Forumstreffen Herbst 2003 - Neues aus Duderstadt

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sloopy
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Forumstreffen Herbst 2003 - Neues aus Duderstadt

Beitrag von sloopy »

Hallo,

nachdem ich ja beim letzten Telefongespräch mit dem Jugendgästehaus-Leiter abgemacht hatte, dass wir unser Forumstreffen auf November verschieben, damit keine Stornokosten auf uns zukommen, flatterte am Samstag ein Brief aus Duderstadt ins Haus. Der Text lautete in etwa: "Laut telefonischer Absprache berechnen wir Ihnen für die Stornierung ihrer Buchung 17.-19.10.2003 55% vom Buchungspreis... bla bla bla..." Als Grundlage nehmen die 20 Personen á 2 Nächte.

Sechshundertirgendwas Euro wollen die von mir haben. "Laut telefonischer Absprache"- ich glaub ich spinne!!! :aerger: Ne, ne, ich werd denen jetzt auch nur noch schriftlich antworten und mitteilen, dass ich zu keiner Zeit verbindlich 20 Personen für diesen Zeitraum gebucht habe. Für die geführten Telefonate habe ich einen Zeugen, der meine Aussagen bestätigen kann. Ich habe definitiv keine Buchung bestätigt, hab weder was zugesagt noch unterschrieben.

Da werden wir ja mal sehen, wer Recht behält. Ich zahl doch nicht solche Unsummen für irgendwas, was ich nie gebucht hab. Tzz..... das ist noch nicht ausgestanden!

Wütenden Gruß, sloopy :motz:
Zuletzt geändert von sloopy am Mo, 24.11.2003 - 16:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Toni
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Beitrag von Toni »

Hallo Sloopy
Das fechten wir Durch!
Ich bin ja kein Jurist, aber soviel ist klar:
Nicht DU sondern WIR haben uns erkundigt.
Du warst nur Auftragnehmerin von UNS.
WIR sind ein Forum- also KEIN eingetragener Verein (e.V.) also auch keine juristische Person die belangt werden könnte.
Weder DU noch sonst jemand von UNS hat irgend etwas unterschrieben!

DIR kann nicht das Veranstalter-Risiko aufgehängt werden, da Du Dich nur freundlicherweise dafür zur Verfügung gestellt hast organisatorische Aufgaben der Vorbereitung für UNS zu übernehmen.

Die haben Dir (Uns) ihre Geschäftsbedingungen nicht klar von vorneherein mitgeteilt, sondern sind mit der Stornogebür in dieser Höhe erst gekommen, als Du für UNS wegen mangelnder Teilnahme absagen musstest.

DIR wurde mündlich mitgeteilt, daß bei einer Verschiebung KEINE Stornogebühr erhoben wird!

Nach meinem Rechtsempfinden ist die Rechtslage eigentlich klar.
Verweigere DIE ZAHLUNG! Die haben KEINE Chance!
Notfalls brauchen WIR einen Rechtsbeistand.
Hast Du einen Rechtsschutz?
Sonst werde ich mich mal anwaltlich in dieser Sache beraten lassen.
Gruß Toni
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sloopy
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Beitrag von sloopy »

Hallo Toni,

vielen Dank für deine Antwort!

Ich bin auch der Meinung, dass die mir gar nichts können. Schließlich hab ich ja den Termin erst mal für die Personenzahl 20 nur angefragt- telefonisch abgemacht war, dass ich die Unterkunft erst buche, wenn die genaue Personenzahl feststeht. Ich denke, die können mir gar nichts, weil sie nichts schriftliches von mir haben. Keine Unterschrift und auch sonst nichts. Ich hab ja noch nicht mal deren Schreiben an mich mit den 20 Personen in irgendeiner Art und Weise bestätigt. Trotzdem regen die mich auf- durch Sätze wie "Laut telefonischer Absprache berechnen wir Stornogebühren...." Darüber gab es nie eine telefonische Absprache, weil nur die Rede davon war, den Termin zu verschieben und das ohne Stornogebühren!!!

Bezahlen werd ich denen nichts- ich werd die Rechnung von Samstag schriftlich beantworten und mitteilen, dass ich nicht bereit bin, den Betrag zu zahlen, weil ich die Personenzahl nie gebucht habe. Nein, Rechtsschutz hab ich nicht- ich denke (hoffe) aber, dass die sich in die Ruhe geben, wenn ich denen das schriftlich mitgeteilt habe- telefonisch mach ich mit denen nichts mehr.

Gruß, sloopy
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

Sloopy,

das ist wirklich :boese: :aerger: :motz: :wall: :zunge: :stupid: :schimpf: !

Ich verreise über das Wochenende (im Auftrag eines Vereins) und musste für zwei Personen buchen. Ich habe das per Fax gemacht, weil am Telefon niemand abgehoben hat. Heute kam ein Fax mit der Bitte, die Reservierung zu bestätigen!!! So was kennen die in Duderstadt wohl nicht?!

Es ist üblich so, dass schriftliche Buchungen verbindlich werden, ich habe schon öfter im Auftrag des Vereins in einer JH übernachtet.

Kennst du wenigstens jemanden, der Anwalt ist, den du fragen könntest? Notfalls formulieren wir gemeinsam ein Schreiben.

Hast du dich schon auf den Seiten der DJH umgeschaut, wie es da mit telefonischen Absprachen ist?

Liebe Grüße,
Dalia
Ich kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben. (Bertolt Brecht)
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Beitrag von Dalia »

Sorry, ich nochmal.
sloopy hat geschrieben:Ich hab ja noch nicht mal deren Schreiben an mich mit den 20 Personen in irgendeiner Art und Weise bestätigt.
Stand in dem Schreiben eine Bitte um Bestätigung? Wenn ja, sitzt du am längeren Hebel.

Das ist doch Abzocke, was die da machen!

Dalia
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Beitrag von netkitty »

Auszug aus der Webseite des DJH
5. Buchungsanfrage
Die Buchungsanfrage ist eine unverbindliche Anfrage an die jeweilige Jugendherberge. Eine direkte Buchung und Reservierung findet hier nicht statt. Im Anschluss an die Buchungsanfrage nimmt die Jugendherberge direkten Kontakt mit dem Anfragenden auf.
6. Änderungen und Stornierungen
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollen alle Änderungen und Stornierungen immer über das DJH-RIS vorgenommen werden. Eine Stornierungsmöglichkeit besteht unter Angabe der Buchungsnummer direkt unter www.djh-ris.de. Im Fall der Nichtanreise ohne gültige Stornierung können Ausfallgebühren anfallen. Hier gelten die Bestimmungen zu "Absagen" in den Benutzungsbedingungen des DJH.
Weiterhin habe ich auf dieser Seite:
http://www.jugendherberge.de/html/agb_i ... ngsbed.jsp
folgenden Satz gefunden:
Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich.
Damit dürfte der Fall wohl klar sein.
Nix Schriftliches -> kein Anspruch.
Die ticken ja wohl nicht richtig :boese:
Mach dir keine Sorgen Sloopy, das kriegen wir gemeinsam durch.
Grüsse
Nicole
[size=100][i]Ever tried. Ever failed.
No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]
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sloopy
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Beitrag von sloopy »

netkitty hat geschrieben:
Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich.
Damit dürfte der Fall wohl klar sein.
Nix Schriftliches -> kein Anspruch.
Naja, wie man's nimmt- die haben mir ja (als Reaktion auf meine telefonische Anfrage) eine schriftliche Zusage geschickt. Darin steht folgendes:

"Sehr geehrte Frau xxxx,
wir beziehen uns auf unser Telefonat und bestätigen Ihnen Ihre Buchung gern wie folgt: ..."

Telefonisch war abgesprochen, dass er mir die Bestätigung so zuschickt und ich dann aber Zeit habe, um ihm die endgültige Personenzahl mitzuteilen. Als ich dieses Schreiben bekam, hab ich noch mal angerufen und klar gestellt, dass ich die 20 Personen ja noch nicht fest gebucht hab und der Mann sagte mir: "Ja, es bleibt so, wie wir das am Telefon besprochen haben- sie teilen mir kurz vorher die genaue Personenzahl mit. Die 20 ist eine Höchstgrenze, die ich erst mal geblockt habe."


@Dalia: Nein, einen Anwalt kenn ich zufällig nicht.

Gruß, sloopy
Spila
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Beitrag von Spila »

Hallo Sloopy

Ich kenn mich nicht im Deutschen Recht aus, aber das Schweizerische ist wahrscheinlich in den Grundsätzen gleich.

1. Zustandekommen eines Vertrages:
Ein Vertrag kommt durch eine zweiseitige übereinstimmende Willensäusserung zu stande (mündlich oder schriftlich), hier kann wohl nicht von übereinstimmend die Rede sein!

2. Nutzen aus etwas..
Wer einen Nutzen aus einer Behauptung ziehen will, muss dies beweisen. Die haben ja keinen Beweis, dass du bei ihnen gebucht hättest!.

Das ist so das grundsätzliche des CH-Vertrags-Rechts, was dies anbelangt.

Die können dir also nichts anhaben!

Gruss
Theres
... that's life, but we've got only one, so let's make the best out of it!
frasu
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Beitrag von frasu »

Also, so wie ich mich im deutschen Recht auskenne, kann ein Vertrag sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden, wobei letzteres natürlich einfacher zu beweisen ist.
Aber mündliche Absprachen gelten trotzdem und wenn ihr nichts fest zugesagt habt (keine Zahlung, keine mindestpersonenanzahl etc.) können die euch eigentlich da nichts großartig anhaben.
Was den e.v. betrifft, wäre das eigentlich günstiger, da nur in einem e.v. nur das Vereinsvermögen haftet, sonst glaube ich (bin mir nicht sicher) auch das Privatvermögen.
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