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Brauche fachkundigen Rat

Verfasst: So, 21.11.2004 - 15:50
von Mike
Halloooo!!!

Is echt wichtig und dringend!!!!

Kann mir jemand sagen ob eine leichte Skoliose ein Grund ist, nicht für den allgemeinen Vollzugsdienst tauglich zu sein? War vorher lang bei der Bundeswehr u. bin dort tagtäglich die Berge hoch und runter. Schmerzen hatte ich noch nie u. der Arzt meinte damals, ich bräuchte Einlagen, weil ein Bein etwas kürzer ist als das andere. So eine Art "Beckenschiefstand".
Beim BGS wollten sie mich damals net. Das war mit 19 oder so. Mittlerweile bin ich 29 Jahre jung und kann mich als renommierter Halbmarathon-Läufer net beklagen. Soll heißen das ich sehr viel Sport treibe und mir da auch nix fehlt. Kann mir bitte jemand helfen, da diese Untersuchung von dem Amtsarzt zum Schluß des ganzen Einstellungsverfahren ist und ich keine Lust hab, deswegen wieder nach Hause zu fahren und naja ... Danke für die Hilfe!!

Verfasst: So, 21.11.2004 - 21:04
von micros
hallo Mike,

ich kann dir nicht helfen, weil ich mich da gar nicht auskenne.
wir haben hier aber schon so ähnliche Themen, ( Suchfunktion " Bundeswehr" o.ä. ), kannst auch bei den überschriften schauen.
Vielleicht steht da was, was dir helfen kann.
kleine Frage : BGS = Bundesgrenzschutz?
hab ich des richtig verstanden, du willst jetzt beruflich zur Bundeswehr und gaaaaaaanz am Schluss von diesem ganzen einstellungsverfahren untersucht dich dann ein Arzt und muss dann sagen, ob du geeignet bist oder nicht?
Was verstehst du denn unter leichter Skoliose? Wieviel Grad hast du?
Mehr als 10 Grad?
Also, wenn du keine Probleme mit deinem Rücken hast und vielleicht sogar nur eine skolitische Fehlhaltung ( so unter 10 Grad, ohne Rotation) hast, dann könnte dir eigentlich nichts passieren.

bye

Verfasst: So, 21.11.2004 - 21:27
von Silas
Hallo Mike,

wie das von Behördenseite gehandhabt wird, kann ich Dir leider nicht sagen, versuche mich aber mal schlau zu machen.

Allerdings verfügen viele der begutachtenden Ärzte nicht über die notwendige Fachkompetenz, so dass Du mit ein wenig mogeln bestimmt durchkommen wirst.

Wie stark ist Deine Skoli denn und fällt der Befung optisch stark auf???

Wenn es sich bei Dir nur um eine skoliotische Fehlhaltung, bedingt durch einen durch Beinlängendifferenz verursachten Beckenschiefstand handelt, könntest Du Dir vom Hausarzt oder Orthopäden entsprechende Einlagen / Schuherhöhung verschreiben lassen. Du solltest vorher durch Brettchenunterlegen beim verkürzten Bein testen, ob Deine Rückenverkrümmung dadurch verbessert wird.

Je nachdem, wie stark Deine Skoliose / skoliotische Fehlhaltung ist, kannst Du vorm Spiegel versuchen, ob Du allein durch Muskelkraft den optischen Eindruck verbessern kannst, was mit Sicherheit etwas schmerzhaft ist und Muskelkater verursacht (deshalb frühstmöglich anfangen). Dazu Bauch und Po anspannen, die höher stehende Beckenseite nach unten ziehen, den Oberkörper gegen die Krümmung lehnen und in die Konkavseite hineinatmen. Ggf. hilf beim Mogeln ein Besuch bei einem Physiotherapeuten, der Dir mit einigen Tricks weiterhelfen kann.

Ungeachtet dessen, solltest Du Deinen orthopädischen Befund abklären lassen, damit Du keinen behandlungsbedürftigen Befund verschleppst und später Schmerzen und Gelenkprobleme bekommst.

Ich versuche, mich beim Gesundheitsamt mal schlau zu machen, kann aber nicht versprechen, das meine "Informantin" darüber Bescheid weiss.

Viele Grüße
Silas

Vielen Dank!!!

Verfasst: Mo, 22.11.2004 - 14:39
von Mike
Hallo Silas!

Danke für deine Bemühungen. Die Idee mit den Einlagen ist ganz gut. Ob das unter "10 Grad" ist, weiß ich net. Wenn ich mich aufrecht stehe, sieht man das kaum. Der Arzt der mich dort untersuchen wird, ist vom Gesundheitsamt. Interessant wäre zu wissen, ob diese Polizeidienstvorschrift für die körperliche Eignung auch für den allgemeinen Vollzugdienst maßgeblich bzw. zwingend ist. Hoffe deine "Informantin" beim Gesundheitsamt kann da etwas raus bekommen. Hab leider keine solchen "Connections". Also zum Orthopäden sollte ich wohl auf jeden Fall mal gehen ... gut!

Bis dann!!

P.S.
Vielleicht kann ich dir auch irgendwie helfen, da bei mir "eine Hand wäscht die andere" regiert.

Verfasst: Mo, 22.11.2004 - 19:09
von Rose59
Hallo Mike,

möchtest du eine ganz neue Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst machen?

Der BGS hat Dich damals nicht nehmen wollen? Waren Skoliose und Beckenschiefstand der Grund?
Möchtest Du in den Beamtenstand oder als Angestellter übernommen werden?
Die Polizeidienstvorschrift, die Du angesprochen hast, PDV 300 ist recht allgemein gehalten und ich denke, die untersuchenden Ärzte haben einen gewissen Ermessensspielraum.

Ich nehme an, Du wirst egal ob Beamtenlaufbahn und Angestelltenlaufbahn eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben müssen und wenn Deine Erkrankungen bekannt sind, werden sie auch übermittelt.

Was ist denn, wenn Du jetzt eine Ausbildung machst und vor der Übernahme in den Beamtenstatus neu untersucht wirst und ein anderer Arzt dann bezüglich Deiner Ws anderer Meinung ist???
Das Risiko wäre mir zu hoch.

Setz Dich mit dem Gesundheitsamt vorher in Verbindung und frage nach, sonst war nachher alle Mühe umsonst.

Ob und wie sich die Untersuchungen für den öffentlichen Dienst für Angestellte und Beamte unterscheiden, kann ich Dir nicht sagen.
Ich denke, wenn Schichtdienst angesagt ist, wird die körperliche Eignung schon genau geprüft.
Meine WS ist auf jeden Fall gründlich untersucht worden, die leichte Skoliose wurde gefunden und mein Morbus Scheuermann war nicht zu übersehen.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg,

herzliche Grüße

Petra

Verfasst: Di, 23.11.2004 - 08:39
von Silas
Hi Mike,

nachdem ich gestern abend mit selbiger Amtsärztin telefoniert habe, kann ich Dir leider immer noch nichts Konkretes sagen. Im betreffenden Gesundheitsamt werden solche Untersuchungen nicht durchgeführt, sie versucht sich mal umzuhören, ist aber eher skeptisch, dass sie etwas herausfinden kann, da sie im zuständigen Amt die Mitarbeiter nicht so kennt.

Tut mir total Leid, dass ich Dir vorerst nicht weiterhelfen kann. Sie meinte aber noch, dass man sich meist bei solchen Untersuchungen nicht total nackig machen muss (bist Du ein Mann oder eine Frau???). Als Mann ist es natürlich etwas schwieriger, als Frau kann man das ggf. mit großflächiger Unterwäche besser kaschieren.
Maßgeblich ist das, was der Amtsarzt schreibt und nach ihrer Erfahrung werden zwar hin- und wieder Fremdbefunde angefordert, allerdings ist meist nicht die Zeit und Kompetenz da, um diese dann auch zu durchforsten, so dass meist der Augenscheinliche Befund ausschlaggebend ist.

Du solltest Dich auf jeden Fall bei einem fachkundigen Orthopäden vorstellen, der die Beinlängendifferenz ausgleicht und feststellt, ob Du nicht doch zusätzlich eine Skoliose hast, die behandlungsbedürftig ist (so etwas wird mit dem Alter selten besser...). Ich will Dir keine Angst machen, aber die Sportarten, die ich früher exzessiv betrieben habe, kann ich heute Mangels frühzeitiger adäquater Behandlung vergessen, also kümmere Dich darum, solange es Dir richtig gut geht, damit das auch so bleibt, besonder bei der außergewöhnlichen Belastung durch Schichtdienst.

Ansonsten... das mit der Skoliose kannst Du auch bei gezielten Nachfragen nach Vorerkrankungen getrost unterschlagen, gemäß dem Motto, Du als "dumm" gelassener Patient wüsstest nicht, dass das Krankheitwert hat - das wissen selbst Ärzte nicht immer, also kann man es von Dir auch nicht verlangen und das so unter leichtem Haltungsfehler abtun.

Wahrscheinlich wird ohnehin zunächst eher die Beinlängendifferenz mit Beckenschiefstand auffallen, falls Deine Skoliose nicht allzu offensichtlich ist und Du könntest sie - falls der unwahrscheinliche Fall auftritt, dass der Amtsarzt doch was merkt - als Fehlhaltung, die durch die problemlos ausgleichbare Beinlängendifferenz verursacht ist relativieren.

Falls ich doch noch etwas Konkretes herauskriege, schreibe ich es Dir umgehend.

Viel Glück
Silas