Ab 3 bis 4 kg gebe ich generell auf bzw. bemühe einen Kollegen. (Bspw. holt er immer das A3-Papier. Ein A4-Papier-Paket nehme ich mal mit.))
Sitzen: Ich vermute, dass wieder einmal Sitzen nicht als anstrengend angesehen wird, nur das Aufwenden von Kraft beim Heben und Tragen als Anstrengung gilt. (So mir auch mehrmals begegnet: Warum ich denn Probleme mit dem Sitzen hätte, wo ich's doch nur am Rücken hätte. Ich habe sowas gar schon von Ärzten gehört.)

Bei mir ist es genauso: 10 kg kann ich wuchten (!), alles über ca. 5 kg ist bei mir schwer und wird vermieden. Zur Verdeutlichung: Ich packe meine Arbeitstasche so minimal, dass möglichst 3 kg nicht überschritten werden, und habe mir z.B. extra zwei Laptop-Netzteile, zwei Laptop-Mäuse, zwei Laptop-Akkus gekauft, um je einen Satz davon am Arbeitsplatz und zu Hause lassen zu können (Hintergrund in dem Fall: Laptop wird im Büro und für Homeoffice benutzt und wird in meinem Beruf typischerweise selbst gekauft).
Ebenso kommt es auf die Position, aus der gehoben werden muss, an: einen 5-kg-Gegenstand auf dem Tisch zu versetzen geht besser, als 5 kg unter einem Schreibtisch oder mit gestreckten Armen von einem Regal zu heben oder den Gegenstand vom Boden auf Brusthöhe zu heben und ihn dabei noch zu rotieren (z.B. einen Koffer vom Boden auf den Tisch bekommen).

Wie häufig musst du im Beruf so schwer heben? Sieht es keiner ein und du musst dir deine Rechte "erkämpfen"?
(Bei mir betraf schwer heben bislang nur "Randtätigkeiten", also Einzelfälle, bei denen es nie Probleme mit Kollegen/Vorgesetzten gab. Beispiele:
- In einem Unternehmen wurde freitags immer Essen aus einem Lokal rübergeholt, "Mannschaftsverpflegung" in Kantinentöpfen. Jeder sollte reihum mithelfen. Einmal gesagt, weshalb ich das nicht kann, und gut war's.
- Gelegentlich sowas wie: Besprechung, zu wenig Stühle da, ich soll mir einen Stuhl von einem hohen Stuhlstapel herunterheben, aber kann das nicht. Beamer (Projektor) kaputt und Kollege drückt mir erstmal einen Schlüssel in die Hand mit den Worten, ich soll mir ersatzweise den aus einem anderen Raum holen. Man hat mir immer geholfen, wenn ich gesagt habe, warum das nicht geht.
- Reisen. Manchmal schwierig, dabei nicht mehr als 5 kg heben zu müssen. Ich nehme daher niemals Handgepäck - das müsste ich bei der Kontrolle am Flughafen aufs Band heben, schaffe ich nicht sicher* -, und bei anderem muss ich dann doch mal "die Zähne zusammenbeißen" wenn gerade keiner helfen kann (z.B.: nachts, Bahnhof, Aufzüge defekt, mit schwerem Koffer von zweiwöchigem Auslandsaufenthalt unterwegs...).)

*nicht sicher: die Gefahr ist dabei relativ groß, dass mir der Koffer runterfällt (evl. auf die Füße...) oder ich mir etwas verreiße

Viele Grüße
Raven
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