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Kur für meinen 15 jährigen Sohn wurde abgelehnt! Was tun?
Verfasst: Di, 19.10.2004 - 19:18
von Jeanett
Hallo!
Ich bitte um eure Hilfe! Meinen Sohn wurde aus folgendem Grund keine Kur gewährt:
Nach Paragraph§31 Abs.1 Satz 1 Nr.4 des sechsten Buchs Sozialgesetzbuch und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kind nicht vor.
Mein Sohn trägt sei Juni ein Chenevau Korsett.
Er hat eine rechtskonvexe thorakale Skoliose Cobb Winkel 35°.
Ich will natürlich Widerspruch einlegen. Brauche aber noch ein paar Ratschläge!
Ich bitte um Eure Hilfe!
Jeanett
Verfasst: Di, 19.10.2004 - 20:47
von micros
Hallo Jeanett,
hierzu findest du im Forum wirklich reichlich Info!
Einfach die Suchfunktion benutzen ( oben in der Leiste) oder auch einfach bei aktuellen Themen schaun!
Viel Erfolg beim Widerspruch!!
bye micros
Re: Kur für meinen 15 jährigen Sohn wurde abgelehnt! Was tun
Verfasst: Mi, 20.10.2004 - 10:54
von Dr. Steffan
Jeanett hat geschrieben:Hallo!
Ich bitte um eure Hilfe! Meinen Sohn wurde aus folgendem Grund keine Kur gewährt:
Nach Paragraph§31 Abs.1 Satz 1 Nr.4 des sechsten Buchs Sozialgesetzbuch und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kind nicht vor.
Mein Sohn trägt sei Juni ein Chenevau Korsett.
Er hat eine rechtskonvexe thorakale Skoliose Cobb Winkel 35°.
Ich will natürlich Widerspruch einlegen. Brauche aber noch ein paar Ratschläge!
Ich bitte um Eure Hilfe!
Jeanett
Wer hat den Reha-Antrag ausgestellt?
Kurablehnung
Verfasst: Mi, 20.10.2004 - 13:52
von Jeanett
Hallo Dr. Stefan!
Den Kurantrag haben wir bei der Bahnversicherungsanstalt gestellt.
Er wurde auch von unserer Orthopädin mit ausgefüllt. Sie war sich sicher das Robert eine Kur bewilligt wird. Nun kam aber eine Absage.
Viele Grüße Jeanett
Verfasst: Mo, 25.10.2004 - 09:20
von Evelin Jäger
Hallo Jeanett, betr. die Ablehnung der Kur für Deinen Sohn.
Ich meine, dass nur die B f A für Kinder-Heilverfahren zuständig
ist ! Hast Du dort bereits einen Antrag gestellt ?
Gruß Evelin
Re: Kurablehnung
Verfasst: Mo, 25.10.2004 - 15:23
von Dr. Steffan
Jeanett hat geschrieben:Hallo Dr. Stefan!
Den Kurantrag haben wir bei der Bahnversicherungsanstalt gestellt.
Er wurde auch von unserer Orthopädin mit ausgefüllt. Sie war sich sicher das Robert eine Kur bewilligt wird. Nun kam aber eine Absage.
Viele Grüße Jeanett
Ihre Orthopädin sollte begründen das bei einer 35° Skoliose sehr wohl die zukünftige Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein wird, vor allem bei unzureichender Therapie. Sie sollte das sehr dringend machen. Außerdem sollten sie selbst Einspruch erheben.
Verfasst: Mo, 25.10.2004 - 15:24
von Dr. Steffan
Evelin Jäger hat geschrieben:Hallo Jeanett, betr. die Ablehnung der Kur für Deinen Sohn.
Ich meine, dass nur die B f A für Kinder-Heilverfahren zuständig
ist ! Hast Du dort bereits einen Antrag gestellt ?
Gruß Evelin
Nicht wenn man über die Bahn rentenversichert ist.
Re: Kurablehnung
Verfasst: Mo, 25.10.2004 - 18:30
von Jeanett
DrSteffan hat geschrieben:Jeanett hat geschrieben:Hallo Dr. Stefan!
Den Kurantrag haben wir bei der Bahnversicherungsanstalt gestellt.
Er wurde auch von unserer Orthopädin mit ausgefüllt. Sie war sich sicher das Robert eine Kur bewilligt wird. Nun kam aber eine Absage.
Viele Grüße Jeanett
Ihre Orthopädin sollte begründen das bei einer 35° Skoliose sehr wohl die zukünftige Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein wird, vor allem bei unzureichender Therapie. Sie sollte das sehr dringend machen. Außerdem sollten sie selbst Einspruch erheben.
Vielen Dank für den Tip! Ich werde mit unserer Orthopädin sprechen!
Natürlich werde ich selbst Einspruch erheben!