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Parkausweis
Verfasst: Do, 24.03.2005 - 18:38
von Sandman77
Hat jemanden anderen hier mit 100% GDB G und B eine Parkausweiss gekreigt? Mit ausnahnem oder auch eine der für die ruhlstohl gekennzeichnet gilt?
Verfasst: Do, 24.03.2005 - 20:40
von thunerfee
Soweit ich weis dürfen Schwerbehinderte mit Kennzeichen AG(Außergewöhliche Gehbehinderung) auf den Parkplatzt für Rollstuhlfahrer parken.
Verfasst: Fr, 25.03.2005 - 12:32
von Sandman77
Sieht so aus da ich ohne AG keine gekriegt habe. Wird dann doch nestes Jahr wieder AG und R/F beantragen...

Verfasst: Fr, 25.03.2005 - 13:45
von sisp2100
Hallo Sandmann,
es gibt ein paar Ausnahmen die aber nur in einigen Bundesländern gelten. Ich kann von Bayern sprechen und da gibt es die Ausnahme, dass man mit einem GdB von mind. 70 oder 80 und den Buchstaben G und B einen Parkausweis bekommt sofern auch die Wirbelsäule mit betroffen ist. Bei mir ist das nämlich der Fall und ich habe diesen Parkausweis. Es soll soviel ich weiss diese Regelung auch noch in ein paar anderen gelten aber leider kann ich da nichts genaues sagen.
Gruß
Simon
Verfasst: Fr, 25.03.2005 - 13:46
von kessi
Dazu hab ich schon in dem Thema geschrieben, als Du uns das Ergebnis Deines Antrags mitgeteilt hast.
Schau doch da einfach noch mal nach.
LG,
Kerstin
Verfasst: Sa, 26.03.2005 - 19:22
von Sandman77
Ich habe eine begrenzte bekommen, die mit ruhlstohl gekennzeichnet stellen darf ich nicht parken. Aber auf begrenzte haltverbot, anlieger und ohne park gebühren 3 Stunden usw.
Ist das es?
Doof das mit GEZ nur geht mit R/F ist ein frechheit so was!
Naja spätens wenn wir nur meine Rente haben brauchen wir keine GEZ mehr zu zahlen...
Verfasst: Sa, 26.03.2005 - 22:27
von kessi
Obwohl es zwischen den einzelnen Bundesländern geringfüge Abweichungen darüber gibt, wer und welche Erleichterungen es gibt, ist es bestimmt das, was Du geschrieben hast.
Ich denke mehr kannst Du da nicht rausholen.
LG, kessi
Verfasst: So, 27.03.2005 - 14:24
von sisp2100
Hallo Sandmann,
nein das meinte ich nicht denn so wie das mir und in Bayern ist da gelten absolut die gleichen Parkerleichterungen wie bei denen die als Buchstaben aG haben.
Ich darf mich auf jeden Behindertenparkplatz stellen, sofern dieser nicht für eine bestimmte Person reserviert ist, und natürlich auch sämtliche anderen Parkerleichterungen wie eingeschränkte Halteverbot usw.
Gruß
Simon