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Schwerbehindertenausweis 15 Jahre nach OP ???

Verfasst: Sa, 07.07.2007 - 14:31
von nicy
Hallo zusammen,

bis heute wusste ich nicht das man für eine versteifte WS einen Schwerbehindertenausweiss bekommen kann. Habe mich hier durchgelesen und überlege auch einen Antrag zu stellen, frage mich jedoch ob es so viele Jahre nach OP überhaupt akzeptiert wird ??? Und welche Ärzte sollte ich in den Antrag rein schreiben ?? Orthopäden habe ich keinen nur Hausarzt ! Was meint Ihr ????

Verfasst: Sa, 07.07.2007 - 16:08
von Pfau4
In Bad Sobernheim gab es eine Sozialberatung. Da wurde aus einem Buch zu dem Thema vorgelesen und die entsprechenden Regeln zitiert: da Du versteift bist (nehme ich an, oder was war das für eine OP?), bekommst du in jedem Fall einen Ausweis und mit mind. 40% (glaub ich), dann gibst du noch Schmerzen, Asthma, Bluthochdruck oder sonst eine Komorbidität an und schon hast du deinen Schwerbehindertenausweis. Einige der anderen Patienten hatten nämlich eine ähnliche Frage.
Also der Zeitraum nach OP stellt kein Problem dar. In deinem Fall kannst du auch direkt zum Amtsarzt gehen, da Du ja keinen Orthopäden hast. Oder geh vorher mal zum Integrationsamt, die jeweiligen Städte haben teilweise auch eigene Beratungsstellen.
Nach allem was wir in Bad Sobernheim gehört haben, musst Du dir jedenfalls keine Sorgen machen, dass Deine Behinderung nicht anerkannt wird.

Verfasst: Sa, 07.07.2007 - 19:43
von Sabona
Hallo Nicy,

du solltest sofort einen Antrag stellen. Und du kannst dir die Schwerbehinderung auch noch rückwirkend anerkennen lassen. Natürlich nicht 15 Jahre, aber bei mir waren es immerhin 5 Jahre. Ich habe meinen Antrag erst bei einer Reha in BaSa mit 45 Jahren gestellt. Meine Skoliose (90 Grad) nicht operiert, habe ich seit meinem 10.Lebensjahr. 50 % habe ich sofort bekommen. Habe keinerlei weitere Beschwerden angegeben. Meine Steuerbescheide wurden 5 Jahre rückwirkend neu berechnet. Das war eine schöne Steuerrückerstattung. Und dies noch verzinst.
LG

Verfasst: Sa, 07.07.2007 - 20:24
von nicy
das mit den Steuern hört sich natürlich schon gut an ;D
werde mal einen Antrag machen und das ganze erst mal mit meinem Hausarzt besprechen mal sehen was er dazu meint.
Danke und gruss Maria

Verfasst: So, 08.07.2007 - 18:57
von chilli-pepper
Hallo Sabona,
Und du kannst dir die Schwerbehinderung auch noch rückwirkend anerkennen lassen.
Natürlich nicht 15 Jahre, aber bei mir waren es immerhin 5 Jahre.


Gilt das auch bei weniger Grad der Behinderung? Ich habe auch erst letztes Jahr einen Antrag gestellt und mir wurden
30% GdB anerkannt, aber ich habe ja schon seit ca. 22 Jahren Skoliose... :nein:

Wäre sehr dankbar für einen Tipp :)

LIebe Grüße chilli-pepper

Verfasst: Mo, 09.07.2007 - 08:01
von Sabona
Hallo Chilli-pepper,
am besten du rufst mal beim Versorgungsamt an, und fragst um die rückwirkende Anerkennung. Sie verlangten nur, daß ich es schriftlich beantrage. So hab ich das gemacht. Allerdings sofort, als ich den ersten Bescheid erhielt. Ich habe seinerzeit von dieser Möglichkeit in einer Broschüre vom Finanzamt gelesen. Hieß glaube ich "Steuern und Behinderung". Wenn du einen neuen Bescheid bekommst, sofort zum Finanzamt um die rückwirkende Neuberechnung zu beantragen. Kann sein daß der erste Beamte nicht Bescheid weiß. War bei mir so. Der nächste hat ihn aber sofort aufgeklärt und dann ging es sehr schnell.
Ich hoffe du bist auch erfolgreich.
LG

Verfasst: Di, 28.08.2007 - 10:13
von chilli-pepper
Hallo ,
wie sicher schon bemerkt, hab ich im Moment wenig Zeit zum schreiben, da ich mich gezwungenermaßen mit anderen Intitutionen auseinandersetzen muss...(aber ich lese immer fleißig mit ;) )

Also ich kämpfe mit dem Versorgungsamt um die Anerkennung von 40 GdB, und habe mich dabei nach der Richtlinie der AWMF gerichtet, in der folgendes zu lesen ist:

Nichtoperierte idiopathische Thorakalskoliosen
ab 40° gelten ebenfalls als funktionell beeinträchtigt, weshalb bei
40 - 50 ° ein GdB von 30
zwischen 50 und 80° ein GdB von 40 und
über 80° ein GdB von 50 angesetzt werden kann.
http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/033-045.htm


Gestern erfuhr ich am Telefon, dass sich die GdB nicht nach den Verkrümmungsgraden richten- hat jemand von euch
"alten Forums-Hasen " damit Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben?

Schönen Dank schon mal , auch an Sabona für deine Antwort!

Liebe Grüße chilli-pepper

Schwerbehindertenausweis

Verfasst: Mi, 29.08.2007 - 12:50
von mhd 2222
Hallo Chilli-P.
Im Netz gibt es eine Testversion vom GDB-Assistenten...
da kannst du deine Weh-wehchen alle eingeben ... und er spuckt deine % aus
Sie beim Versorgungsamt durch zu Bringen eine andere Geschichte..
Oder VDK Beitreten und vor dem SG Klagen.., dauert aber Hilft...
Ciao Toni I

Verfasst: Mi, 29.08.2007 - 14:10
von Agrimon
ich habe 80 % GdB, aber ich habe auch mehr gesundheitliche Probleme, als nur die Skoliose.

Gruß Agrimon

Verfasst: Do, 30.08.2007 - 12:24
von Silas
... nicht zuletzt sitzt auf dem zuständigen Amt ein Mensch und auch die Ärzte sind nur Menschen. Die Folge ist, dass je nachdem, was die Ärzte geschrieben haben und je nachdem, wie der Sachbearbeiter das ganze interpretiert, vollkommen identisch gelegene Fälle mit einer sehr großen %-Spanne bedacht werden.