die Deutsche Rentenversicherung hat den Reha-Antrag für unseren Sohn (Hyperkyphose 58°) abgelehnt. Die vorliegenden Beeinträchtigungen würden sich nicht auf die spätere Erwerbsfähigkeit auswirken.
Ich werde natürlich Widerspruch einlegen und Dr. Hoffmann (behandelnder Arzt), der Bad Sob. empfahl, davon unterrichten.
Ist das die normale Taktik der Rentenversicherung: erstmal ablehnen und sehen, was passiert? Oder muss ich mir ernsthaft Sorgen machen, dass unser Bub nicht zur Reha kann. Die Diagnose spricht aus meiner Sicht eine eindeutige Sprache. Hat jemand Erfahrung mit den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs? Und wie geht das jetzt nach dem Widerspruch weiter? Muss der Arzt nochmal argumentativ nachlegen?
Wäre dankbar für Antworten auf meine Fragen.
Schöne Grüße
Zeitfried





