Hallo zusammen
So wie ich das bis jetzt im Forum gelesen haben, scheint das Gesundheitssystem in Deutschland ganz anders organisiert zu sein als in der Schweiz. Das interessiert mich! Kann mir jemand grob erklären, welche Aufgaben die bfa hat (wirklich nur grob, wenn ich es genauer wissen möchte, kann ich mich ja immer noch bei den Fachpersonen erkundigen). Ich möchte keine Diskussion auslösen, ich finde es nur interessant, wie unterschiedlich dies gelöst wird.
Also so sieht das in der Schweiz aus:
Die Krankenkassen bezahlen alles was eine Krankheit ist, die Prämien sind nicht vom Einkommen abhängig, sondern Kopfprämien. Es gibt nur private Krankenkassen (der Markt sollte eigentlich spielen). Neben der Grundversicherung (obligatorisch) kann man diverse Zusatzversicherungen abschliessen (Halbprivat/Privat, usw.).
Die Unfallversicherung muss man, wenn man nicht arbeitet selbst bei einer Versicherung abschliessen, sie bezahlt alles, was ein Unfall ist. Wenn man arbeitet, ist man über den Arbeitgeber versichert (Nicht-Berufs-Unfall-Versicherung), die Prämien werden vom Lohn abgezogen.
Die Altersvorsorge:In der Schweiz haben wir ein 3-Säulen-System.
Staatliche Vorsorge:
Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen hier ein, wenn man pesnioniert wird, bekommt man eine Rente (Solidarsystem).
Berufliche Vorsorge:
In die berufliche Vorsorge bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu etwa gleichen Teilen ein. Die Gelder werden dann von der Pensionskasse verwaltet und im Alter ausbezahlt (alles auf einmal oder Renten). Ein Teil der Prämien ist nicht für das Alterssparen sondern für Tod und Invalidität (das bezahlt man schon unter 25, Altersvorsorge erst ab 25).
Private Vorsorge
Diverse Versicherungen und Anlagesparen (Fonds, etc.)
Invalidenversicherung (IV):
Sie bezahlt Invaliden-Renten bei arbeitsunfähigkeit und unterstützt Behinderte (Sonderschulung, spezielle Geräte etc.). IV-Prämien werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt, die Kinder, Ehepartner usw. sind automatisch mitversichert.
Aufgaben der bfa?
http://www.bfa.de
Genauer kann Dir das aber bestimmt bluecat erklären, die ist ja quasi in der Branche (naja, fast: Arbeistamt
).
so weit ich informiert bin übernimmt die BfA Rehabilitationskosten zum Zwecke des Erhalts der Arbeitsfähigkeit.Die BfA ist der Dienstleister im Bereich der sozialen Sicherheit. Als Rentenversicherungsträger der Angestellten ist sie seit 1913 direkter Partner von derzeit rund 30 Millionen Versicherten und Rentnern sowie 1,5 Millionen Arbeitgebern. Hauptaufgabe ist die Berechnung und Zahlung von Renten und die Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation. Daneben betreut sie die Versicherten in sämtlichen Themen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Genauer kann Dir das aber bestimmt bluecat erklären, die ist ja quasi in der Branche (naja, fast: Arbeistamt
Re: Aufgaben der bfa?
Überschneidungen was die Zuständigkeit der Zahlungen betrifft gibt es bei der Rehabilitation mit der BfA und LVA. Der Beitrag ist einkommensabhängig. Es gibt die gesetzlichen Krankenkassen die keine Gewinne erwirtschaften und deren gesetzlich vorgeschriebenes Ziel die Erhaltung der Gesundheit der Versicherten ist. Sie arbeiten nach dem Solidaritätsprinzip.Spila hat geschrieben: Die Krankenkassen bezahlen alles was eine Krankheit ist, die Prämien sind nicht vom Einkommen abhängig, sondern Kopfprämien. Es gibt nur private Krankenkassen (der Markt sollte eigentlich spielen). Neben der Grundversicherung (obligatorisch) kann man diverse Zusatzversicherungen abschliessen (Halbprivat/Privat, usw.).
Ab einer bestimmten Einkommensgrenze ist man entweder auf freiwilliger Basis gesetzlich versichert, privat versichert oder garnicht versichert. Die privaten Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen deren Ziel es ist Gewinne zu erwirtschaften.
Der Weg zurück in die gesetzliche Krenkenkasse ist nach dem Ausstieg in eine private Krankenkasse nur noch möglich, wenn das Einkommen wieder unter die Grenze der freiwilligen Versicherung fällt.
Der Weg zurück in die gesetzlichen Krankenkassen wird erschwert, um Missbrauch zu vermeiden, da ein Solidarprinzip ja immer darauf basiert, daß Gesunde für Kranke und Besserverdienende für Ärmere bezahlen.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Unfallversicherung. Die Beitragshöhe richtet sich für den Arbeitgeber nach der Unfallzahl pro Kopf in seinem Betrieb. Wer nicht arbeitet für den ist eine Unfallversicherung nicht obligatorisch. Jeder kann eine private Unfallversicherung abschließen. Die aus Unfällen entstehenden Behandlungskosten werden von den Krankenkassen bzw. BfA oder LVA getragen. Im Falle eines Arbeitsunfalles trägt die Unfallversicherung des Arbeitgebers die Kosten, vorausgesetzt die Sicherheitsbestimmungen wurden Lückenlos eingehalten.Spila hat geschrieben: Die Unfallversicherung muss man, wenn man nicht arbeitet selbst bei einer Versicherung abschliessen, sie bezahlt alles, was ein Unfall ist. Wenn man arbeitet, ist man über den Arbeitgeber versichert (Nicht-Berufs-Unfall-Versicherung), die Prämien werden vom Lohn abgezogen.
Keine staatliche Rente (wer keine Rentenansprüche und kein Vermögen hat bekommt Sozialhilfe). Die Rente errechnet sich aus den während des Arbeitslebens gezahlten Rentenbeiträgen, die zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt werden.Spila hat geschrieben:Die Altersvorsorge:In der Schweiz haben wir ein 3-Säulen-System.
Staatliche Vorsorge:
Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen hier ein, wenn man pesnioniert wird, bekommt man eine Rente (Solidarsystem).
Berufliche Vorsorge:
In die berufliche Vorsorge bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu etwa gleichen Teilen ein. Die Gelder werden dann von der Pensionskasse verwaltet und im Alter ausbezahlt (alles auf einmal oder Renten). Ein Teil der Prämien ist nicht für das Alterssparen sondern für Tod und Invalidität (das bezahlt man schon unter 25, Altersvorsorge erst ab 25).
Die Renten werden jeweils aus den Renetnbeiträgen der derzeit arbeitenden und einzahlenden Bevölkerung finanziert.
Viele größere Firmen bieteten ihren Arbeitnehmern zusätzlich noch eine Pensionskasse an.
Wegen zu geringer Geburtenrate und Arbeitslosigkeit werden die aus den Rentenbeiträgen finanzierten Renten zunehmend unsicherer.
Das Schweizer-Drei-Säulensystem gilt daher als Vorbild für Deutschland, mit der Riesterrente soll ein ähnlcihes System eingeführt werden.
DitoSpila hat geschrieben: Private Vorsorge
Diverse Versicherungen und Anlagesparen (Fonds, etc.)
Es gibt private Arbeitsunfähigkeitsversicherungen. Bei Arbeitsunfähigkeit kann die Rente vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Abzüge sind sehr groß.Spila hat geschrieben: Invalidenversicherung (IV):
Sie bezahlt Invaliden-Renten bei arbeitsunfähigkeit und unterstützt Behinderte (Sonderschulung, spezielle Geräte etc.). IV-Prämien werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt, die Kinder, Ehepartner usw. sind automatisch mitversichert.
Die Pflege von Pflegebedürftigen wird urch die Pflegeversicherung finanziert. Arbeitnehmer und Arbietgeber zahlen jeweils gleiche Teile hierzu ein.
Wir haben also 5 durch Steuern finanzierte gesetzlöiche Versicherungen:
Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden jeweils zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Unfallversicherung vom Arbeitgeber allein.
Sozialhilfeempfänger sind nicht in Krankenkassen versichert. Ihre Behandlungen werden (glaube ich) durch die Sozialhilfe getragen.
Kinder und nicht arbeitende Ehefrauen können in den gesetzlichen Krankenkassen Familienversichert werden. In der Gesetzlichen Krankenkasse müssen hierzu keine gesonderten Beiträge entrichtet werden. In den privaten Krankenkassen müssen die Familienmitglieder durch zusätzliche Beiträge mitversichert werden.
So, das sind jetzt bestimmt ein paar Fehler drin. Bin keine Versicherungskauffrau. Aber grob dürfte das so stimmern.

