Hallo!
Hier kam neulich die Frage auf, ob die Fahrtkosten zur Skoliosesprechstunde übernommen werden. Da es bei uns bald wieder ansteht, nach Berlin zu fahren, habe ich heute bei der Krankenkasse nachgefragt. Hier die Antwort:
um über eine Kostenübernahme bzgl. der Fahrkosten nach Berlin entscheiden zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung.
Und ich denke mal, die werden wir von unserem Orthopäden nicht bekommen. Oder hat jemand von Euch sowas schon bekommen?
Göttergatte hat dann heute auch nochmal bei der Krankenkasse angerufen. Die haben ihm gesagt, dass es bei der ambulanten Behandlung nicht üblich ist. Nur bei richtigem Krankenhausaufenthalt und dann muss man Pflegestufe 2 oder Merkbuchstaben (h, ...) haben.
Wir können es zwar versuchen, die Kilometerkosten dort einzureichen, aber die Dame machte uns nicht allzu große Hoffnung, da es ja hier in der Umgebung auch Skoliosesprechstunden gibt - die ja nun alle Sch ... sind. *grummel*.
LG Daniela
Fahrtkostenübernahme zur Skoliosesprechstunde in Berlin
Hallo,
soweit ich weiß gibt es zu ambulanten Untersuchungen keine Fahrtkostenerstattung mehr. Ausnahme: man ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG. Aber auch dann wird noch eine Eigenbeteilgung pro Fahrtstrecke (ich glaube 5 Euro) abgezogen. Außerdem kann die Krankenkasse noch Einwände haben, dass nicht der nächstmögliche Arzt für die Untersuchung aufgesucht wurde. Da wäre dann noch eine entsprechende Begründung notwendig und ob die Kasse sie anerkennt bzw. der ärztliche Dienst, ist noch fraglich.
Die Fahrtkosten können lediglich bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhliche Belastungen geltend gemacht werden, bringt aber auch nur was, wenn man noch viele andere außergewöhnliche Belastungen hat, da hier ein gewisser Anteil am steuerpflichtigen Bruttoeinkommen erst überschritten werden muss.
Anne
soweit ich weiß gibt es zu ambulanten Untersuchungen keine Fahrtkostenerstattung mehr. Ausnahme: man ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG. Aber auch dann wird noch eine Eigenbeteilgung pro Fahrtstrecke (ich glaube 5 Euro) abgezogen. Außerdem kann die Krankenkasse noch Einwände haben, dass nicht der nächstmögliche Arzt für die Untersuchung aufgesucht wurde. Da wäre dann noch eine entsprechende Begründung notwendig und ob die Kasse sie anerkennt bzw. der ärztliche Dienst, ist noch fraglich.
Die Fahrtkosten können lediglich bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhliche Belastungen geltend gemacht werden, bringt aber auch nur was, wenn man noch viele andere außergewöhnliche Belastungen hat, da hier ein gewisser Anteil am steuerpflichtigen Bruttoeinkommen erst überschritten werden muss.
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
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