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Befund vom Orthopäden...

Verfasst: Mo, 14.07.2003 - 23:28
von MHi
Hallo,

Ich bin derzeit Zivildienstleistender im Hol- und Bringedienst eines Krankenhauses, da ich seit beginn des Zivildienstes immer mehr Rückenschmerzen bekommen habe, habe ich mich vom Hausarzt zum Orthopäden überweisen lassen, heute war ich beim Hausarzt, welcher mir die Kopie des Schreibens mitgab, damit ich es einem "Arbeitsmediziner" zeigen kann, der soll dann sagen was ich machen darf und was nicht...
nun zu dem Schreiben:

unter Diagnose steht Skoliose und Lumbalsyndrom, deswegen schreibe ich in diesem Forum...

unter dem Punkt Röntgen steht folgendes:

BWS ap im Stand: re.-konvexe Seitenabweichung
BWS seitlich: Streckhaltung, geringe Osteochondrose, kein Hinweis für M.Scheuermann
LWS ap im Stand: li.-konvexe Seitenabweichung
LWS seitlich: kein Hinweis für Wachstumsstörung

unter Therapie steht "keine schwere körperliche Belastung"

was soll mir das sagen?
Ich muss derzeit Essenwagen mit knapp 350kg auf die Stationen fahren, Selterkästen ausfahren, Müll- und Wäschesäcke von den Stationen entsorgen und auch noch andere Aufgaben, u.a. auch Umzugsarbeiten...

bin für alle Ratschläge dankbar
Mario

Verfasst: Di, 15.07.2003 - 00:10
von Toni
Hallo Mario
1. die positive Nachricht: Sei Froh! Du bist KEIN Scheuermann!
2. undnun die negative: Du hast einen nicht besonders WS-kompetenten Orthopäden erwischt! Er hat, will oder kann offensichtlich keine Messung der Seitabweichng (nach Cobb) machen. Für eine "echte" Skoliose genügt übrigens eine Seitabweichung alleine nicht, sie müsste mit einer Rotation (nach Nash and Moe) verbunden sein.
Geringe Osteochondrose, bedeutet, daß Deine knorpeligen Anteile der WS etwas in Mitleidenschaft gezogen sind.
Verlange, eine Messung der Cobb- Grade! Lass Dir notfalls die RöBi´s aushändigen.
Deine Rückenschmerzen könnten auch durchaus aus einer Schwäche Deiner Rückenmuskulatur herrühren. Möglich auch, daß Du beim heben, schieben und tragen falsche Haltung einnimmst. Vieleicht solltest Du mal eine "Rückenschule" machen?

Versuch einfach mal den Befund einem Arbeitsmediziner vorzulegen und warte ab, wie der reagiert.
Gruß Toni

Verfasst: Di, 15.07.2003 - 08:23
von Dr. Steffan
Bitte unbedingt die Rö-Bilder ausmessen lassen. Bei einem Skoliosewinkel von über 10° ist der Zivildienst für dich vorbei. Skoliosen müssen weder zum Bund noch Zivildienst machen. Für die weitere Therapie ist der Winkel aber auch entscheidend.
Dr. Steffan

Verfasst: Di, 15.07.2003 - 09:40
von sloopy
Hallo,

es ist wieder typisch, die wichtigsten Angaben fehlen... (Grad der Verkrümmung nach Cobb)

@Toni:
Auch wenn in dem Befund nichts von Rotation steht, kann es dennoch sein, dass die Rotation vorhanden ist. Wie du schon sagtest, ist Mario wohl an einen (für Skoliose-Behandlung) nicht-kompetenten Orthopäden geraten.

Gruß, sloopy

Verfasst: Mi, 16.07.2003 - 12:51
von MHi
Hallo,

hab gestern nochmal beim Orthopäden angerufen, dort wurde mir gesagt das mein Hausarzt diese angaben bei der Überweisung nicht gefordert hat, mir wurde empfohlen mich direkt ans BA für Zivildienst zwecks Nachuntersuchung zu wenden, das die dann die Informationen anfordern.
Das hab ich Heute getan, mal sehen was dabei rauskommt...

bd
Mario

Verfasst: Mi, 10.11.2004 - 09:54
von Gast
DrSteffan hat geschrieben:Bei einem Skoliosewinkel von über 10° ist der Zivildienst für dich vorbei. Skoliosen müssen weder zum Bund noch Zivildienst machen.
Bei mir wurden heute 11° nach Cobb gemessen und eine Wirbelkörperrotation ersten Grades nach Moe.
Ich mache gerade Zivildienst. Haben die Amtsärzte da eine Tabelle in der steht, dass ab 10° Schluss ist, oder ist das Ermessenssache?

Danke,

Sebastian