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Erwerbsminderung bei starker Skoliose

Verfasst: Fr, 28.01.2005 - 11:00
von thunerfee
Hallo,

dies betriff natürlich mehr die "älteren" hier im Forum. Wer hat eigentlich Erfahrung mit Ewerbsminderung bei starker Skoliose über 70°? Hat jemand voll oder teilweise Erwerbsminderungsrente genehmigt bekommen? Ich überlege, einen Antrag zu stellen. Oder sollte man erst den GdB feststellen lassen, bzw. beantragen?

Erwerbsminderungsrente

Verfasst: Fr, 28.01.2005 - 13:25
von MHD 2222
Hallo ,
Vergesse einfach dass du mit mit 70° eine Teilrente bekommst. Ich habe einen 45/90/54 ° Winkel und derzeit einen lächerliche GDB 20!!!

Mfg Toni I

Verfasst: Fr, 28.01.2005 - 19:28
von Sandman77
Mit richtigen antrag und Artze die Ihnen helft kriegen Sie ein "richtige" GdB. Nicht vergessen Skoliose beinflußt auch innere organ wie z.B. Herz, Lungenvolume und so gar die Hüften. Alles untersuchen lassen und mitnehmen in die Antrag ans Versorgungsamt! Siehe meine thread über verslechterungsantrag. Mann muss drin immer beispielen nennen im Alltag und von die Artzen bestätigen lassen...

Es geht!

Re: Erwerbsminderungsrente

Verfasst: Sa, 29.01.2005 - 14:32
von Gast
MHD 2222 hat geschrieben:Hallo ,
Vergesse einfach dass du mit mit 70° eine Teilrente bekommst. Ich habe einen 45/90/54 ° Winkel und derzeit einen lächerliche GDB 20!!!

Mfg Toni I
Hallo,

man sollte das nicht so pauschal sagen.
Ich habe "nur" 60% Schwerbehinderung bei einer operierten Skoliose von jetzt 44° & 30°. Trotzdem habe ich eine volle Erwerbs"unfähigkeits"rente. Die Rente wurde mir auch nicht auf Zeit gegeben, sondern bis zur Altersrente. Aber ich würde NIE wieder einen Antrag auf Rente stellen, weil: die Skoliose einen schon psychisch zusetzt und durch eine .....rente man immer weiter ins "Aus" geschoben wird. Das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung.

Verfasst: Sa, 29.01.2005 - 17:30
von Gast
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie alt Du bist,und mit wieviel Jahren Du in Rente geangen bist.Vieleicht noch welches Bundesland.Ich habe im Mai
beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt, bin vor 30 Jahren an Skoliose operiert, kann heute nicht lange stehen und nicht lange sitzen, meine Werte liegen bei 68 Grad.und unten 48. Im Dezember bekam ich 50 % anerkannt,ich habe dann Widerspruch eingelegt, weil ich noch eine heftige Migräne habe.Heute kam erneut die Antwort, die 50 erst zugesprochenen Prozente wurden mir wieder weggenommen, mit der Begründung, bei mir hat nie eine Versteifung stattgefunden, sonderen eine Aufrichtung der WS. Völliger Quatsch. Nun steh ich wieder mit 30 Prozent da.

Verfasst: Sa, 29.01.2005 - 18:28
von Gast
Hallo,

klar kannst Du fragen wie alt ich bin. ;D Also, ich bin 42 Jahre und seit 10 Jahren in Rente, leider. Meine OP´s liegen nun auch schon 28 Jahre zurück.
Ach ja, ich komme aus Schleswig-Holstein. :ja:
Das Dir das Versorgungsamt jetzt aber % wieder aberkennt, finde ich schon ziemlich dreist. Eine Aufrichtung der Skoliose mit "Fremdmaterial" schliesst doch eine "Versteifung" der operierten Abschnitte mit ein, oder? :rolleyes: Hast Du denn erst jetzt den Ausweis beantragt? Wenn ja, warum nicht schon nach der OP, also vor etwa 30 Jahren?

Verfasst: So, 30.01.2005 - 14:05
von Sandman77
Bin bald 28 und offisielle zeit 95 habe ich anspruch auf rente. Habe ab 2000 bekommen... Von Norwegen :)

Verfasst: So, 30.01.2005 - 17:06
von Gast
HalloGast,
würde mich gern mit Dir austauschen, würdest Du mir deine e-mail-adresse geben, rufe auch zurück.

Verfasst: So, 30.01.2005 - 17:20
von Gast
Hallo "anderer Gast" :lach:

klar kannst Du auch meine Mailaddy bekommen. :ja:
Sie lautet : titanic@aidamail.de
Wir lesen uns.

LG

Verfasst: Di, 22.01.2008 - 14:18
von IlkaSchaefer
Hallo,
ich habe gelesen, dass jemand hier mit 60% Schwerbeschädigt allerdings schon im jahre 2005 geschrieben, Erwerbsminderungsrente erhalten hat.
Mich würde interessieren, ob das über das gericht ging und wenn ja welches Aktenzeichen.
ich selberBin 42 jahre 60% schwerbeschädigt, Skoliosetyp 3 und bin bei gericht mit einer Klage anhänig.
kann mir bitte jemand helfen???

Liebe grüße
Ilka

Verfasst: Mo, 05.05.2008 - 22:07
von Katharina_C
Guten Abend,
ich habe auch einmal eine Frage:
Ich habe Skoliose in der HWS. In meinem Untersuchungsbericht von meiner Orthopädin steht: "hypermobile HWS mit Reklination 50°"
Ich gehe mal davon aus, mit 50 ° ist die Krümmung in Grad Cobb gemeint?
Mich würde interessieren, ob es irgendwo eine Tabelle gibt, in der man nachschlagen kann, bei wieviel Grad Verkrüummung man Anspruch auf wieviel GDB hat.
Ich bin mit 22 wohl noch ziemlich jung und will mir später im Arbeitsleben meine Wirbelsäule nicht vollends ruinieren.
lg und Danke im voraus,
Janina

Verfasst: Di, 06.05.2008 - 08:32
von chilli-pepper
Hallo Katharina,
es gibt eine Tabelle, nach der sich das Versorgungsamt aber nicht richten muss- es ist lediglich eine Empfehlung von Orthopäden...
Unter Punkt 5 findest du Hinweise zum GdB.
Du kannst es aber in dein Widerspruchsverfahren anbringen, ob es was nutzt wird sich zeigen.
Vielleicht hat ja jemand anderes hier noch einen besseren Tipp.

http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/033-045.htm

LG chilli-pepper

Verfasst: Di, 06.05.2008 - 11:02
von Thomas
Katharina_C hat geschrieben:Mich würde interessieren, ob es irgendwo eine Tabelle gibt, in der man nachschlagen kann, bei wieviel Grad Verkrüummung man Anspruch auf wieviel GDB hat.
Der GdB hat nichts mit Erwerbsminderung zu tun. Du kannst theoretisch einen GdB von 100 haben und trotzdem voll erwerbsfähig sein. Der GdB soll nur die Nachteile ausgleichen, die Du durch Deine Behinderung hast, z.B. durcdh einen besseren Kündigungsschutz, Steuervorteile und u.U. Vorteile im Personennahverkehr.

Wenn Du eine Erwerbsminderungsrente durchsetzen willst, musst Du Dich an die Rentenversicherung wenden.

Eine Erwerbsminderungsrente bekommst DU erst, wenn Du nachweist, dass Du nicht länger als 6 STunden pro Tag (halbe Erwerbsminderungsrente) oder 3 Stunden am Tag (volle Erwerbsminderungsrente) arbeiten kannst.

Viele Grüße

Thomas

Verfasst: Di, 06.05.2008 - 14:25
von Charp
@Katharina:

Reklination 50° bedeutet, dass Du deinen Kopf 50° nach hinten neigen kannst. Das bedeutet nicht, dass Du 50° Cobb in der HWS hast, oder überhaupt eine Skoliose.

Die Beantragung eines (Schwer)Behindertenausweises will gut überlegt sein, der kann dir auch Nachteile bringen. Und wie Thomas schon schrieb, hat er nichts mit Erwerbsminderung zu tun.

Grüße,
Charp

Verfasst: Di, 06.05.2008 - 15:18
von Katharina_C
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also das ich überhaupt Skoliose hab, steht in dem Bericht als Diagnose drin, aber da ich keine hängende Schulter u.ä habe, kann es keine sonderlich schwere sein.
Dann müsste es ja bedeuten, dass meine Ärztin den grad der Krümmung nicht angegeben hat?
Und den GdB feststellen zu lassen, wäre jetzt erstmal eh nur vorsorglich, da ich noch nicht im Berufsleben stehe. Aber es wäre für mich halt wichtig zu wissen, in wie weit ich mich belasten kann. Schwer tragen und lange sitzen darf ich ja z.B. schonmal nicht. Und in wie weit wäre es im Berufsleben für mich eine Benachteiligung, wenn ich einen Behindertenausweis hätte?
Danke im Voras und lg,
Katharina

Verfasst: Mi, 07.05.2008 - 22:32
von steffi25
Hallo zusammen,

kennt sich hier vielleicht jemand auch mit der rechtlichen Situation in Österreich aus, oder weiß einen link wo man nachschauen kann?

danke und lg

Verfasst: So, 01.06.2008 - 12:41
von arminia99
Da ich sowohl Em-Rentner als auch schwerbehindert bin, weiß ich exakt
wie es läuft, nämlich so :

1. Antrag stellen beim zuständigen Versorgungsamt
vorhandene ärztliche Atteste, ärztliche Befundberichte
und eine Liste der AKTUELL behandelnden Ärzte/ Kliniken etc. unbedingt
gleich dem Antrag beifügen !
Ebenfalls muß genauestens im Antrag oder einem Zusatzblatt beschrieben werden , wo , wie und bei welcher Tätigkeit/Gelegenheit Probleme vorhanden sind !
Die behandelnden Ärzte vom Antrag sofort informieren, da diese mit absoluter Sicherheit vom Versorgungsamt dann angeschrieben werden, mit der Bitte um einen aktuellen Befund ( da ist es besser wenn man selbst den Arzt vorher informiertum was es geht bzw. was man gerne haben möchte ..! )

2. bei dem meistens rein papiermässig ( also ohne persönliche ärztliche Begutachtung ) durchgeführte Schwerbehindertenverfahren, ist der Grad
der Skoliose oder der Kyphose absolut nicht relevant und hat KEINEN Einfluß auf den Grad der Behinderung ( % )
Es geht ausschlieslich und nur darum ,welche Funktionseinschränkungen. Bewegungseinschränkungen, Schmerzen etc. aufgrund der Skoliose /Kyphose vorhanden sind u n d wie sich diese auf
das Alltagsleben auswirken.
Jemand kann z.B. 80 % Kyphose haben , hat aber keinerlei
Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen.
Ein anderer hat wiederum " nur " 50% Kyphose , aber Schmerzen ohne Ende ...
Anhand des Grades einer Skoliose/Kyphose ist die tatsächlich vorhandenen
Beschwerdsymptomatik nicht festzumachen +++

3. Hat die Feststellung einer Schwerbehinderung ( auch wenn der GdB 100% ) betragen würden. KEINERLEI Auswirkungen oder Vorteile im Erwerbsminderungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicehrung.

Beide Verfahren haben nichts aber auch gar nichts mit einander zu tun
( weil die Verfahrensweise eine völlig verschiedene ist ! )

Jemand kann 100% schwerbehindert sein, aber trotzdem voll 8 Stunen pro Tag arbeiten.
Umgekehrt auch hier kann jemand der " nur " 50% oder gar keinen Grad der behinderung hat. VOLL erwerbsgemindert sein !

Bei dem Feststellungsverfahren der Rentenversicherung, ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, werden im Gegensatz zum Schwerbehindertenverfahren nicht
die Auswirkungen der Skoliose/Kyphose auf dassleben , sondern nur und ausschließlichdie Auswirkungen auf das ERWERBSLEBEN gepprüft
und dies durch die persönliche Untersuchung eines ärztlichen Gutachter
im Auftrage der Rentenversicherung!

Außerdem wird v o r einem positiven Rentenbescheid , erstmal gerpüft ob durch eine REHAmaßnahme der Gesundheitszustand zumindest soweit wieder hergestellt werden kann, das man arbeiten kann ++
( Reha v o r Rente !)

Rente wird auch erst ab dem 7.Monat n a c h Antragstellung gezahlt ( nie vorher ) !

Außerdem ist noch lange nicht jeder, der z.B. vom Arzt ARBEITSUNFÄHIG geschrieben wurde ( auch wenn dies bereits über meherer Monate geschehen sein sollte ), automatisch gleich ERWERBSUNFÄHIG .

Wer schon lange oder länger mal Krankgeschrieben war, bekommt auch nicht so einfach die EM-Rente !

Die Festellung und Zuerkennung einer ERWERBSUNFÄHIGKEIT im Sinne des EM-Rentenrechtes ist an ungleich mehr Bedingungen gekoppelt , als an denen einer " nur " arbeitsunfähigkeit !

Ein Schwerbehindertenverfahren kann innerhalb recht kurzer Zeit beendet sein ( 2-4 Minate ), ein Rentenverfahren hingegen kann auch mal
( wie bei mir ) über 1 Jahr dauern bis zur Entscheidung oder wenn man klagen muß - weil Rente abgelehnt wurde - kann es auch schon mal 3-4 Jahre dauern ++

p.s.
Persönlich kenne ich niemanden der " nur " alleine aufgrund einer Skoliose oder Kyphose berentet wurde. Da muß meistens immer noch mindestens eine weitere schwerwiegende Krankheit ( Psychisch oder Körperliche )
zusätzlich mit im Spiel sein , um zumindest eine volle EM-Rnete zu bekommen !

Verfasst: Mo, 02.06.2008 - 10:50
von steffi25
Vielen Dank arminia99 für deine ausführlichen Erklärungen!!

Verfasst: Mo, 02.06.2008 - 11:48
von Sabona
Hallo Steffi25,

in Österreich ist das Bundessozialamt, Behindertenpass, zuständig.
Der Österreichische Zivil-Invaliden-Verband kann dir auch gut weiterhelfen.
Diese Info habe ich aus dem Skoliose-OP-Forum. "dreamer" kennt sich da sehr gut aus. Vielleicht schaust du da mal rein.

LG

Verfasst: Mo, 02.06.2008 - 12:10
von steffi25
Ja, danke, das hab ich mittlerweile dort auch schon gelesen... :cool: