hallo,
zuerst mal- ich lebe in österreich, also es handelt sich nicht um deutsche behörden, aber ich denke mal das ist vergleichbar.
ich wollte ein paar erfahrungen sammeln was die rechtliche anerkennung der behinderung nach einer versteifung angeht.
ich habe 12 versteifte wirbel (th5 - l3) und wirbelgleiten grad 1 unterhalb der versteifung bei l4.
ich habe jetzt meine behinderung feststellen lassen und nur 40 prozent bekommen, was ich doch sehr niedrig finde.
ich kenne leute mit bandscheibenvorfall oder teilweise auch leute die "nur" schmerzen haben die 70 grad behinderung
attestiert bekommen haben ohne jemals operiert worden zu sein.
ich kann natürlich laufen und "funktioniere" relativ gut, aber ich dachte mit so viel metall im körper wäre da mehr drin,
oder liege ich da falsch? ich hatte der untersuchenden ärztin (es war nur eine allgemeinärztin, keine orthopädin) gesagt,
dass ich teilweise unter starken schmerzen leide und meine knie und hüften auch betroffen sind (schlechte durchblutung,
teilweise knie- und hüftschmerzen durch die beinlängenverkürzung und den hüftschiefstand).
kann sein, dass ich nur so niedrig eingestuft wurde, weil ich trotz der einschränkungen jeden tag versuche, meine übungen zu
machen um gesund zu bleiben und daher rein oberflächlich nicht "behindert" aussehe.
wieviel prozent wurden anderen hier anerkannt? ich überlege ob es sinn macht, die 40 prozent zu beeinspruchen.
mir wurde bisher nur gesagt dass es wohl generell habitus ist, niemandem seinen wirklichen gdb zuzugestehen,
weiss aber nicht ob das fakt ist.
grad der behinderung nach versteifung
- eric
- treues Mitglied
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- Registriert: Di, 08.11.2005 - 19:40
- Geschlecht: männlich
- Diagnose: Zustand nach Scheuermann
Kyphose
Versteifung L5-S1
Bandscheiben-OP in HWS - Therapie: Korsett mit Halsteil von Rahmouni
Vorab schon einige andere Korsetts
-zur Schmerzreduktion - Wohnort: Baumholder
Re: grad der behinderung nach versteifung
Hallo,
bei dem GdB richtet es sich nicht nach der Erkrankung selbst, sondern nach den Einschränkungen, die daraus resulieren.
Also: Einspruch einlegen, und möglichst genau die alltäglichen Auswirkungen der Versteifung beschreiben.
Auch an Begleiterscheinungen denken.
Gruß Eric
bei dem GdB richtet es sich nicht nach der Erkrankung selbst, sondern nach den Einschränkungen, die daraus resulieren.
Also: Einspruch einlegen, und möglichst genau die alltäglichen Auswirkungen der Versteifung beschreiben.
Auch an Begleiterscheinungen denken.
Gruß Eric
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- Profi
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- Registriert: Mo, 10.06.2002 - 00:00
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: idiopathische Adoleszenzskoliose
lumbal 64°, thorakal 56° - Therapie: Seit 2003 Schroth-KG, 3 Rehas in Bad Salzungen.
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Re: grad der behinderung nach versteifung
Unbedingt! Und auch an andere Krankheiten / Einschränkungen, z.B. Migräne, Allergien, Diabetes, Asthma, psychische Erkrankungen usw.
Ich weiss nicht, wie es in Österreich ist, aber in Deutschland werden alle "Funktionsbeeinträchtigungen" berücksichtigt.